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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag "Bericht zur Entwicklung des Unterhaltsvorschusses vorlegen"

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- Es gilt das gesprochene Wort !

Anrede!

Das Land Brandenburg liegt mit einer Rückholquote von 15% im Jahr 2008 im unteren Mittelfeld der 16 Bundesländer. Die Quote scheint nach den Angaben früherer Anfragen in den letzten Jahren leicht rückläufig zu sein. Nach Angaben der Bundesregierung liegt die durchschnittliche bundesweite Rückgriffquote 2009 bei 20%. Die Rückholquote bezeichnet das Verhältnis von Ausgaben und Einnahmen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz innerhalb eines Monats oder eines Haushaltsjahres. Da die Unterhaltsleistungen nach UVG teilweise als Vorschuss, teilweise aber auch als Ausfallleistung erbracht werden, sind nicht alle gewährten Unterhaltsvorschüsse rückholbar. Bei Versterben des unterhaltspflichtigen Elternteils, unbekanntem Aufenthalt und nicht bestehender Leistungsfähigkeit (Leistungsunfähigkeit nach § 1603 BGB) ist kein Rückgriff gegeben. Interessant bezüglich der Verfolgung von Rückerstattungsansprüchen ist deshalb die Differenz zwischen einer höchstmöglichen und tatsächlichen Rückgriffquote.

Da aus aktuellem Anlass die Frage des Unterhaltsvorschuss in den Focus des öffentlichen Interesses gerückt ist, erscheint der vorgeschlagene Bericht sinnvoll. Dies insbesondere, da die Länder an den Zahlungen zu zwei Dritteln beteiligt sind und eine Auskunft über die Höhe der rückholbaren Vorschüsse und die Gründe der Nichtvollstreckbarkeit im finanziellen Interesse unseres Landes liegt.