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Michael Jungclaus spricht zum Antrag unserer Fraktion und der Gruppe BVB/FREIE WÄHLER „Landesentwicklungsplanung für Brandenburg neu starten“

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste,

seit dem 31. März ist der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg aufgrund einer gemeinsamen Klage von 16 Kommunen schlussendlich für ungültig erklärt worden. Dies hat zur Folge hat, dass nun ein Gemisch von alten Vorgängerplänen gelten. Das ist misslich und sorgt verständlicherweise für Verunsicherung.

Wie in der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom vergangenen Sommer zu lesen ist, wird das aktuelle Vorgehen der Landesregierung, lediglich die Verletzung des Zitiergebotes zu beheben und hiermit den bisherigen Landesentwicklungsplan wieder in Kraft zu setzen als unzulässig angesehen.

Ich zitiere aus der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichtes: „ Hat der Verordnungsgeber das Zitiergebot nicht beachtet, kann die Ergänzung der Eingangsformel (….) auch nicht nachgeholt werden. … Eine Verordnung, für die die Ermächtigungsgrundlagen nicht oder nicht vollständig angegeben wurden, muss vielmehr neu erlassen werden, wobei dann die hier für die Abwägung (…) die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den (neuen) Raumordnungsplan maßgebend ist.“

Nach der Urteilsbegründung reicht es also nicht aus, nur in der Eingangsformel der Verordnung das fehlende Zitat zum Brandenburgischen Landesplanungsgesetz nachzuholen. Sie müssen auch die aktuelle Sach- und Rechtslage, so beispielsweise das novellierte Raumordnungsgesetz berücksichtigen. Sie wissen das seit nun fast einem Jahr und halten dennoch stur an Ihrer Auffassung fest. Es ist also abzusehen, wenn Sie mit Ihrem eingeschlagenen juristischen Weg gegen die Wand fahren und die unsichere Lage im Hinblick auf den Landesentwicklungsplan weiter verschärfen.

Nötig wäre es jetzt, die aktuelle Situation zum Anlass zunehmen, die Landesentwicklungsplanung für Brandenburg neu zu starten und mit den Kommunen in einen ergebnisoffenen Dialog zu treten. Die derzeit laufende Evaluierung mit entsprechenden Fragebögen ist ein zögerlicher Anfang, doch halten wir die Art und Weise, wie Sie dies bewerkstelligen für ungeeignet. Sie beglücken die Kommunen mit vorgefertigten Antworten anstatt bereits frühzeitig eine breite Meinungsvielfalt zuzulassen.

Und die geringe Resonanz zeigt ja, dass dies der falsche Weg ist.

Wir erwarten von Ihnen, dass Sie die zentrale Forderung der Kommunen nach der Wiedereinführung der Grundzentren ernsthaft prüfen und in Zusammenarbeit mit den Kommunen geeignete Regelungen für einen neuen Landesentwicklungsplan entwickeln.

Und nicht nur weil Brandenburg das einzige Bundesland ist, das keine Grundzentren mehr besitzt. Hier werden den betroffenen Kommunen wesentliche Entwicklungsmöglichkeiten genommen und Finanzmittel vorenthalten. In einem dünn besiedelten Land wie Brandenburg sollte gerade Kommunen in den ländlichen Räumen die Möglichkeit gegeben werden, für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels halten wir die Konzentration auf die Mittelzentren für höchst fragwürdig.

Wir sehen es für dringend geboten, dass sich das Malheur aus der vorletzten Legislaturperiode nicht wiederholt: es wurde damals kein Benehmen mit dem zuständigen Fachausschuss hergestellt und der Landesentwicklungsplan mit wesentlichen Änderungen am Parlament vorbei beschlossen.

Wir wollen uns mit diesem Thema intensiv auseinandersetzen und politische Mitverantwortung übernehmen. Deshalb sollte das Landesplanungsrecht angepasst werden und ein Einvernehmen mit dem Landtag Eingang in dieses Gesetz finden.

Wie im vergangenen Infrastrukturausschuss bereits verdeutlicht, halten wir eine umfangreiche Auseinandersetzung im Fachausschuss für dringend erforderlich. Es geht um nichts weniger als die Entwicklung unseres Landes. Wir bitten Sie deshalb um Überweisung unseres gemeinsam mit den Freien Wählern gestellten Antrags in den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung, damit über den Landesentwicklungsplan nicht nur in den Hinterzimmern des Ministeriums und der Gemeinsamen Landesplanung diskutiert und entschieden wird, sondern auch hier im Parlament! Vielen Dank.

>> Zum Antrag „Landesentwicklungsplanung für Brandenburg neu starten“ als pdf-Datei

Der Antrag wurde abgelehnt.