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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der CDU-Fraktion „Prüfung eines Freiwilligen Sozialen Jahres bei der Feuerwehr“

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- Es gilt das gesprochene Wort! -

Anrede!

Ein freiwilliges Soziales Jahr bei der Feuerwehr ist nach der Novellierung des FSJ-Gesetzes 2002 prinzipiell auch bei der Feuerwehr möglich. Vereinzelte Berichte über entsprechende Einsätze existieren aus anderen Bundesländern, auch in Brandenburg hat die Landesjugendfeuerwehr bereits 2009 in Verbindung mit dem Landesjugendring als anerkanntem Träger ein FSJ ausgeschrieben. In größerem Stil wird das FSJ bei der Feuerwehr seit 2010 in ganz Hessen angeboten. Nach einer zweijährigen Pilotphase im Raum Darmstadt, die durch das hessische Innen- und Sozialministerium gefördert wurde, wurde 2009 der Landesfeuerwehrverband Hessen vom Land als eigenständiger Träger des FSJ anerkannt. Rechtliche Grundlage ist das Bundesgesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten in seiner Fassung vom 16.Mai 2008.

Die Erfahrungen aus Hessen sind außerordentlich positiv. Die Teilnehmer erhalten gleich zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Grundausbildung und Erwerben die Jugendleitercard. Sie übernehmen technische und pädagogische Aufgaben, u.a. in der Jugendfeuerwehr und bei der Brandschutzerziehung in Kindergärten und Grundschulen, werden aber auch an den Einsätzen beteiligt.

Es hat sich gezeigt, dass die Feuerwehren in zunehmendem Maß in das FSJ einsteigen, weil ihre Hoffnung, junge Menschen für die Feuerwehr zu interessieren, zu begeistern und an sie zu binden, ganz offensichtlich aufgeht.

Vor dem Hintergrund der großen Nachwuchsprobleme bei den Freiwilligen Feuerwehren in Brandenburg, wie sie auch im Konzept der Landesregierung „Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg absichern" dokumentiert und diskutiert werden, erscheint ein FSJ bei der Feuerwehr als eine extrem sinnvolle Maßnahme. Das FSJ bei der Feuerwehr und auch im Rettungsdienst gewinnt zusätzlich an Bedeutung, weil durch das Auslaufen des Wehr- und Zivildienstes ähnlich gelagerte Fähigkeiten nicht mehr vermittelt werden

Die Erfahrungen aus Hessen und aus anderen Bundesländern können ohne großen Aufwand genutzt werden, zumal ja auch ein FSJ bei der Jugendfeuerwehr in Brandenburg schon gar kein Neuland mehr ist. Der sehr zurückhaltend formulierte Prüfauftrag des vorliegenden Antrages könnte in meinen Augen ruhig weitergehend sein. Der Landtag hat am 2. Juni 2010 in seinem Beschluss zur Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes die Landesregierung beauftragt, ein Konzept vorzulegen, welches auch das Handlungsfeld „Nachwuchgewinnung fördern " umfasst. Über das Konzept diskutiert der Landtag morgen. Die Idee ein FSJ bei der Feuerwehr möglichst flächendeckend zu implementieren, sollte unbedingt bei der Nachwuchsförderung, aber auch beim Management des Ehrenamtes berücksichtigt werden.

Ein freiwilliges soziales Jahr bei der Feuerwehr könnte gerade feuerwehrfremde Jugendliche, d.h. solche, die nicht schon Mitglieder bei der Jugendfeuerwehr sind oder einen familiären Bezug haben, für die Arbeit in der Feuerwehr interessieren.

Damit besteht die Chance, sowohl hauptamtliche als auch freiwillige Kräfte für die Feuerwehr zu gewinnen und die Arbeit der Feuerwehr über die soziale und pädagogische Ausrichtung der FSJler in anderen Bereichen der Gesellschaft interessant zu machen. Für die Einrichtung entsprechender Stellen sind alle größeren freiwilligen Feuerwehren, die wegen der kontinuierlichen Betreuung auch hauptamtliche Kräfte beschäftigen müssen, geeignet. Die vergleichsweise geringen Kosten für Versicherung, Verpflegung und Aufwandsentschädigung dürften sich in hohem Maße amortisieren, wenn dadurch ein Beitrag zur Einsatzfähigkeit unseres Brand- und Katastrophenschutzes auch über 2014 hinaus geleistet werden kann.