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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der CDU-Fraktion: „Bekämpfung des Rechts- und des Linksextremismus auf gleichem Niveau beibehalten“

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- Es gilt das gesprochene Wort !

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Der vorliegende Antrag hat uns ein wenig Kopfzerbrechen bereitet. Kopfzerbrechen deshalb, weil so viele richtige und wichtige Argumente in ihm aufgeführt werden, denen wir uns durchaus anschließen können, andererseits aber zwischen den Zeilen Schlussfolgerungen und Konnotationen mit transportiert werden, mit denen wir so nicht einverstanden sind.

  • Ja, wir stimmen mit Ihnen überein, dass die Arbeit des Verfassungsschutzes wichtig für die innere Sicherheit ist und dass es Anliegen aller Demokraten sein muss, gegen jede Form von Extremismus und Intoleranz vorzugehen.
  • Ja, wir stimmen mit Ihnen überein, dass auch Deutschland zum Zielspektrum islamistischer Terroristen gehört, dass dies sorgfältig beobachtet werden muss und eine klare Differenzierung zwischen Islam und Islamismus nötig ist.
  • Ja, auch wir sind besorgt über die Zunahme linksextremistisch motivierter Straftaten und über die zunehmenden Übergriffe auf Polizeibeamte und andere Sicherheitskräfte.
  • Insbesondere stimmen wir mit Ihnen überein, dass extremistisches Gedankengut nur nachhaltig mit gesellschaftlichem Engagement für Freiheit und Demokratie bekämpft werden kann.
  • Die Mitgliederzahlen extremistischer Organisationen sind als größenordnungsmäßig stabil zu betrachten, die politisch motivierten Gewaltdelikte leicht gesunken.

Wohin geht nun aber die Reise in diesem Antrag? Unter Punkt drei finden wir den eigentlichen Beschluss, der besagt, dass die Präventionsmaßnahmen des Verfassungsschutzes auf gleichem Niveau beizubehalten sind.

Auch diesem Beschluss könnten wir ganz allgemein zustimmen, ist doch nicht definiert, ob die Präventionsmaßnahmen auf gleichem qualitativen oder quantitativen Niveau verbleiben sollen. Außerdem ist ausdrücklich nichts über die Personalausstattung des Verfassungsschutzes ausgesagt. Eine Erfüllung der operativen und präventiven Aufgaben des Verfassungsschutzes auf bisherigem Niveau muss ja nicht unbedingt mit der Zahl der Beschäftigten korrelieren.

Wir gehen aber wohl nicht fehl in der Annahme, dass die Kollegen der CDU-Fraktion mit ihrem Antrag auf die beabsichtigte Stellenreduktion im Verfassungsschutz von 115 Stellen 2010 auf 90 Stellen im Haushaltsjahr 2014 reflektieren und mit dem Beschluss die Beibehaltung der Stellen erwirken wollen. Damit hätten wir aber durchaus ein Problem.

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert zwar nicht explizit Stellenreduktion beim
Verfassungsschutz. Sollten die bei der Diskussion um die Polizeistruktur 2020 vorgegebenen Zielzahlen aber wirklich umgesetzt werden, so ist es aus unserer Sicht nicht zu vermitteln, den Verfassungsschutz von Stellenstreichungen auszunehmen.

Abschließend möchte ich noch eine Bemerkung zum Titel des Antrages machen: „Bekämpfung des Rechts- und Linksextremismus auf gleichem Niveau beibehalten“ transportiert subtil und gekonnt die Gleichsetzung von Rechts- und Linksextremismus, die in so vielen Anträgen schon Anlass zu Kontroversen war. Wir lehnen diese aus den
Totalitarismustheorien abgeleitete Gleichsetzung ab. Wir wollen den Rechtsextremismus und den Linksextremismus jeweils in ihren historischen Wurzeln, ideologischen Ausrichtungen und Auswirkungen analysiert haben und daraus gezielt Strategien zu ihrer Bekämpfung ableiten.

Insgesamt spricht der Antrag viele wichtige Punkte an, die unsere Zustimmung finden. Wir würden es auch begrüßen, wenn die Arbeit des Verfassungsschutzes insbesondere im präventiven Bereich auf unverändert hohem Niveau fortgeführt werden kann. Einen isolierten Personalbestandsschutz für den Verfassungsschutz bei umfangreichen geplanten Stellenstreichungen im Polizeibereich lehnen wir ab. Deshalb werden wir uns zu diesem Antrag enthalten.