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Ursula Nonnemacher spricht zur Änderung des Landesbeamtengesetzes

Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Der Tatbestand ist hier schon umfangreich dargestellt worden. Auch nach unserer Auffassung reicht er nicht aus, um daraus irgendwelche Verschwörungstheorien oder Skandale abzuleiten. Es handelt sich hier um bedauerliche Vorfälle. Man hätte sich im Dezember des letzten Jahres, am 22.12., als dieses Rundschreiben aus dem Finanzministerium ergangen ist, vielleicht ein bisschen mehr Übersicht, etwas mehr Fingerspitzengefühl gewünscht. Aber ich denke, es handelt sich wirklich um einen schwierigen Paragrafendschungel. Herr Holzschuher hat darauf hingewiesen, die Lücken liegen ganz klar in der Bundesgesetzgebung, dass diese Jubiläumsversordnung immer noch nicht entsprechend angepasst worden ist.

Entsprechend dieser Sache denken wir und begrüßen das auch, dass die Regierungskoalition hier sehr schnell und konsequent gehandelt hat. Die Vorfälle um die Jubiläumszahlungen an ehemalige Mitarbeiter des MfS und vergleichbarer Organisationen sind Ende Januar richtig hochgekommen, sind an die Presse gekommen, haben viel Wirbel verursacht, der Brandenburg nicht gerade zuträglich war. Ich denke, es ist schnell und konsequent reagiert worden. Bereits am 12.02. ist der hier vorliegende Gesetzentwurf ausgereicht worden. Wir begrüßen das ausdrücklich und werden ihm selbstverständlich zustimmen.

Die Gründe für das rückwirkende Inkrafttreten des Gesetzes zum 21.01.2010 halten wir für politisch richtig und auch juristisch für schlüssig. Wir hoffen, dass sich daraus nicht neuer Anhalt für Rechtsstreitigkeiten ergibt. Im Übrigen möchten wir anmahnen, dass sich der Bund jetzt wirklich endlich daransetzt und die in Brandenburg wieder etablierten Ausschlusstatbestände für seine Jubiläumsversordnung aufgreift. Da sind nämlich auf Bundesebene noch Hausaufgaben zu machen. - Vielen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90)