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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der AfD-Fraktion „Einsetzung eines Sonderausschusses KGR“

>> Zum Antrag der AfD-Fraktion (pdf-Datei)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Bessin, mit ihrem ersten regulären Antrag in diesem Parlament beantragt die AfD also einen „Sonderausschuss Kreisgebietsreform“. Da sage ich: „Herzlich willkommen in den Mühen der politischen Ebene“.

Welche Absicht hinter dem sehr formal gehaltenen Antrag steckt, lässt sich nur erahnen. Wollen Sie einen Neuaufguss der Enquetekommission 5/2? Ist Ihnen die Lektüre des Abschlussberichtes nebst den zahlreichen Gutachten zu mühsam? Möchten Sie eine Parallelveranstaltung zum Innen- und Kommunalausschuss etablieren, in dem die künftigen Reformschritte ausführlichst behandelt werden? Wenn ich mir Ihre Presseberichte zum Thema Funktional- und Gebietsreform anschaue, dann scheint diese ja eine Ausgeburt der Hölle, ähnlich bedrohlich wie der Untergang des Abendlandes. Da sich auch hier trefflich an Ressentiments und Ängsten andocken lässt - Stichwort: Identitäts- und Heimatverlust -, scheint mir mehr der Sand im Getriebe ausschlaggebend für Ihren Antrag zu sein. So oder so: Dieser Antrag ist nicht zustimmungsfähig. Der Vorschlag ist unserer Ansicht nach weder praktikabel noch inhaltlich durchdacht.

Die Enquetekommission „Kommunal- und Landesverwaltung - bürgernah, effektiv und zukunftsfest - Brandenburg 2020“ hat in ihrem Abschlussbericht im Herbst 2013 eine ganze Reihe von Fragen behandelt, deren Beantwortung notwendig ist, um das Land auf allen Ebenen zukunftsfähig zu machen. Vor dem Hintergrund der demografischen und finanziellen Entwicklung besteht hoher Reform- und Handlungsbedarf. In diesem Zusammenhang ist eine Kreisgebietsreform nur ein Aspekt, der auch nicht losgelöst von der Frage der Aufgabenverteilung zwischen dem Land und den Kommunen - Stichwort Funktionalreform -, der Stärkung der Verwaltungskraft der gemeindlichen Ebene oder der Weiterentwicklung der Finanzierungsmechanismen und des Finanzausgleichs betrachtet werden kann. Ich empfehle wirklich, den Abschlussbericht in seiner Gänze zu lesen und sich nicht nur auf einzelne Teilaspekte zu beziehen. In diesem Landtag einen Sonderausschuss Kreisgebietsreform etablieren zu wollen kann nicht funktionieren, wenn nur ein Aspekt eines ganzen Bündels von Reformen herausgehoben wird.

(Beifall B90/GRÜNE)

Auch der Vergleich mit dem bereits eingesetzten Sonderausschuss BER zeigt, dass die Thematik in einem Sonderausschuss nicht richtig aufgehoben ist, denn es geht nicht um die Aufarbeitung von Versäumnissen bei einem Unternehmen mit Landesbeteiligung, sondern um einen landesweiten Dialog, zu dem die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände nicht einfach herbeizitiert werden können.

Für die federführende Beratung in Fragen einer kommunalen Struktur- und Gebietsreform ist der Ausschuss für Inneres und Kommunales der richtige Ort. Dort ist auch die Anhörung der kommunalen Familie, die bei allen kommunalrelevanten Fragestellungen zwingend vorgeschrieben ist, gut angesiedelt. Für weitergehende Fragestellungen zur zukünftigen Entwicklung unseres Landes sind Enquetekommissionen des Landtags ein sinnvoller Ort, um die Diskussionen zu führen, wissenschaftlichen Sachverstand gleichberechtigt einzubeziehen und auch über den Tellerrand zu schauen. Eine Enquetekommission zur Zukunft des ländlichen Raumes würde diesem Landtag gut zu Gesicht stehen. Ich bin froh - wie Herr Dr. Redmann schon erwähnt hat -, dass es hierzu eine gemeinsame Initiative meiner Fraktion zusammen mit der CDU und den Freien Wählern geben wird. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt CDU)