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Ursula Nonnemacher spricht zum Stand der Verwirklichung der Leitlinien für Seniorenpolitik und des Seniorenpolitischen Maßnahmepaketes „Aktives Altern in Brandenburg“ und sich daraus ergebende Schlussfolgerungen für eine künftige Seniorenpolitik –Bericht

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- Es gilt das gesprochene Wort ! -

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste!

Zum Ende der Wahlperiode und pünktlich zum angeforderten Termin legt uns die Landesregierung ihren Bericht vor und will die Älteren mit ihrer Politik des aktiven Alterns natürlich auch ein wenig hofieren. Die aktiven Alten sollen sogar zum Motor der gesellschaftlichen Entwicklung werden. Dafür schlägt die Landesregierung für die nächste Legislaturperiode ein neues pflegepolitisches Programm vor, das nur noch vier prioritäre Handlungsfelder enthalten soll: Pflege, Wohnen, Gesundheitsversorgung und Prävention sowie bürgerschaftliches Engagement.

Damit reduziert die Landesregierung in unseren Augen die Fortschreibung des Seniorenprogramms zu stark auf Pflegepolitik und konterkariert zumindest teilweise die Intention des aktiven Alterns. Seniorenpolitik ist doch aber vielfältiger. Dazu gehören Dinge wie der altersgerechte Stadtumbau und die Entwicklung des ländlichen Raumes, die Bildung, lebenslanges Lernen und die Arbeit - wie sie noch im Seniorenpolitischen Maßnahmenpaket zu finden waren. Gerade bei steigender Lebenserwartung der Menschen werden altersadäquate Arbeitsbedingungen doch immer bedeutsamer. Es wäre jammerschade, würden die interessanten Ergebnisse der Fachkräftestudie Pflege nur als pflegepolitisches Programm fortgeschrieben. Das Ziel, Seniorenpolitik mit Pflegepolitik zu verklammern, ist auf jeden Fall nicht der Weisheit letzter Schluss. Seniorenpolitik ist mehr als Pflege.

Maßnahme 1 des Seniorenpolitischen Maßnahmenpaktes wurde gut abgearbeitet und einer umfangreichen Überprüfung und Bewertung der Altersgrenzen in den Rechtsvorschriften unterzogen. Hier konnte unsere Fraktion erreichen, dass der sehr instruktive Bericht in alle einschlägigen Ausschüsse überwiesen und dort diskutiert wurde, mit unterschiedlicher Tiefe zwar - wir hatten sehr gute Diskussionen im Innenausschuss und Sozialausschuss -, aber immerhin, er wurde weitgehend diskutiert.

Wir kritisierten im Innenausschuss die Altersgrenzen bei kommunalen Wahlbeamten, denn in Brandenburg können nur Menschen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden, die bei der Wahl nicht älter als 62 Jahre sind. Die Altersgrenzen im Dienstrecht für Beamtinnen und Beamte sind teilweise sehr willkürlich und zu hinterfragen. Im Rechtsausschuss wiesen wir auf die Höchstaltersgrenzen für Verfassungsrichterinnen und -richter sowie Justizwachtmeister hin. Auch die Altersuntergrenze von 40 Jahren für den Landesrechnungshofpräsidenten wollen wir ändern. Im Gesundheits- und Sozialbereich sprachen wir uns für eine Änderung der Altersgrenzen bei Kindern mit schweren Behinderungen auch schon vor dem ersten Lebensjahr aus. Ebenso ist die hälftige Zuerkennung von Blindengeld für Personen unter 18 Jahren kritisch zu sehen.

Bei einigen der aufgeführten Beispiele hätte man schon in dieser Wahlperiode tätig werden können, zum Beispiel bei dem schon erwähnten Antrag der FDP-Fraktion bezüglich Altersgrenzen von kommunalen Wahlbeamten, den wir sehr unterstützt haben. Obwohl wir also erheblichen Handlungsbedarf sehen - bei mehr als den 16 als überarbeitungswürdig angesehenen Normen - und Änderungswünsche haben, wollten wir jetzt am Ende der Legislaturperiode nicht mit undiskutierten Schnellschüssen auf eine Beschlussfassung drängen, zumal einige dieser Änderungen doch mit erheblichen finanziellen und dienstrechtlichen Konsequenzen behaftet sind und sorgfältiger Prüfung bedürfen.

Wir werden also die Änderungen der Rechtsvorschriften im Auge behalten und in der nächsten Legislaturperiode auf Abarbeitung hinwirken. Besonders begrüßen wir den schon öfter erwähnten Check auf altersdiskriminierende Vorschriften, den sich ja jetzt alle Fraktionen auf ihre Fahnen geschrieben haben. Ich denke, das ist eine sehr gute Intention.

Abschließend noch ein kurzes Wort zum Handlungsfeld Arbeiten: Die wichtige Leitlinie "Erwerbstätigkeit ermöglichen" befindet sich künftig nicht mehr unter den prioritären Handlungsfeldern, und das sehen wir als problematisch an. Wir wollten doch gerade erreichen, dass Ältere länger beschäftigt werden können - einerseits, um die Fachkräfteprobleme zu mindern, aber andererseits, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, gesund und aktiv bis zum Rentenalter und - wenn sie wollen - noch darüber hinaus zu arbeiten. Die Unternehmen und Betriebe haben dieses Thema längst als prioritär erkannt, nur die Landesregierung zieht sich da etwas zurück. Ich meine, in der neuen Seniorenpolitik darf die Erwerbsarbeit als Handlungsfeld nicht fehlen.