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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der CDU-Fraktion „Opfer von Zwangsprostitution besser schützen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Lakenmacher, ich spreche hier als Sozialpolitikerin, und das schicke ich vorweg, weil mir Ihr Blickwinkel der Law-and-Order-Mentalität irgendwie nicht angemessen erscheint, und der hat Ihnen auch gleich den Beifall von der falschen Seite eingebracht.

(Beifall B90/GRÜNE und DIE LINKE)

Ziel des 2002 unter Rot-Grün eingeführten Prostitutionsgesetzes war, die Sittenwidrigkeit von Prostitution abzuschaffen, den Zugang zu Sozialversicherungen zu erleichtern, Prostituierten die Einklagbarkeit ihres Lohns zu ermöglichen, bessere Arbeitsbedingungen insbesondere bezüglich Gesundheitsgefährdungen zu sichern, kriminelle Begleiterscheinungen einzudämmen und den Ausstieg aus der Prostitution zu erleichtern.

Erstmals wurde statt Schutz vor der Prostitution ein Schutz in der Prostitution angestrebt und versucht, die Diskriminierung der Prostituierten zu bekämpfen und ihre Rechte zu stärken. Das Gesetz hat die Intention leider nur zu einem begrenzten Teil erreicht, wie auch schon die Evaluation von 2007 ergeben hat. Auch wir Bündnisgrünen halten deshalb eine Novellierung des Prostitutionsgesetzes für notwendig, um die soziale und rechtliche Situation von Prostituierten zu verbessern und sie vor Gewalt und Ausbeutung zu schützen.

Die CDU/CSU auf Bundesebene und auch dieser Antrag unterstellen aber, dass die Legalisierung der Prostitution 2002 der Grund für eine Zunahme von hochkriminellen Phänomenen wie Zwangsprostitution und Menschenhandel sei und durch Repression und Verschärfung im Strafrecht behoben werden könnte. Weder in der Evaluation des Prostitutionsgesetzes noch in sonstigen Untersuchungen wird dies bestätigt. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages hat am 21. Mai 2014 eine Anhörung zum Thema Menschenhandel und Zwangsprostitution durchgeführt. Dabei haben alle Expertinnen und Experten einschließlich der Vertreterinnen und Vertreter der Polizei unisono empfohlen, beide Sachverhalte zu trennen. Die Hauptursache der Zwangsprostitution ist die Armutsmigration - das hat meine Vorrednerin sehr gut angesprochen -, weshalb Fragen von Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis und Sozialberatung eine große Bedeutung haben.

Selbstverständlich gehören kriminelle Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsprostitution und Menschenhandel strafrechtlich konsequent verfolgt. Die entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches wie 232, 180 a und 181 a sind vorhanden und müssen in Anwendung gebracht werden. Die CDU vermischt unzulässig die legale Prostitution, die Ausbeutung in der Prostitution und die Zwangsprostitution. Sicher gibt es Überschneidungen, aber alles in einen Topf zu werfen ist keine Lösung.

(Beifall B90/GRÜNE)

Von den im Antrag aufgeführten Maßnahmen halten wir insbesondere drei für hochproblematisch. Zur Altersgrenze von 21 Jahren: Es ist empirisch gar nicht belegt, dass es die behauptete Nachfrage nach immer jüngeren Frauen gibt. Die unter 21-Jährigen würden so aber in die Illegalität getrieben und Beratungsangeboten noch schwerer zugänglich. Außerdem lässt sich kaum begründen, warum an Prostituierte bezüglich Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit andere Maßstäbe anzulegen sind als an den Rest der Bevölkerung.

Zweitens: Die Wiedereinführung des amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses. Gegen diese demütigenden und stigmatisierenden Untersuchungen sind die Betroffenen vor 2002 jahrzehntelang Sturm gelaufen. Eine erhöhte Infektionsgefahr für sexuell übertragbare Krankheiten konnte nicht belegt werden; ein erzwungener Scheidenabstrich dient nicht der vertrauensvollen Kooperation. In keinem Arbeitsbereich in Deutschland sind regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen Pflicht.

Drittens: Die Anmeldepflicht für alle Prostituierten. Dieser praxisuntaugliche Vorschlag hilft nicht, zwischen legaler und Zwangsprostitution zu unterscheiden, diskriminiert aber gerade Frauen und Männer in kleinen Gemeinden und erschwert den Umstieg in eine andere Berufstätigkeit.

Ja, das Prostitutionsgesetz von 2002 bedarf der Novellierung, seinen Grundgedanken wollen wir aber beibehalten: Stärkung von Rechten und Schutz vor Gewalt und Ausbeutung statt Repression und Kriminalisierung. Bei Einigkeit in dem Ziel, Opfer von Zwangsprostitution besser zu schützen und Menschenhandel konsequent zu bekämpfen, können wir einigen dieser Forderungen jedoch absolut nicht zustimmen. - Danke schön.

(Beifall B90/GRÜNE und DIE LINKE)