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Ursula Nonnemacher spricht in der Aktuellen Stunde zu „Die Auswirkungen des unsozialen Sparpaketes der Bundesregierung auf Brandenburg“

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- Es gilt das gesprochene Wort! -

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Um es gleich vorwegzunehmen: wir können und werden dem vorgelegten Gesetzentwurf vorbehaltlos zustimmen. Er greift in seiner Intention die seit Jahrzehnten von Bürgerrechtsgruppen geforderte individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten auf, die auch Bündnis90/Die Grünen immer angestrebt hat. Kennzeichnung und Legitimationspflicht stärken das Vertrauen der Bürger in die Polizei und sind Ausdruck rechtsstaatlicher Verantwortlichkeit. Die Polizei übt das Gewaltmonopol des Staates aus, gerade deshalb ist an rechtsstaatliches Handeln auch ein besonderer Maßstab zu legen. Darüber hinaus sind Transparenz und Bürgernähe Markenzeichen moderner Verwaltungen und sollten für selbstbewusste Polizistinnen und Polizisten eigentlich selbstverständlicher Teil ihres Berufsethos sein.

Der Gesetzentwurf der CDU Fraktion sieht die individuelle Kennzeichnung mit Namensschildern und Dienstgrad als Regelfall vor, bei geschlossenen Einsätzen können andere Formen der Kennzeichnung – etwa Buchstaben/Ziffernkombinationen – gewählt werden, die eine nachträgliche sichere Identitätsfeststellung ermöglichen. Es werden auch klar Ausnahmen von der Regel benannt, in im Zweck der Amtshandlung oder in einer individuellen Gefährdung des einzelnen Polizeibeamten liegen können.

Unserer Fraktion ist bewusst, dass in weiten Kreisen der Polizei in Brandenburg, ebenso wie in Berlin, Bedenken gegen die individuelle Kennzeichnungspflicht bestehen. Gerade in einer Zeit, in dem Übergriffe auf Einsatzkräfte und inakzeptable Gewalt gegen Polizeibeamte zunehmen, sind Ängste vor Repressalien gegen Beamtinnen oder gar Familienangehörige verständlich und ernstzunehmen.

Allerdings präsentiert sich die zunehmende Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten nicht in der Form, dass einzelne Personen gezielt identifiziert und verfolgt werden, sondern als allgemeine Aggressionszunahme und abgesenkte Hemmschwelle. Es gibt kein belastbares Material, dass Bedrohungen mit dem Tragen eines Namensschilds in Verbindung bringt. In der Begründung selbst wird sehr schlüssig auf die Veröffentlichung der vielen Revierpolizisten auf den Seiten der Internetwache hingewiesen, die keine negativen Folgen hat. Ebenso sind Kriminalbeamte, die es zum Teil mit Schwerstkriminellen zu tun haben, nicht anonym. Auch Mitarbeiter in Rettungsstellen, Sozialarbeiter, Berater in Jobcentern oder Sanitätskräfte sehen sich öfters der Wut ihrer Klientel ausgesetzt. Auch sie alle sind durch Namensschilder, Türschilder oder ihre Unterschrift unter Schriftsätze
jederzeit individuell identifizierbar.

Auch wenn die Kennzeichnungspflicht in Polizeikreisen auf wenig Begeisterung stößt und noch viel Aufklärungsarbeit und vertrauensbildende Gespräche mit Personalräten und Gewerkschaftern nötig sind, so ist das Vorhaben in der Sache doch richtig. In Berlin tauchte die „individualisierbare Kennzeichnung“ erstmals 2001 in einem Koalitionsvertrag zwischen SPD und PDS auf, um die Realisierung wird auch im Jahr 2010 noch gerungen. Da hoffen wir doch, dass der Prüfauftrag im rot-roten Koalitionsvertrages von 2009 in Brandenburg schneller zu verwertbaren Ergebnissen führt.

Besonders erfreut sind wir, dass dieser Gesetzentwurf von unseren Freunden und Partnern in der Opposition, der CDU Fraktion kommt.

Dass Sie sich wenige Tage, bevor in Brandenburg die Ergebnisse der Kommission „Polizeistruktur 2020“ nun auch offiziell vorgestellt werden einem Thema widmen, das Ihnen bisher nicht gerade Herzensangelegenheit gewesen ist, gehört zu den schönen Zufällen im politischen Alltag. Dass sich Herr Petke in Interviews mit der „taz“ ein völlig neues Image erarbeitet und als Speerspitze des liberalen Rechtsstaates seine in der Kennzeichnungspflicht rigideren Berliner Parteifreunde alt aussehen lässt, nehmen wir mit freudigem Staunen zur Kenntnis. Die Brandenburger CDU überrascht uns angenehm mit schwungvoller Modernisierung, die hoffentlich über das Land ausstrahlt. Ihr Statement Herr Petke „Zu einer Uniform gehört ein Name“ unterschreiben wir gerne und dem Gesetzentwurf der CDU Fraktion stimmen wir selbstverständlich zu.