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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Errichtung und Auflösung von Landesbehörden sowie zur Änderung von Rechtsvorschriften“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Das hier vorgelegte umfangreiche Artikelgesetz ist für uns als Gesetzgeber ein Quell großer Freude, insbesondere für die Abgeordneten der Opposition! Sollen wir doch damit die sich aus der Bildung der Landesregierung am 5.11.2014 ergebenden Anpassungen im Bereich der Organisationsstruktur und andere Zielvorgaben des Koalitionsvertrages umsetzen. Die erneute, nunmehr dritte Verlängerung des Standarterprobungsgesetzes erscheint vertretbar, allerdings ist doch zu hoffen, dass wir mit der Diskussion um die Funktionalreform II irgendwann einmal zu einer definitiven Aufgabenzuordnung kommen werden. Die Auflösung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen mangels vorhandener Aufgaben erscheint zwingend.

Die Neuzuordnung der wichtigen Aufgaben des Verbraucherschutzes beim Landesamt für Arbeitsschutz erscheint mir dagegen absolut willkürlich, ebenso wie die Zuordnung der Aufgaben des Maßregelvollzuges bei LASV.

Nachdem Sie bereits eine Personalrochade bei den Spitzen von LUGV und LELF (Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung) vollzogen haben, was wir massiv kritisieren, wollen Sie nun auch noch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu einem Landesamt für Umwelt zusammenschrumpfen. Wir halten es durchaus für sinnvoll, die Abteilung Verbraucherschutz im Landesumweltamt zu belassen. Hier gibt es zahlreiche inhaltliche Schnittstellen, sei es das Thema Trinkwasserqualität, Gentechnik oder die Überwachung der Immissionsschutzverordnungen. Ihre Argumentation, dass dann mehrere Ministerien die Fachaufsicht über die Landesbehörde hätten zieht nicht, denn genau die gleiche Situation schaffen Sie mit einem zukünftigen Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit. Dieses Amt würde ebenfalls wie ein Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz von zwei Ministerien geführt.

Da die Diskussion über die Kommunalisierung von Landesaufgaben gerade Fahrt aufgenommen hat, freue ich mich jetzt schon auf die gesetzliche Neuübertragung verbleibender Landesaufgaben beispielweise auf ein Landesverwaltungsamt im Zuge der Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform. Und bei den Regelungen zu beamtenrechtlichen Zuständigkeiten im Bereich der Justiz und der Auflösung des Landesschulamtes handelt es sich um die klassische Rolle rückwärts.

Die Rückabwicklung der Schulämterreform ist ein logischer und überfälliger Schritt. Sie wurde allerdings allen als Lösung der damals schon bestehenden Abstimmungsprobleme verkauft. Keiner hat je verstanden, wie Kommunikation durch das Einziehen einer zusätzlichen Verwaltungsebene hätte erleichtert werden sollen.

Gewiss, mit den Schulämtern lief nicht alles rund. Sie haben unterschiedlich und aneinander vorbei agiert. Dass das so war, liegt aber allein an der mangelnden Koordination durch das Ministerium. Die Verringerung der Regionalstellen hat den für die Beratung so wichtigen persönlichen Kontakt erschwert.

Es muss jetzt schlicht und ergreifend darum gehen, die vier verbliebenen Regionalstellen zu koordinieren. Ärgerlich ist nur, dass dieses absurde Theater auf dem Rücken der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgetragen wird.

Die Schulämterreform war ein vom damaligen SPD-Ministerpräsidenten Platzeck geplanter Baustein zur Verwaltungsmodernisierung und wurde gegen den Willen aller Beteiligten durchgedrückt. Wir wünschen uns von der SPD mehr Stringenz in der Bildungspolitik.

Der Weiterbefassung des Gesetzentwurfes im AIK und den Fachausschüssen sehe ich mit gedämpfter Euphorie entgegen.