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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetzentwurf der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe „Vollständige Information der Öffentlichkeit über die Verwaltungsstrukturreform - Keine Gebietsreform ohne Bürgerentscheide“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede

Der Minister des Innern und für Kommunales hat am 19. Mai seinen Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt. Am 4. Juni erfolgte die Information des Landtags über diesen Entwurf im zuständigen Ausschuss für Inneres und Kommunales. Für den 16.06. ist der Kabinettsbeschluss zum Leitbildentwurf zu erwarten.

Der vom Landtag am 17.12.2014 mit der Drucksache 6/247 „Verwaltungsstrukturreform im Land Brandenburg auf den Weg bringen“ erteilte Auftrag wurde somit zeitgerecht abgearbeitet.

Die beiden jetzt vorliegenden Anträge der BVB / Freie Wähler scheinen mir eher ein Indiz dafür, dass es ein Fehler war, das Thema Verwaltungsstrukturreform im Wahlkampf – insbesondere von der SPD - völlig unter dem Deckel zu halten. Durch die längere Latenz vom Ende der Enquetekommission 5/2 mit ihren Empfehlungen und dem Abschluss des Koalitionsvertrages fühlen sich viele Bürger und Bürgerinnen von dem Reformvorhaben überrumpelt.

Der Minister hat einen breiten öffentlichen Dialog bis Mitte 2016 über seinen Leitbildentwurf angekündigt und in dessen Folge auch Änderungen im Leitbild nicht ausgeschlossen. Das sollte selbstverständlich sein! Wir hatten allerdings schon in der Dezemberdebatte angemahnt, einen klaren Fahrplan für den Dialogprozess vorzulegen. Dem wurde jetzt ebenfalls am 4.6. bei der Präsentation im Ausschuss für Inneres und Kommunales Rechnung getragen und eine Art Ablaufplan über die Vorstellung des Leitbildentwurfes in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten sowie über Regionalkonferenzen vorgelegt.

Mit der Vorlage des Leitbildentwurfs und der Vorstellung im Ausschuss halte ich den Teil des Antrages, der auf ein Informationsbegehren abzielt, für hinfällig.

Beim Entschließungsantrag stellt sich für mich in der Konsequenz aber die Frage nach Ihrem verfassungsrechtlichen Grundverständnis. Der Neuzuschnitt von Kreisen ist nämlich grundsätzlich eine Landesangelegenheit. In unserer Verfassung ist in Artikel 98 klar geregelt, dass das Gebiet von Gemeindeverbänden durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geändert werden kann und die gewählte Vertretung des Gemeindeverbandes zuvor anzuhören ist. Der Gesetzgeber ist aber der Landtag!

Wenn Sie auf eine Volksabstimmung abstellen, dann adressieren Sie wiederum die falsche Ebene: bei Angelegenheiten, die das ganze Land betreffen kann kein Bürgerentscheid einer Kommune einschlägig sein! Ich bin der Meinung: Wir brauchen einen umfassenden und transparenten Beteiligungsprozess. Anschließend müssen dann hier im Landtag die Argumente und Bedenken abgewogen und ein entsprechender Gesetzgebungsprozess eingeleitet werden.. Dafür sind wir gewählt!

Anrede

Für meine Fraktion hat der jetzt zu beginnende, umfassende öffentliche Dialog über den Leitbildentwurf höchste Priorität und wir wollen und werden ihn kritisch und konstruktiv begleiten, damit wir ein für das gesamte Land Brandenburg gutes Ergebnis erzielen: effiziente aber bürgernahe Strukturen, mehr Entscheidungskompetenz für die kommunale Ebene und einen Ausbau der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Bürger und Bürgerinnen.