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Ursula Nonnemacher spricht zum Ersten Gesetz zur Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes

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- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Mir scheint, unsere Landesregierung hat es wirklich nicht leicht – da hat sie einerseits eine höchst unwirtschaftliche Abschiebehafteinrichtung an der Backe, die vor allem von der Bundespolizei genutzt wird, und zwar unentgeltlich und häufig aufgrund rechtswidriger Haftanordnungen! Auf der anderen Seite will man sich doch eigentlich menschenfreundlich geben und da passen Abschiebungen irgendwie nicht ins Bild, zumindest klingt der Passus im Landesintegrationskonzept so. Was macht man da? Versucht man, die Abschiebehafteinrichtung besser auszulasten und Abschiebehäftlinge aus anderen Ländern quasi „anzuwerben“? Ja – jüngst geschehen in einer Vereinbarung mit Mecklenburg-Vorpommern. Oder sollte man doch lieber daran arbeiten, Abschiebungen zu vermeiden, um dem Wähler und der Wählerin ein fortschrittliches Image zu verkaufen? Irgendwie auch ja, folgt man dem Landesintegrationskonzept, irgendwie aber auch nicht, schaut man sich an, was die Koalition im Innenausschuss tut – nämlich nichts.

Bei solch einer widersprüchlichen Ausgangslage kann man als Landesregierung schon mal überfordert und gelähmt sein. Das kann ich verstehen. Und dabei hört sich das Landesintegrationskonzept so wunderbar an (Zitat): „Abschiebungen und mehr noch Abschiebehaft sind letzte und harte Mittel zur Vollziehung der Ausreisepflicht, die Traumatisierungen hinterlassen und besonders für Kinder tiefgreifende Erfahrungen bedeuten können. Das Land Brandenburg setzt sich dafür ein, die Ausreise möglichst auf freiwilliger Basis durchzuführen und die Verhältnismäßigkeit im Abschiebungsvollzug zu gewährleisten.“ Als Ziele und Aktivitäten werden genannt: „Prüfung der Möglichkeiten einer Intensivierung der Beratung zur freiwilligen Ausreise, z.B. durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen für Beschäftigte der Ausländerbehörden oder durch die finanzielle Förderung der freiwilligen Ausreise“ und „Erlass zur Hilfestellung für die Ausländerbehörden bei der Beachtung der Verhältnismäßigkeit im Abschiebungsvollzug“.

Das klingt gut und deckt sich in Teilen mit den Intentionen unseres Entschließungsantrages. Dieser greift die starken Bedenken auf, die in der Anhörung zum Abschiebungshaftvollzugsgesetz von Expertenseite vorgebracht wurden. Im Innenausschuss hat eine Auseinandersetzung dazu überhaupt nicht stattgefunden.

Wir wollen im Einzelnen, dass:
- Abschiebungshaft als letztes Mittel begriffen wird und Familien nicht getrennt werden,
- Schützenswerte Gruppen von der Abschiebungshaft ausgenommen werden, z.B. Minderjährige, Schwangere, psychisch Kranke und Traumatisierte,
- Alternativen zur Abschiebungshaft geprüft werden, z.B. regelmäßige Meldepflicht, Kaution oder Passabgabe,
- die Abschiebehafteinrichtung in Eisenhüttenstadt nicht mehr für rechtswidrige Haftanordnungen missbraucht wird,
- die Bundespolizei - wenn sie denn Abschiebungshaftanordnungen schon nicht sein lassen kann - wenigstens die Kosten dafür trägt, wenn diese sich als rechtswidrig herausstellen, was leider häufig der Fall ist
- und zu guter Letzt eine Abschaffung der Abschiebungshaft auf Bundesebene erwirkt wird.

Meine Damen und Herren der Koalition, das kann doch nicht so schwer sein, die wohlklingenden Bekundungen zur Vermeidung von Abschiebungshaft aus dem Landesintegrationskonzept in Taten umzusetzen! Unser Entschließungsantrag müsste doch eigentlich ein geeignetes Objekt dafür sein.

Der Gesetzentwurf selbst ist für uns ohne die vorgeschlagenen, aber abgelehnten Änderungen nicht zustimmungsfähig. Die Regelungen zur Ausübung unmittelbaren Zwangs sind problematisch, die Unterbringung von Kranken in den Krankenabteilungen der Justizvollzugsanstalten widerspricht dem Trennungsgebot der EU-Rückführungsrichtlinie. Wir werden ihn ablehnen.

>> Zum Entschließungsantrag als PDF-Datei