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Sabine Niels spricht zum Antrag der CDU-Fraktion „Strafen für Kinderpornographie verschärfen – Strafbarkeitslücken unverzüglich schließen!“

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- Es gilt das gesprochene Wort! -

Anrede

Es ist richtig, weitgehende Regelungen zum Verbot des Handels mit Fotos nackter Kinder strafrechtlich festzuschreiben. Darin dürften wir uns alle hier einig sein. Die Frage ist nun wie. Die Strafvorschriften darüber, was als Kinderpornografie anzusehen ist, wurden in den vergangenen Jahren vom Bundesgesetzgeber mehrfach verschärft, so dass heute alles außer nichtsexualisierten Nacktbildern unter Strafe steht – von der Darstellung sexuellen Missbrauchs bis zum "Posing", dem Posieren in sexualisierter Art. Die Grauzone, in denen Posing-Bilder angesiedelt seien, muss jedoch genau definiert werden.

Ich sehe mich hier und heute außerstande konkrete Abgrenzungen zu machen. Meines Erachtens ist eine Expertenanhörung nötig, um sich eine umfassende Meinung zu bilden. Es gilt auch zu prüfen, wie sich die Rechtsänderungen auf Strafverfolgung und Rechtsprechung ausgewirkt haben: ob und welche Probleme aufgetreten sind. Genau das fordert auch unsere bündnisgrüne Bundestagsfraktion.

Der Bundestag diskutiert das Thema bereits. Mit dem aktuellen Gesetzesvorschlag von Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich die Bundesregierung bereits an die Arbeit gemacht, Regelungslücken zu beleuchten und Vorschläge zum Schließen dieser Lücken zu unterbreiten. Der aktuelle Referentenentwurf aus dem Hause Maas beinhaltet eine Palette komplexer Regelungsvorschläge in sehr unterschiedlichen Bereichen. So soll nun beispielsweise die unbefugte Herstellung, Weitergabe und Verbreitung von Bildaufnahmen unbekleideter Personen (also von Erwachsenen gleichermaßen wie von Kindern und Jugendlichen) oder auch die Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen bestraft werden. Diese Vorschläge wird unsere Bundestagsfraktion mit Unterstützung von Fachleuten im Gesetzgebungsverfahren auf Herz und Nieren prüfen.

Da das Thema im Bundestag bereits eingehend behandelt wird - verstehe ich Ihren Antrag nicht. Ich darf Sie liebe CDU-Fraktion daran erinnern, dass ihre Partei seit Jahren im Bund regiert. Lieber Kollege Schierack - Reden sie doch bitte mit Frau Merkel eingehend über das Thema: Dann können Sie sie auch gleich fragen, weswegen die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie noch nicht umgesetzt worden ist. Wie Sie selbst in ihrer Antragsbegründung erklären, ist die bis zum 18.12.2013 notwendige Umsetzung der EU-Richtlinie bislang nicht erfolgt. Auch würde mich interessieren, warum viele der Handlungsempfehlungen des Runden Tischs „Sexueller Missbrauch“ aus dem Jahr 2011 für bessere Schutzmechanismen in Schulen, Vereinen und anderen Institutionen bislang noch nicht umgesetzt wurden. Denn die strafrechtlichen Konsequenzen sind nur ein Baustein für den Schutz der Kinder und Jugendlichen. Präventionsprojekte im Kinder- und Jugendschutz sind noch wichtiger!

Ich darf daran erinnern, dass in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren kein Rückgang beim sexuellen Missbrauch von Kindern zu beobachten ist. Dieses negative Fazit zog der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes-Wilhelm Rörig am 19. März 2014 im Bundestag. Es muss also definitiv mehr getan werden, damit Kinder und Jugendliche gar nicht erst sexuell missbraucht oder für die Herstellung von Fotos oder Videos instrumentalisiert werden.

Der Handlungsbedarf im Bereich der pädagogischen Prävention für Kinder und Jugendliche, aber auch bei der Information von Eltern und Fachkräften ist riesig. Davon lese ich in ihrem Antrag jedoch nichts.