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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landenöffnungsgesetzes

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- Es gilt das gesprochene Wort !

Die Landesregierung hat mit dem vorgelegten Gesetzentwurf – wie mehrfach erwähnt – auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz vom 1.12.2009 reagiert. Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz wurde zwar nicht als verfassungswidrig bewertet, schloss eine beanstandete Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen und an einer Mehrzahl von Sonntagen im Monat aber auch nicht ausdrücklich aus. Der ausgearbeitete Gesetzentwurf nahm Korrekturen nach den Vorgaben des Verfassungsgerichts vor.

Die am 29.September 2010 gemeinsam vom federführenden Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschaft durchgeführte Anhörung erbrachte interessante Erkenntnisse, aber erwartungsgemäß auch sehr unterschiedliche Position von Seiten der Gewerkschaften, Kommunen, Kirchen, Wirtschafts- und Tourismusverbänden.

Unsere Fraktion unterstützt den hier vorhandenen Mehrheitskonsens, dass die Brandenburger Regelung mit Öffnung der Verkaufsstellen an höchstens sechs Sonn- und Feiertagen den vom Verfassungsgericht angemahnten Schutz des Feiertages angemessen berücksichtigt und nicht ausgeweitet werden soll. Den Konflikt mit Berlin im engeren Verflechtungsraum sehen wir, er ließe sich aber auch durch die von der FDP geforderte Erhöhung der Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage nicht vermeiden. Denn die Tage werden in Brandenburg durch die lokalen Ordnungsbehörden festgesetzt und gelten nicht wie im Stadtstaat Berlin überwiegend landesweit. Von der fehlenden Koordinierung zwischen Berlin und Brandenburg mal gar nicht zu reden.

Wir haben uns, wie auch die Koalitionsfraktionen, für die Beibehaltung des Öffnungszeitraumes von 13-20 Uhr ausgesprochen, da dies sowohl dem Wunsch der Religionsgemeinschaften als auch von Unternehmen und Kommunen entsprach, die den Schwerpunkt der Verkaufstätigkeit erst nach der Mittagszeit erwarten. Ebenso haben wir uns in einem Änderungsantrag für die Möglichkeit eingesetzt, auch an zwei aufeinander folgenden Sonntagen zu öffnen, soweit die Höchstzahl von zwei Feiertagen im Monat nicht überschritten wird. Auch dazu gab es inhaltlich gleich lautende Anträge der Koalitionsfraktionen und wir begrüßen den breiten Konsens.

Schließlich ist auf unsere Initiative das Beschäftigungsverbot an mehr als zwei Adventssonntagen im Gesetz verblieben, um den Arbeitsschutz von Personen, die als sogenannte Springer auch überregional eingesetzt werden, zu gewährleisten.

Insgesamt schafft das nunmehr überarbeitete Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes Rechtssicherheit, berücksichtigt Schutzinteressen und gibt auch Flexibilisierungswünschen der lokalen Wirtschaft ausreichend Raum.

Wir werden ihm zustimmen.