Zum Inhalt springen

Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der AfD-Fraktion „Musterverfahren“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Ich habe diesen Antrag der AfD zuerst für einen schlechten Scherz gehalten und hatte die leise Hoffnung, sie würden ihn vielleicht zurückziehen. Aber jetzt haben sie ihn auch noch mit hoher Priorität belegt und verlangen von uns, dass wir ihre Spielchen hier mitspielen und ihre Unfähigkeit, eigene Anträge zu entwickeln auch noch durch eine Diskussion adeln.

Wenn es Ihnen um die Sache, um die Belange der Beitrags- und GebührenzahlerInnen gehen würde, dann würden Sie sich mal eigene Gedanken machen! Aber mittlerweile ist die Hemmschwelle ja so weit gesunken, dass Sie nicht mehr nur alte Anträge ungeniert abschreiben, sondern gleich auf diese verweisen – in diesem Fall auf einen Antrag der CDU aus der letzten Legislaturperiode. Plumpes politisches Ziel dieses durchschaubaren Spiels ist es wohl, die CDU dazu zu zwingen, einem AfD-Antrag in namentlicher Abstimmung zuzustimmen.

Ich finde es erbärmlich, wie schnell es bei Ihnen nicht mehr um Inhalte, sondern nur noch um Taktik geht – also genau das, was Sie den etablierten Parteien – oder Altparteien im AfD-Jargon – immer vorwerfen. Am Ende hat niemand etwas davon und am wenigsten die BürgerInnen dieses Landes. Wenn einige ihre Hoffnung in die AfD gesetzt haben, eine bürgerfreundliche Politik zu machen, dann sollten sie schon lange eines besseren belehrt worden sein. Die AfD in Brandenburg hat keine eigenen Inhalte, keine eigenen Ideen und letztendlich nur ein Thema: Polemik gegen Flüchtlinge. Selbst in diesem Antrag gelingt es ihnen in der kaum vorhandenen Begründung noch auf die Belastung der Gerichte durch Asylverfahren zu verweisen.

Ich weiß nicht, ob Sie die inhaltliche Auseinandersetzung zu dem Thema Musterklagen überhaupt interessiert – unsere Meinung dazu hat sich seit der letzten Wahlperiode nicht geändert. Sie lautet in Kurzform:

  1. Musterverfahren sind auch nach derzeitiger Rechtslage möglich, es wird auch Gebrauch davon gemacht.
  2. Im Abgabenrecht unterscheiden sich die Fälle meist beträchtlich hinsichtlich Grundstücksfläche, Geschossigkeit, Innen/Außenbereich, Bebauungsplangebiet, Gewerbenutzung etc. Wirklich identische Fälle, wie sie für Musterklagen benötigt werden, die sich nicht gegen eine Gebührensatzung richten, werden sich kaum finden lassen.
  3. Ein befriedender Effekt durch Musterklagen ist nicht zu erwarten, da bei verlorenem Musterverfahren individuell weiter geklagt werden kann und wird. Die in Aussicht gestellte Entlastung der Gerichte findet dadurch nicht statt.
  4. Mit erheblicher Unsicherheit bei der Beitrags- und Gebührenerhebung der Kommunen in allen Bereichen des KAG ist zu rechnen.

Entsprechend werden wir auch diesmal wieder mit Nein stimmen. Gerne auch namentlich.