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Ursula Nonnemacher spricht zum Dritten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort !

Die Frage des aktiven Wahlalters beschäftigt seit Jahrzehnten die Menschen in parlamentarischen Demokratien. Der parlamentarische Rat setzte 1949 das aktive Wahlalter parallel zur Volljährigkeit bei 21 Jahren fest. 1970 senkte der Bundestag das Wahlalter auf 18, die Volljährigkeit wurde erst 1975 auf 18 herabgesetzt. Seit 1996 dürfen Jugendliche ab 16 in Niedersachsen als erstem Bundesland bei Kommunalwahlen wählen. Im Oktober 2009 führte Bremen als erstes Bundesland das Wahlalter mit 16 für die Bremische Bürgerschaft ein. Österreich hat bereits 2007 als erstes europäisches Land das aktive Wahlrecht mit 16 auch für Nationalratswahlen und Europawahlen eingeführt.

Auf gewisse Besonderheiten des passiven Wahlrechts kann ich hier nur am Rande eingehen. Wussten Sie eigentlich, werte Kollegen, dass man zur Bundeskanzlerin bereits mit 18 gewählt werden kann, zum bayerischen Ministerpräsidenten aber erst ab 40?

Bündnis 90/Die Grünen setzen sich seit längerem für eine Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16 auf allen Ebenen der Politik von der Kommunalwahl bis zur Europawahl ein. Die Herabsetzung des Wahlalters ist schon in unserem Grundsatzprogramm von 2002 enthalten. Wir meinen – und das belegen auch Sozialisationsstudien – dass entscheidende Übergänge vom Kindes- ins Jugendalter und damit verbunden auch politische Reifungsprozesse heute deutlich früher einsetzen. Selbstständigkeit und Urteilsfähigkeit sind so weit ausgebildet, dass Jugendlichen eine Wahlentscheidung durchaus zugetraut werden kann. Im übrigen treffen die oft angeführten Kontraargumente wie politisches Desinteresse oder leichte Beeinflussbarkeit in mindestens ebenso großem Maße auf ältere Wähler zu. Wollen wir die Messlatte an die Jugend strenger anlegen als an uns selbst? Wahlrecht ist nicht zwangsläufig gekoppelt an Volljährigkeit, Wahlrecht ist nicht gekoppelt an Bildung oder Schulabschlüsse und steht völlig zurecht auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen zu. Wahlrecht ist ein elementares Grundrecht und sollte nicht restriktiv gehandhabt werden.

Die Absenkung des Wahlalters ist auch geeignet, der Jugend bei ihrem immer kleiner werdenden Anteil an der Gesamtbevölkerung ein wenig mehr Gewicht zu verleihen. Die demographische Entwicklung bringt es mit sich, dass heute schon immer mehr Zukunftsentscheidungen von älteren Menschen getroffen werden. Die notwendige Anpassung politischer Entscheidungen an gesellschaftliche Veränderungsprozesse ist eher von denen zu erwarten, die unter diesen Bedingungen den Großteil ihres Lebens verbringen müssen: den Jungen. Gerade an den Zukunftsfragen, Bildung, Gestaltung der Arbeitswelt, Finanzierung der Rente, Schuldenbremse, Gesundheitsversorgung für alle, müssen die jungen Menschen und die nachfolgenden Generationen stärker beteiligt werden.

Wir halten eine Fokussierung des Wahlalters mit 16 auf die kommunalen Themen für künstlich. Warum sollten sich Jugendliche mehr für die Wahl des Landrates interessieren als für die Staatsverschuldung oder die Laufzeiten der Atomkraftwerke? Trotzdem begrüßen und unterstützen wir natürlich die Initiative der Kollegen von der FDP zur Einführung des kommunalen Wahlrechts mit 16 und damit auch zur Beteiligung an Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Einwohneranträgen, ja vielleicht sogar an Volksinitiativen. Ein richtiger Schritt in die richtige Richtung! Über das Wahlrecht mit 16 zum nächsten Landtag Brandenburg reden wir dann später noch mal .......

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