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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag „Neuausrichtung des Arbeitsmarktprogrammes des Landes“

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- Es gilt das gesprochene Wort !

Anrede!

Wir werden in diesem Monat das Absinken der Arbeitslosenzahlen unter die 3 Millionenmarke erleben. Trotz der guten Konjunktur und der starken Nachfrage nach Fachkräften haben wir einen gespaltenen Arbeitsmarkt mit regional hohen Arbeitslosenquoten und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit. Nur noch 30% der knapp 3 Millionen Arbeitslosen sind „marktgängig" und erst seit kurzem ohne Beschäftigung.

Die CDU/FDP Aufforderung an die Landesregierung die Arbeitsmarktpolitik Brandenburgs zu durchforsten, Qualität und Effizienz zu verbessern und Prioritäten zu setzen, statt Arbeitslose prestigeträchtig in Sackgassen zu parken, finden wir prinzipiell richtig. Anpassungen müssen logischerweise vorgenommen werden, wenn sich Bundeshaushaltsmittel für die Arbeitsmarktpolitik verringern und die Überprüfung der Landesprogramme auf ihre Wirksamkeit in angemessenen Abständen ist eine Selbstverständlichkeit.

So weit, so gut, aber der CDU/FDP Antrag fordert die Landesregierung zur Umsetzung schwarz-gelber Bundes-Streich-Konzerte auf, obwohl sie notwendige Reformen der Arbeitsmarktinstrumente nicht in Angriff genommen haben und auch Maßnahmen gestrichen werden, die der Integration in den ersten Arbeitsmarkt dienen. 2011 beispielsweise gibt es ein Drittel weniger Mittel für Qualifizierungen und Weiterbildung. Trotz der erfreulichen Arbeitsmarktentwicklung ist die Arbeitslosigkeit auch nicht in einem Ausmaß zurückgegangen, die die Kürzungen im Bundesetat als annähernd angemessen erscheinen lassen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht bis 2015 Einsparungen in Höhe von 7,5 Milliarden Euro vor, weitere Einsparungen werden durch die Festlegung des Eingliederungstitels vorgegeben. Auch da Kürzungen bis zum Anschlag. Die Gewerkschaft Ver.di schätzt diesen Part für die Zeit von 2012 bis 2014 auf ca. 16 Mrd. Euro, die für aktive Arbeitsmarktpolitik im SGB II und SGB III gestrichen werden sollen.

Was schlägt Frau von der Leyen im Einzelnen vor? Jobcenter und Arbeitsagenturen sollen nur noch bezahlen, was wirkt! Der Ermessensspielraum der VermittlerInnen im Jobcenter wird ausgeweitet, sie entscheiden, welche Integrationsmaßnahmen sie den Arbeitslosen gewähren! Das könnte bei gut qualifizierten Arbeitsvermittlern durchaus sinnvoll sein, birgt aber die Gefahr einer weiteren Prozesslawine in sich.

Ab 2012 wird es statt 42 nur noch 31 verschiedene Maßnahmen für Arbeitslose geben!

Die Zuschüsse an die Träger zu den Ein-Euro-Jobs auf 150,-- Euro pro Monat reduziert! Die ABM-Maßnahmen fallen ganz weg! Beides ist nicht zu bedauern.

Beim Gründungszuschuss wird 1 Mrd. eingespart! Die Lohnsubventionen für Betriebe, Eingliederungszuschüsse genannt, werden zusammengeführt, was sinnvoll erscheint.

Besonders negativ fallen bei der beruflichen Weiterbildung die Einschränkungen der Fördermöglichkeiten für die Ausbildung bzw. Umschulung zur Alten- und KrankenpflegerIn auf, hier entfällt die Sicherstellung des letzten Ausbildungsjahres. Gering qualifizierten Arbeitslosen müssen die Angebote der beruflichen Weiterbildung ebenso offen stehen, wie den Arbeitslosen nach SGB II. MigrantInnen müssen ebenso berücksichtigt werden, wie ArbeitnehmerInnen, die das Verfahren zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse durchlaufen haben, und die Ausgleichsmaßnahmen zur Berufsqualifikation erbringen wollen. Hier fehlen Anpassungen!

Besonders kritisch sind die starken finanziellen Eingriffen bei Maßnahmen der Qualifizierung und Förderung der beruflichen Weiter- und Ausbildung zu bewerten, zumal gerade wegen des Fachkräftemangels hier besonders das Augenmerk hätte drauf liegen müssen. Der Gesetzentwurf erschwert individuell abgestimmte Angebote und dezentrale Hilfestellungen. Ich frage mich, wie sich die CDU/FDP-Fraktion vorstellt, mit diesem Gesetzentwurf die Integration der Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt in Brandenburg zu bewirken, wenn gerade umfänglich Maßnahmen gestrichen werden, die dieser Integration dienen! Wegen der finanziellen Kürzungen und Sparmaßnahmen bei der Qualifizierung und Weiterbildungsmaßnahmen ist diese Instrumentenreform misslungen! Sie dient der Mitteleinsparung, nicht der Integration arbeitsmarktferner Menschen. Wir können diesem Antrag nicht zustimmen.