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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag von SPD und DIE LINKE „Weiterentwicklung der Krankenhäuser zur Sicherung der medizinischen Versorgung im Land“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Mit dem vorliegenden Antrag loben die Koalitionsfraktionen die Krankenhauspolitik der Landesregierung in der letzten Legislaturperiode und sehen einen wichtigen Grundstein für eine zukunftsfeste stationäre Versorgung gelegt. Diesen Optimismus können wir nicht ganz teilen: Die Rolle der Länder bei der ihnen übertragenen Krankenhausfinanzierung ist kein Ruhmesblatt. Durch das Auslaufen der Mittel aus dem Gesundheitsstrukturgesetz verringern sich die Krankenhausinvestitionsmittel gegenüber 2014 real um etwa 23 Millionen Euro. Auch fehlt dem vorliegenden Antrag aus unserer Sicht das Aufzeigen eines stringenten Plans für eine moderne Krankenhauspolitik.

Wir können der Forderung nach der konsequenten Umsetzung des Brandenburger Krankenhausplanes prinzipiell zustimmen. Wir befürchten jedoch, dass trotz aller Bemühungen und guten Willens zukünftig nicht alle Klinikstandorte in Brandenburg erhalten werden können. Wir müssen daher jetzt beginnen, die Anforderungen einer immer älter werdenden Bevölkerung- gekennzeichnet durch multimorbide und chronisch kranke PatientInnen- an die Gesundheitsversorgung im Land zu definieren. Wir stellen uns beispielsweise Gesundheitszentren als Weiterentwicklung der heutigen, oft noch monoprofessionellen, MVZ vor.

Als Gesundheitszentren sollen sie vor allem in ländlichen Regionen einen wichtigen Anker der medizinischen Versorgung bilden, und dort eine konsequent patientenzentrierte, interprofessionelle Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe bieten. Jetzt haben wir den Gestaltungsspielraum, um dahingehend aktiv Anreize zu schaffen.

Die 400 Millionen Euro, die die Landesregierung den Krankenhäusern in den nächsten Jahren zur Verfügung stellen möchte, sind wahrlich keine Jubelsummen. Durch das erwähnte Auslaufen des Sonderförderprogramms des Bundes für Investitionen in den neuen Ländern haben die Krankenhäuser de facto nun noch weniger Investitionsmittel als in den Vorjahren zur Verfügung. Wir kennen die Haushaltslage des Landes und wollen demnach hier auch nicht über Forderungen in der Höhe sprechen, in der der Landeskrankenhausverband sie fordert. Wir sehen auch, dass Brandenburg im Vergleich der Länder bei der insgesamt nicht auskömmlichen Finanzierung noch einen vergleichsweise akzeptablen Platz einnimmt. Ein Bemühen, die auslaufenden Mittel durch Landesmittel wenigsten teilweise zu kompensieren, hätten wir uns aber schon gewünscht. Ich möchte auch ausdrücklich noch auf das Wort mindestens bei der Investitionssumme für die nächsten fünf Jahre hinweisen.

Um zukunftsfeste Strukturanpassungsmaßnahmen in die Wege zu leiten, sollte Brandenburg aus unserer Sicht aber wenigstens auf Mittel aus dem Strukturfonds, der im Eck-Punkte-Papier der Bund-Länder-AG zur Krankenhausreform geplant ist, zurück greifen können. Voraussetzung für Zuwendungen aus diesem Fonds wird aller Wahrscheinlichkeit nach die Beteiligung des Landes am Förderbetrag in gleicher Höhe sein. Brandenburg kann, wird der Strukturfonds so verabschiedet, wie er jetzt gedacht ist, 15 Mio. Euro aus Bundesmitteln erhalten, um an geeigneten Standorten Krankenhäuser in Gesundheitszentren umzuwandeln. Auf dieses Geld sollten wir nicht verzichten! Im Haushaltsplan sollte nachgesteuert werden, damit für den Fall, dass die Krankenhausreform 2016 in Kraft tritt, 15 Mio. Euro als Gegenfinanzierung vorgehalten werden können. Kommt das Gesetz erst später, bedeuten zusätzliche 15 Mio. in 2016 als Investitionspauschale für Krankenhäuser kein verschwendetes Geld.

Zu ihrer letzten Forderung, die Erweiterung des Landesgremiums nach § 90 a um VertreterInnen aus der Pflege zu prüfen, kann ich mir nicht verkneifen anzumerken: Das haben wir schon immer gewollt! Ich zitiere hier aus meiner Rede von 2013: „Besonders bedauerlich finde ich, dass die Vertreter der Pflegeberufe wie üblich am Katzentisch und nicht in der ersten Reihe sitzen. Einem Gremium, das die Erprobung innovativer Ansätze vor dem Hintergrund des demografischen Wandels befördern soll, hätten innovative Impulse auch in der Zusammensetzung gut getan.“ Das stimmt auch heute noch!

Da wir die Zielrichtung von sektorenübergreifender innovativer Gesundheitsversorgung für richtig halten und die meisten Forderungen unterstützen, stimmen wir dem Antrag trotz einiger Bedenken im Detail zu.