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Ursula Nonnemacher spricht zu den Empfehlungen zu Mindestbedingungen für Gemeinschaftsunterkünfte

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- Es gilt das gesprochene Wort !

Anrede!

Der Einsatz für Menschen, die wegen Verfolgung oder Kriegen ihr Heimatland verlassen mussten, ist uns GRÜNEN wichtig. Flüchtlinge und AsylbewerberInnen haben oft Traumatisches erlebt und verdienen unseren Respekt und unseren Schutz. Wir begrüßen und unterstützen ihre Integration in unsere Gesellschaft. In unserem Antrag „Eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen im gesamten Land Brandenburg sicherstellen!", den die Koalitionsfraktionen durch ihren Entschließungsantrag „Verbesserung der Lebenssituation der Flüchtlinge im Land Brandenburg" inhaltlich weitgehend aufgegriffen haben, forderten wir die Überarbeitung der Mindestbedingungen für die Flüchtlingsunterkünfte.

Brandenburger Flüchtlingsunterkünfte werden schon länger wegen ihre Lage und ihres baulichen Zustands kritisiert. In Flüchtlingsheim Waßmannsdorf wurde sogar ein Flüchtling durch herab fallende Deckenteile verletzt. Ebenso bieten das Übergangswohnheim Hohenleipisch im Elbe-Elster-Kreis oder die Aufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt Flüchtlingen unwürdige Unterkünfte. Die Erstaufnahmeeinrichtung ist dringend sanierungsbedürftig, das Männergebäude musste wegen seines schlimmen Zustandes bereits geschlossen werden.

Der vorliegende Bericht der Landesregierung wird von uns GRÜNEN kritisiert, da er den Aufträgen der Entschließung nicht gerecht wird! Stellt er doch unter römisch „V. Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen" selbst fest: „Die vorgeschlagenen Änderungen der „Mindestbedingungen" reichen von Handlungsempfehlungen ohne verpflichtenden Charakter über klarstellende oder konkretisierende Regelungen ohne finanzielle Folgen bis hin zu Standarderhöhungen mit möglichen Mehraufwendungen". (S.35) Für potentiell kostenträchtige Maßnahmen soll zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Festlegung getroffen werden, da das Konnexitätsprinzip beachtetet werden muss! Lediglich Änderungsvorschläge ohne Mehrkosten können kurzfristig umgesetzt werden (ebenda S. 35). Für die Mindestausstattung in Unterkünften kann das bedeuten, Flüchtlinge bekommen möglicherweise statt einer Kochplatte ein Herd mit Backröhre in die Küche gestellt. Das wäre jedenfalls kurzfristig umzusetzen und ist fast kostenneutral!

Nehmen wir als weitere Beispiele Flüchtlingsunterkünfte in Althüttendorf und Hohenleipisch. Mehrfach hat die Landesregierung selbst festgestellt, dass die Lage in diesen Heimen nicht mit ihren politischen Überzeugungen und Zielen übereinstimmt. Auch der Bericht stellt fest: „Der bauliche Zustand einiger Heime ist als problematisch einzustufen,.." (S.9). Teilweise wird „erheblicher Sanierungsbedarf" gesehen!

Welche Empfehlungen schlägt die Landesregierung bei diesen Unterkünften vor? „Angesichts der gegenwärtig nicht abschätzbaren Kosten sollte eine mögliche Regelung zwingend nur für neu einzurichtende

Gemeinschaftsunterkünfte Geltung haben." (S. 27). Und weiter: „Eine sofortige Umsetzung kommt allerdings schon deshalb nicht in Betracht, weil die betreffenden Kommunen durch entsprechende Verträge mit den Betreibern der Gemeinschaftsunterkünfte gebunden sind."

Das stimmt, die Kommunen sind vertraglich gebunden! Aber der Vertrag für Hohenleipisch ist jährlich kündbar und der Vertrag für Althüttendorf läuft noch vier Jahre. Und dann?

Ich glaube, Sie können sich nicht länger hinter den Kreisverwaltungen verstecken, die ihre bisherige Politik immer wieder mit Kosten oder dem Konnexitätsprinzip begründen. Das ist kein Grund alles beim Alten zu lassen.

Laut Beschluss des Landtags soll der Bericht der Landesregierung Lösungen bieten, die fragwürdigen Zustände in diesen Quartieren zu beenden. Die Landesregierung wollte ihren politische Spielraum nutzen, um mit dem Instrument der Mindeststandards die Lebenssituation der Flüchtlinge zu verbessern!

Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften sollte einem landesweit geltenden Unterbringungskonzept folgen und zeitlich auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Die kurz zu haltende Übergangsphase sollte Anschluss an soziales Leben, Infrastruktur und Privatsphäre ermöglichen und auf ein eigenständiges Leben vorbereiten.

Die Unterbringung in Wohnungen sollten im Interesse der Flüchtlinge großzügig genutzt werden.

Bedürfnisse von Familien und Kindern und deren Zugang zu Bildung sollten besonders berücksichtigt werden.

Diese Lösungen bietet der Bericht der Landesregierung nicht!

Um der Intention des Landtagsbeschlusses gerechter zu werden und im Sinne der Betroffenen weitere Lösungsansätze zu diskutieren, beantragt unsere Fraktion die Überweisung des Berichtes an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie federführend und an den Innenausschuss zur Mitberatung.