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Ursula Nonnemacher spricht zum "Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 im Land Brandenburg"

- Es gilt das gesprochene Wort !

Die EU hat mit ihrer Verordnung 763 im Jahr 2008 gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählungen für 2011 beschlossen, mit dem Gesetz über den registergestützten Zensus vom 8.7.2009 wurden die Rahmenbedingungen für die Durchführung in Deutschland mit Stichtag 9. Mai 2011 geschaffen. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt im wesentlichen Bundesrecht um und schafft die landesrechtliche Ausführungsgesetzgebung. So wird die Einrichtung der örtlichen Erhebungsstellen und der Erhebungsbeauftragten geregelt, die Bestimmungen zur Sicherung der Geheimhaltung, die Ahndung von Ordnungwidrigkeiten und die Kostenregelung für die den Kommunen übertragenen Aufgaben.

Mit diesen in § 11 verankerten Kostenregelungen beschäftigten sich schwerpunktmäßig die im Rahmen der schriftlichen Anhörung abgegebenen Stellungnahmen des Städte- und Gemeindebundes sowie des Landkreistages Brandenburg. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen auf erhebliche Bedenken bezüglich der vollständigen Kostenerstattung hin und forderten, Regelungen zu einer Abschlussabrechnung in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Diesem Anliegen wurde durch den nderungsantrag der Koalitionsfraktionen, den auch unsere Fraktion unterstützte, weitgehend Rechnung getragen.

Für uns Grüne stehen natürlich bei Volkszählungen immer datenschutzrechtliche Erwägungen im Zentrum des Interesses. Doch seit den Zeiten der Volkszählungsboykottbewegung 1983 hat sich einiges geändert. Das Volkszählungsurteil wurde erstritten und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durchgesetzt. Die entwickelte Informationsgesellschaft setzt sich heute mit Problemen wie den sozialen Netzwerken oder google street view auseinander. Die neue Methode eines registergestützten Zensus verwendet vorhandene Daten aus den Melderegistern, der Bundesagentur für Arbeit und der öffentlichen Hand. Es muss nicht mehr alles neu erfasst werden, sondern es kann auf vorhandenes Material zurückgegriffen werden. Maximal 10% der Einwohner sind von Haushaltsbefragungen betroffen. Dies entlastet die Bevölkerung in ihrer Auskunftspflicht und ist deutlich bürgerfreundlicher.

Sind Anonymisierung und Datenschutz gewährleistet, stehen auch wir dem Zensus positiv gegenüber. Politik braucht wissenschaftlich analysiertes Zahlenmaterial und Planungsdaten und dazu gehört als Fundament eine verlässliche Bevölkerungsstatistik. Die Einwohnerzahl entscheidet über eine gerechte Verteilung von Steuerlasten, über den Zuschnitt von Wahlkreisen, ist Berechnungsgrundlage für den kommunalen Finanzausgleich und den Finanzausgleich zwischen Deutschland und Europa. Eine vereinheitlichte Datengrundlage ist auch die Grundlage für die Vergabe der EU-Strukturfonds. Wenn befürchtet wird, dass aufgrund systematischer Fehler bei der Fortschreibung alter Statistiken die amtliche Bevölkerungzahl in Deutschland um 1,3 Millionen Menschen überschätzt wird, besteht Handlungsbedarf. Vermutlich werden wir uns auch in Brandenburg mit der schmerzlichen Erkenntnis auseinandersetzen müssen, dass wir weniger Bürger sind, als gedacht.

Glücklicherweise hat in ihrer Stellungnahme auch die Datenschutzbeauftragte keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf vorgebracht. Ihr Hinweis zur Durchführung der Ordnungswidrigkeiten- und Widerspruchsverfahren wurde vom Ausschuss unverändert übernommen. Damit kann auch meine Fraktion dem Gesetzentwurf in der vom Innenausschuss beschlossenen Fassung zustimmen.

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