Zum Inhalt springen

Marie Luise von Halem spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Neuregelung des Hochschulrechts des Landes Brandenburg“ (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG)

Zum Redemanuskript als PDF-Datei

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Unter der Überschrift ‚Neuregelung des Hochschulrechts’ reden wir hier über einen bunten Strauß mit vielen Themen. Dass dieser Strauß in einer Vorab-Version als Referentenentwurf schon im Sommer letzten Jahres in die ersten öffentlichen Diskussionsrunden ging, ist ein Verdienst des Ministeriums, das ich hier gerne nochmal erwähne. Das angewandte Online-Dialogforum hat sich bewährt.

Das dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Hauptanliegen, die Erweiterung des Hochschulzugangs, begrüßen wir. Nicht nur wegen des Fachkräftemangels, sondern auch zur Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen, zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit und als Beitrag zur Forderung nach lebenslangem Lernen.

Nichtsdestotrotz werden wir uns bei der Abstimmung enthalten, weil unserer Meinung nach die Chance verpasst wurde, weitergehende Verbesserungen in das Gesetz einzuarbeiten. Mit ihrem Ansatz, die bundesweite Debatte über prekäre Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen allein anhand und auf Kosten der Lehrbeauftragten zu bearbeiten, sprang die Landesregierung deutlich zu kurz. Nach der breiten Kritik an diesem Vorgehen in der Anhörung hat Rot-Rot gut daran getan, wenigstens noch einige Verbesserungen an den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzunehmen.

Warum die Koalition allerdings bei den Lehrbeauftragten den Satz aus dem Gesetz strich, der präzisierte, welche Lehrveranstaltungen nicht als ergänzendes Angebot gelten, ist unverständlich. Damit befördern sie den Missbrauch des „Professors Prekär“, wie die PNN neulich die Lehrbeauftragten nannte, für den Einsatz in Daueraufgaben der Lehre.

Um diesem Problem wirksam entgegenzutreten, fordern wir deshalb einerseits Dauerstellen für Daueraufgaben und andererseits eine angemessene Vergütung von Lehrbeauftragten.

Anlässlich einer aktuellen Stunde am 16.12.2009 zum damaligen Bildungsstreik an den Brandenburger Hochschulen hatte der Abgeordnete Jürgens zu den Themen Demokratisierung und Abschaffung der Rückmeldegebühr den Studierenden zugesichert. „Wir haben verstanden. Wir schieben nichts auf die lange Bank, sondern handeln zügig.“

Ich bin mir nicht sicher, was mehr enttäuscht: Die Blockadehaltung der SPD oder dass die Linke zu schwach ist, ihre programmatischen Forderungen auch in Gesetzestext zu verwandeln.

Wir hätten uns deutliche Schritte zu mehr Mitbestimmung an den Hochschulen und für ein gebührenfreies Studium gewünscht. Also viertelparitätisch besetzte Hochschulgremien dort, wo dies vom Bundesverfassungsgericht nicht in Frage gestellt wird, Abschaffung der rechtlich umstrittenen Rückmeldegebühr und ein gebührenfreies Studium für alle bis zum ersten Masterabschluss.

Einen Teil unserer Änderungsanträge aus dem Ausschuss legen wir hier erneut vor, wozu auch die Forderung gehört, dass Hochschulentwicklungsplanung und auch Hochschulverträge, wie bereits seit längerem in Berlin praktiziert, künftig der Zustimmung des Landtages bedürfen.

Bei all dieser Kritik, insbesondere an den schlechten Arbeitsbedingungen in den Hochschulen muss aber immer wieder betont werden, dass es uns nicht darum geht, den Hochschulen den Schwarzen Peter zuzuschieben. Wenn der bunte Strauß der hier verhandelten Themen etwas welk erscheint, dann liegt das daran, dass ihm das Wasser vorenthalten wird.

Dieses Bundesland stattet seine Hochschulen schlechter aus als alle anderen in Deutschland. Wir zahlen einen geringeren Anteil am Gesamthaushalt, einen geringeren Anteil gemessen am Bruttoinlandsprodukt, wir geben weniger als die Hälfte von dem aus, was andere Flächenländer im Schnitt ausgeben und weniger als die Hälfte des Bundesdurchschnitts der Länder. Das ist das größte hochschulpolitische Defizit, und das gilt es zu ändern!

>> Änderungsantrag als PDF-Datei