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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetz zur Errichtung eines gemeinsamen Landesgremiums im Sinne des § 90a des SGB V

Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Die Koordinierung der gesundheitlichen Versorgung durch ein gemeinsames Landesgremium ist eine Chance, die ambulante und stationäre Versorgung in Brandenburg besser zu verzahnen. Und sie hätte – da der Landesgesetzgeber weitgehende Freiheit bei der Zusammensetzung des Gremiums hat – eine Chance geboten, möglichst vielfältige Sichtweisen auf die medizinische Versorgung zuzulassen. Versorgungsfragen werden von Patienten, Angehörigen und Selbsthilfegruppen anders gesehen als von ärztlichen oder nichtärztlichen Leistungserbringern oder den Vertretern der Krankenkassen. Ein Gremium, das an sich keine Entscheidungskompetenzen hat, lebt bei seinen Empfehlungen gerade von der Vielfalt und sehr unterschiedlicher Expertise.

Aus diesem Grund hatte unsere Fraktion gemeinsam mit der FDP-Fraktion den Änderungsantrag eingebracht, den Kreis der ständigen stimmberechtigten Mitglieder zu erweitern und auch auf die Einstimmigkeit bei der Beschlussempfehlung zu verzichten.

Der Ausschuss ist – welch Wunder – unserem Antrag nicht gefolgt und der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde angenommen. Immerhin wurde der Kreis der mitberatenden Organisationen wenigstens um die Psychotherapeuten erweitert. Dass die ehrenamtlichen Patientenvertreter nun Anspruch auf Kostenerstattung haben, ist ebenfalls sehr in unserem Sinn. Bedauerlich finde ich, dass die Mehrheit sich nicht von der klassischen Einteilung in ständige Mitglieder mit Stimmrecht und Mitglieder mit Mitberatungsrecht lösen konnte. Besonders bedauerlich finde ich, dass die Vertreter der Pflegeberufe wie üblich am Katzentisch und nicht in der ersten Reihe sitzen. Einem Gremium, das die Erprobung innovativer Ansätze vor dem Hintergrund des demografischen Wandels befördern soll, hätten innovative Impulse auch in der Zusammensetzung gut getan.

Auch einer rot-roten Mehrheit hätte es gut zu Gesicht gestanden, weitergehende Akzente zu setzen.

Insgesamt können wir mit dem Gesetz in der vorliegenden Form aber leben, insbesondere da doch noch Verbesserungen zum Entwurf der Landesregierung erzielt werden konnten.

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