Zum Inhalt springen

Marie Luise von Halem spricht zum Antrag auf Verlängerung der Bleiberechtsregelung

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Sonderausgabe der „Märkischen Zeitung“ vom 22. März 2009 - so sieht sie aus -

(Die Abgeordnete hält eine Zeitung hoch.)

lesen wir im Leserbrief einer 10. Klasse Folgendes: Thomas und seine Familie leben bereits seit zehn Jahren in Deutschland. Thomas ist ein guter Schüler. Er und seine Eltern sprechen gut deutsch. Sie sind in unserer kleinen Stadt sehr bekannt und engagieren sich bei zahlreichen Veranstaltungen. Vor zwei Jahren erhielt die Familie eine Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung. Aber weil Thomas' Eltern nicht rechtzeitig Arbeit gefunden haben, soll die Familie nun nach Kamerun zurückgeschickt werden. Thomas ist hier in Deutschland aufgewachsen. Er ist hier zu Hause, seine Freunde sind hier. In Kamerun kennt er niemanden mehr, auch die Sprache ist ihm so gut wie fremd.

So wie Thomas könnte es künftig vielen Kindern gehen, die hier in Deutschland aufgewachsen sind. Im August 2007 wurde mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz eine gesetzliche Altfallregelung für langjährig geduldete Migrantinnen und Migranten eingeführt. Geduldet ist, wer Deutschland eigentlich verlassen muss, aber nicht oder noch nicht abgeschoben werden kann, zum Beispiel weil kein Pass vorliegt oder weil es keinen Weg gibt, eine Krisenregion anzufliegen. Duldungen werden in der Regel nur für wenige Monate ausgesprochen, oft aber über Jahre hinaus erneuert. Das sind die sogenannten Kettenduldungen.

Wer nur geduldet ist, lebt in ständiger Unsicherheit, muss auch nach vielen Jahren Aufenthalt in Deutschland jederzeit damit rechnen, abgeschoben zu werden, oft mit kurzer Frist, manchmal bei Nacht und Nebel. Was dieser Status für Menschen bedeutet, die oft schon traumatisiert nach Deutschland gekommen sind, muss ich mir für mich und meine Familie zum Glück nicht ausmalen.

Nach der Altfallregelung können Familien, die sich mindestens sechs Jahre, und Alleinstehende, die sich mindestens acht Jahre mit einem Duldungsstatus in Deutschland aufgehalten haben, unter bestimmten Voraussetzungen ein Bleiberecht erhalten. Eine Voraussetzung - das ist wohl die wichtigste - ist die grundsätzlich vollständige Sicherung des Lebensunterhaltes durch ein Beschäftigungsverhältnis. Wem ein solches fehlt, der erhält die Aufenthaltserlaubnis auf Probe zur Arbeitsplatzsuche, befristet bis zum 31. Dezember 2009.

Circa 30 000 dieser Aufenthaltserlaubnisse auf Probe wurden bislang erteilt. Als das Bleiberecht im Jahr 2007 beschlossen wurde, war jedoch noch nicht absehbar, dass wir uns heute in einer der größten Wirtschaftskrisen seit dem Bestehen der Bundesrepublik befinden würden. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt bekommen
nicht zuletzt die Geduldeten massiv zu spüren.

Wer seinen Lebensunterhalt bis zum 31. Dezember 2009 nicht selbstständig verdienen kann, muss damit rechnen, dass er in den Duldungsstatus zurückgestuft wird. Deshalb steht es uns als Landtag Brandenburg gut zu Gesicht, unseren Einfluss geltend zu machen, um eine Verlängerung dieser Frist über das Endes dieses Jahres hinaus zu erreichen. Da hierfür der Bundesrat aktiv werden muss, bitten wir um sofortige Abstimmung und Zustimmung zu dem Antrag. An dieser Stelle möchte ich gern einen Satz zu dem heute eingereichten Entschließungsantrag der CDU-Fraktion sagen; wir hätten uns gefreut, wenn er uns schon ein bisschen eher vorgelegen hätte. Nichtsdestotrotz lehnen wir ihn ab. Denn in diesem Antrag wird die Verlängerung, die wir ebenfalls fordern,
konditioniert, und zwar auf eine menschenrechtlich fragwürdige Art und Weise und nach schwer nachvollziehbaren Kriterien.

(Beifall GRÜNE/B90 und DIE LINKE sowie vereinzeltbei der SPD - Zuruf des Abgeordneten Schulze [SPD])

Wie wollen wir zum Beispiel nachweisen, dass sich jemand ehrenamtlich freiwillig engagiert, und in welchem Umfang
sollte das passieren? Darüber hinaus beinhaltet unser Antrag nicht nur die Verlängerung dieser Bleiberechtsregelung, sondern er beinhaltet einen weiteren, viel wichtigeren Ansatz. Denn wenn wir Flüchtlingen ein Recht auf ein Leben in Würde geben wollen, dann müssen wir uns auf Bundesebene und darüber hinaus „für eine Regelung einsetzen, die für lange hier lebende geduldete, kranke, traumatisierte, alte und/oder alleinstehende Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, eine humanitäre Lösung schafft.“ Das muss in dem Zeitraum passieren, für den diese Verlängerung gedacht ist. Das ist das Hauptziel unseres Antrags. Wir freuen uns über die prompte Unterstützung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der SPD.

Ich möchte gern noch einen Schritt weitergehen, auch wenn die Grundsatzdebatte zur Regierungserklärung gestern auf der Tagesordnung stand. Der Koalitionsvertrag gibt Anlass zu der Hoffnung, dass wir im Umgang mit Ausländerinnen und Ausländern ein neues Kapitel in Brandenburg aufschlagen. Es freut uns zu lesen, dass sich die neue Landesregierung für die Abschaffung des Sachleistungsprinzips einsetzen wird. Asylsuchende erhalten für ihren Lebensunterhalt nur einen Bruchteil dessen, was Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern zusteht. Diese Leistungen auch noch an Gutscheine zu binden und das wenige Geld nicht zur freien Verfügung zu vergeben ist entwürdigend.

In vielen Kommunen gab es darüber jahrelange Debatten, die zwar in Potsdam, aber längst noch nicht überall in Brandenburg zur Abschaffung der Sachleistungen geführt haben. Dass die Landesregierung jetzt endlich eine deutliche Aufforderung an die Kommunen aussprechen wird, haben viele kaum noch zu hoffen gewagt.

Ähnliches gilt für die Residenzpflicht. Dass wir Asylsuchende verpflichten, den ihnen zugewiesenen Landkreis nicht ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde zu verlassen, ist eine der dunkelsten Seiten unseres Rechtsstaates. Dass eine Straftat begeht, wer die Grenze des Bundeslandes verlässt - also zu Freunden nach Berlin fährt oder durch Berlin in einen anderen Brandenburger Landkreis -, ist unsäglich, zumal sich diese „Straftaten“ negativ auf das Bleiberecht der Betroffenen auswirken. Was wir uns da ausgedacht haben, ist nichts anderes als eine mittelalterliche Fußfessel.

(Beifall GRÜNE/B90, SPD und DIE LINKE)

Es gibt Bundesländer, die das anders handhaben, zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern. Ich kann mich gut an unsere Enttäuschung erinnern, als vor einigen Jahren der Potsdamer Oberbürgermeister mit Verweis auf die Praxis in anderen Bundesländern beim damaligen Brandenburger Innenminister anfragte, ob nicht über die Aufhebung der Residenzpflicht zwischen Brandenburg und Berlin mit Berlin verhandelt werden könne. Nein, das war mit dem General nicht zu machen. Wenn das jetzt anders wird, begrüßen wir das sehr. Gleiches gilt für das Wahlrecht für Drittstaatenangehörige, also Nicht-EU-Bürger. Wir erwarten von diesen Menschen, dass sie sich hier integrieren, und doch verwehren wir ihnen die elementaren Beteiligungsrechte. Auch das müssen wir anders machen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir freuen uns sehr über den in Aussicht gestellten neuen Umgang mit ausländischen Mitmenschen. Und seien Sie gewahr: Wir werden sehr genau hinschauen.

(Beifall GRÜNE/B90, SPD und DIE LINKE)