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Sabine Niels spricht zum Haushaltsplan des Ministeriums der Justiz für 2013/2014

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Zu diesem Haushaltsplan der Justiz sage ich genau das, Ihre Kritik tatsächlich annehmend, was ich schon über drei Jahre hinweg immer wieder thematisiert habe, zum Teil auch zusammen mit der CDU und der FDP.

Wir haben im Juni 2011 einen Antrag hier im Landtag gestellt. Dabei ging es darum, die Landesregierung aufzufordern, mit dem Fokus auf verbesserte Resozialisierung ein brandenburgisches Justizvollzugsgesetz zu erstellen. Ich mache es deshalb in dieser Haushaltsrede so, dass ich mich darauf fokussiere, auch weil Frau Geywitz vorhin so schön gesagt hat, man erkenne an dem Haushalt, dass die SPD und DIE LINKE die Mehrheit stellen. An diesem Wort will ich Sie messen und auch an dem, was zum Beispiel in der Debatte über den Strafvollzug hier im Land in den letzten drei Jahren debattiert wurde.

Es ist mir vollkommen unbegreiflich, warum es nicht gelungen ist, das Personalbudget für einen Doppelhaushalt 2013/2014 jetzt schon so auszugestalten, dass das Gesetz, das morgen in 1. Lesung hier im Landtag beraten wird, tatsächlich auch in die Praxis umgesetzt werden kann.

Ich will also nichts zur Sozialgerichtsbarkeit sagen. Ich gehe davon aus, dass, wenn die SPD 2013 im Bundestag die Macht übernimmt, alle Gesetzbücher der Sozialgesetzgebung reformiert werden und gar keine Gerichtsverfahren mehr mit überlanger Dauer in Brandenburg zu Buche schlagen. Ich bin auch wirklich sehr zufrieden damit, dass der Justizminister es in den Haushaltsverhandlungen anscheinend geschafft hat, gegenüber Finanzminister Markov, so gut es für ihn ging, diesen Haushalt zu verteidigen.

Zurück zu meinem Punkt, zu dieser Kritik: Damit Sie alle nachvollziehen können, dass wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gar nicht in der Lage waren, einen Änderungsantrag zu stellen, werde ich die Komplexität deutlich machen, indem ich einmal haushaltsrelevante Passagen aus dem Gesetzentwurf zitiere. Es geht um das Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Untersuchungshaft. Durch das Gesetz werden Personal-, Sach- bzw. Verfahrensstandards nicht grundsätzlich verändert, jedoch verlangt das Gesetz eine intensive Umsetzung der weitgehend auch jetzt schon bestehenden Vorgaben in der Praxis, und dies führt zu erhöhten Personalbedarfen da wird ausgeführt „für die Betreuung von Strafgefangenen mit Sicherungsverwahrung, Wohngruppenvollzug und auch für die Sozialtherapie, um künftig neben den Sexualstraftätern auch gefährliche Gewaltstraftäter verpflichtend in der Sozialtherapie unterzubringen.“ Das wird also nicht nur Personal erfordern, sondern auch Umbaukosten. Das finden Sie auf Seite 2 des Gesetzentwurfs, es ist der Passus zu den Auswirkungen. Weiter auf Seite 6 der Begründung des Gesetzentwurfs: „Finanzielle Mehraufwendungen sind unumgänglich für zusätzliches Personal.“

Jetzt trage ich Ihnen, die Sie die Debatten im Rechtsausschuss vielleicht nicht so intensiv mitbekommen und noch gar nicht zur Kenntnis genommen haben, dass die SPD und DIE LINKE Personal abbauen, wo sie ab morgen oder ab der 3. Lesung aufstocken wollen oder vielleicht soll das Gesetz erst 2015 gelten, wir werden es morgen hören einmal vor, wie im Moment die Justizvollzugsanstalten ausgestattet sind. Wir haben 976 Beamte und 17 Arbeitnehmer. Die 17 Arbeitnehmer bleiben. Aber 2013 und 2014 gibt es nur noch 953 Beamte. Das sind 23 weniger. Wie man hier vorgegangen ist, ist mir schleierhaft. Es muss doch eine Personalbudgetplanung geben, wenn ich einen Doppelhaushalt verabschiede. SPD und DIE LINKE sind in der Regierung und haben die Möglichkeit, tatsächlich Politik zu gestalten.

Zum Gestalten gehört es nicht, einen wohlklingenden Gesetzentwurf vorzulegen, der jetzt neu den Strafvollzug regelt, sondern zum Gestalten ist es unumgänglich das steht sogar im Gesetzentwurf , finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen und für die zwei Jahre einzuplanen. Insofern bin ich sehr gespannt auf die nächste Haushaltsdebatte, denn ich erwarte hier einen Nachtragshaushalt.

Präsident Fritsch: Frau Niels, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ja.
Präsident Fritsch: Bitte, Herr Loehr.

Loehr (DIE LINKE): Frau Abgeordnete Niels, stimmen Sie mir zu, dass wir in Brandenburg deutlich rückläufige Gefangenenzahlen haben und dass es da möglicherweise einen Zusammenhang gibt?

Sie sind also einer derjenigen, die die Debatten im Rechtsausschuss nicht verfolgt und dem Justizminister leider nicht zugehört haben. Ich kann Ihnen gern eine E-Mail schicken, Herr Loehr, in der ich Ihnen die Zitate des Justizministers Ihrer Partei zur Verfügung stelle. Ich kann auch auf den heutigen Debattenbeitrag von Herrn Goetz verweisen. Er hat dargestellt, dass wir, wenn man einen gewissen Schlüssel zugrunde legt, in Brandenburg 12,5 Millionen Einwohner haben müssten, wenn es diese Relation Einwohner : Straftaten überhaupt gäbe, die manchmal mathematisch zugrunde gelegt wurde.

Es gibt aber aus Nordrhein-Westfalen eine Studie, und vielleicht kann der Justizminister die E-Mail direkt an Sie schicken, dann muss ich das nicht machen. Es gibt tatsächlich eine Studie, und diese wurde im Rechtsausschuss schon mehrfach diskutiert. Der Justizminister hat auch mehrfach betont, dass man solche Prognosen nicht stellen kann; denn es gibt keine direkte Proportionalität, dass man sagen könnte: Weniger Einwohner bedeuten gleichzeitig weniger Straftaten. Das ist nicht der Fall. Insofern zu Ihrer Frage, ob ich Ihnen zustimme: Ganz klar nein.

Wir haben also im Einzelplan 04 einen Haushalt vorliegen, der mit Sicherheit nachgebessert werden muss. Darauf wollte ich in meiner Rede hinweisen. Wenn wir den Nachtragshaushalt hier im Landtag beraten, dann wird es von uns konkrete Änderungsanträge geben. Denn ich nehme einmal an, dass wir eine ordentliche Anhörung zum Gesetzentwurf haben werden, den ich eben erwähnt habe.

Der Justizminister hat auch damals, im Juni 2011, den Antrag von FDP, CDU und den GRÜNEN sehr gelobt. Und tatsächlich findet sich das, was wir damals inhaltlich beantragt haben, im Gesetzentwurf und muss natürlich personell ausgestattet und mit den Umbaumaßnahmen versehen werden. Daher freue ich mich auf die nächste Haushaltsdebatte. - Danke schön.