Zum Inhalt springen

Michael Jungclaus spricht zur „Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg: „Gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg BER“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste,

um es gleich am Anfang deutlich voranzustellen: unsere Fraktion begrüßt ausdrücklich das Anliegen der Volksinitiative. Denn natürlich sind auch wir gegen eine dritte Start- und Landebahn. Schönfeld ist der falsche Ort, um einen Großflughafen zu entwickeln, das war schon das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens im Jahr 1994. Von den drei untersuchten Standorten Jüterbog Ost, Sperenberg und Schönefeld war letzterer der am wenigsten geeignete.

Bereits vor gut 20 Jahren hat also bereits eine umfassende Abwägung zur Standortfrage und der jeweils verträglichen Größe eines Flughafens stattgefunden. Da Schönefeld für einen Großflughafen nicht in Frage kam, hat man sich schließlich darauf verständigt, kein internationales Drehkreuz zu realisieren, sondern nur einen mittelgroßen Flughafen mit maximal 30 Mio. Passagieren im Jahr und zwei Start-/Landebahnen.

Das Ziel der Volksinitiative ist deshalb nachvollziehbar! Dieses damalige Ergebnis des Raumordnungsverfahrens und des damaligen Beschlusses zwischen dem Bundesverkehrsminister Wissmann, dem Berliner Bürgermeister Diepgen und dem damaligen Brandenburger Ministerpräsidenten Stolpe soll auch für die Zukunft verbindlich festgeschrieben werden.

Daher verwundert mich es schon ein wenig, wie stak hier die CDU-Fraktion für einen möglichen Ausbau des Flughafens eintritt und den Ausschluss einer Erweiterung in ihrem Antrag als nicht tragfähige Handlungsoption bezeichnet. Leider ignorieren Sie damit, werte Kollegen der CDU, dass sich dieser Standort in einer dicht besiedelten Region befindet und rangieren mit Ihrer Position noch hinter SPD und LINKE.

Für uns stellt sich also nicht die Frage ob, sondern wie wir das Anliegen der Volksinitiative möglichst verbindlich umsetzen und dazu gibt es ja mehrere Ansätze.

Eine Möglichkeit ist der Weg, der im Forderungstext der Volksinitiative aufgezeigt wird: Die Änderung des Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung, notfalls auch durch Kündigung des Landesplanungsvertrages mit Berlin.

Ich räume ein, dass die weitreichende Forderung, den Landesplanungsvertag mit Berlin zu kündigen, uns doch ein wenig Bauchschmerzen bereitet. In der Anhörung im Ausschuss wurde dieser Weg von vielen Sachverständigen aus rechtlichen Gründen kritisch gesehen und stattdessen für den „Plan B“ der Volksinitiative plädiert.

Dieser „Plan B“ sieht vor, ein Begleitgesetz zum Landesplanungsvertrag zu erlassen, welches sicherstellt, dass sich Brandenburg in allen relevanten Gremien ablehnend zum Bau einer dritten Start- und Landebahn oder einer Kapazitätserweiterung verhält.

Bei diesem Vorschlag ist eine Kündigung des Landesplanungsvertrages nicht mehr nötig. Er zeigt einen milderen Weg, um das gleiche Ziel zu erreichen. Unsere Fraktion hat daher im Infrastrukturausschuss einen Antrag gestellt, der diesen Vorschlag aufgreift und die Landesregierung auffordert, auf Basis der Untersuchung der Volksinitiative einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Doch auch diesem Antrag haben die Kollegen von SPD und LINKE leider nicht zugestimmt mit der Begründung, sie hätten nicht genug Zeit für eine eingehende Prüfung gehabt.

Werte Kollegen, ich erwarte schon, dass Sie sich diese Zeit nehmen und den Vorschlag der Volksinitiative nicht gleich verwerfen, so wie Sie es durch Ablehnung unseres Antrages im Ausschuss getan haben. Sie haben sich zwar für eine Prüfung des Begleitgesetzes ausgesprochen, doch diese kann noch lange nicht als abgeschlossen angesehen werden.

Es gibt zwar eine erste rechtliche Einschätzung zum Begleitgesetz von Seiten des parlamentarischen Beratungsdienstes, doch klammert dieser wesentliche Inhalte der Untersuchung der Volksinitiative aus.

Ausführungen vom Bundesverwaltungsgericht, vom Bundesverfassungsgericht sowie ehemaliger Bundesverwaltungsrichter, die am Urteil über den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen BER mitgewirkt haben, wurden schlichtweg nicht berücksichtigt.

Wir plädieren deshalb weiterhin dafür, dem Gesetzesentwurf der Volksinitiative eine Chance zu geben, ihn eingehender auf Machbarkeit zu prüfen und aus dem rechtlich Möglichen ein Landesgesetz zu erarbeiten. Wir werden den Vorschlag von rot-rot in der Beschlussempfehlung, ablehnen weil er uns zu unverbindlich ist und erwarten von Ihnen zielführende Schritte in Richtung einer verbindlichen gesetzlichen Regelung. Vielen Dank!