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Sabine Niels spricht zum Gesetz zur Angleichung des Richterrechts in Berlin und Brandenburg

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- Es gilt das gesprochene Wort ! -

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Beim vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich in Bezug auf die erste Vorlage um eine fast unveränderte Variante. Ich muss mich der Kritik der beiden anderen Oppositionsfraktionen, mit denen gemeinsam wir Änderungsanträge eingereicht haben, entgegenstellen. Um etwas abzumildern, was kritisiert wurde, muss ich mich anschließen.

Die Anhörungen im Rechtsausschuss waren im Grunde frappierend. Herr Knuth, Präsident des Verwaltungsgerichts in Cottbus, sagte, dass wir als Parlamentarier souverän sind und er sehr stark darauf setzt, dass sich wenigstens die notwendigen Änderungen wiederfinden werden. Das ist leider eingetreten. Es handelt sich dabei vor allen Dingen um die frappierende Zuordnung der Dienstgerichtsbarkeit meine Vorrednerinnen und Vorredner hatten es angesprochen, und deswegen werden wir die Fraktion BÜNDNDIS 90/DIE GRÜNEN dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Natürlich hätte es da einer Durchsetzungskraft auf Brandenburger Seite bedurft. Herr Generalstaatsanwalt Rautenberg und auch Herr Knuth haben das sehr deutlich gemacht. Beide waren auch in der Projektgruppe „Selbstverwaltung der Justiz" an den Verhandlungen mit Berlin beteiligt. Minister Schöneburg hat es in der Rechtsausschusssitzung mehrfach gesagt: Man hat der Berliner Seite zugunsten eines gemeinsamen Richtergesetzes nachgegeben. Nur dadurch, dass sich in der jetzigen Fassung gerade im Hinblick auf die Selbstverwaltung der Justiz, auf die Unabhängigkeit der Richter - wesentliche Verschlechterungen für Brandenburg ergeben, frage ich mich, ob das Motto lautet: Endlich haben wir ein Gesetz, wenn es auch schlecht ist. Ich kann einfach nicht in die Lobesreden einfallen, da alle Anzuhörenden gesagt haben, dass man verschiedene Dinge ändern muss.

Wir haben den Änderungsantrag vor allen Dingen deshalb gestellt, um eine Ungleichbehandlung von Richtern und Staatsanwälten abzumildern, was die Familiensituation angeht. Es ist den Richtern also nicht möglich, eine unterhälftige Teilzeitbeschäftigung auszuüben, was aber anderen Staatsanwälten und Beamten ermöglicht wird. Wir haben mit § 41 mit unserem Änderungsvorschlag, den wir der Projektgruppe entnommen haben dafür zu sorgen versucht, dass wenigstens die Richterräte noch einmal zu entsprechenden Rechten kommen.

Jetzt will ich ein Beispiel zum Thema Verschlechterung nennen ich habe ja nur so wenig Zeit : § 84 Abs. 4 sieht vor, dass der Justizminister einem Richter im Dienst Dienstbezüge kürzen kann. Fällt das unter „Verbesserung"? Es ist in allen Ausschusssitzungen nicht gelungen klarzumachen, was an dem jetzt vorliegenden Gesetz innovativ sein soll. Gerade bezüglich der Anforderungen aus Europa muss man sagen: Wenn man auf die Evaluierungsklausel 2015 verweist, dann heißt das nur, dass man 2015 versuchen muss, sich gegenüber Berlin durchzusetzen.

Wir hätten viele Dinge heute schon einarbeiten können. Es ist wirklich bedauerlich, dass man nicht einfach von Brandenburger Seite gesagt hat: Stopp, okay, da müsst ihr halt warten, da habt ihr Pech mit eurem Wahlkampf, wir müssen noch ein Jahr daran sitzen. Wir haben hier viel zu viel Gegenwind von denjenigen bekommen, für die wir dieses Gesetz schreiben. - Danke.