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Michael Jungclaus spricht zur verbraucherschutzpolitischen Strategie für das Land Brandenburg

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- Es gilt das gesprochene Wort ! -

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste!

Seit der Übernahme des Vorsitzes der Verbraucherschutzministerkonferenz durch Ministerin Tack hat Verbraucherschutz in unserem Bundesland ein wenig Aufwind bekommen. Allerdings kann das nicht über die untergeordnete Rolle, die Verbraucherschutz generell in der Landespolitik spielt, hinweg täuschen. Im Koalitionsvertrag taucht das Wort „Verbraucherschutz“ lediglich in einer Überschrift auf und die Chance, den Verbraucherschutz im Zuge der Neuzuschnitte für die Landesministerien zu Beginn der Legislaturperiode institutionell zu stärken, hat die Koalition ebenfalls leider nicht genutzt.

Leider ließen auch Redner und Rednerin der Koalition noch keine klare Stoßrichtung erkennen, wo es in der Verbraucherschutzpolitik in Brandenburg hingehen soll. Da helfen auch Kennedy-Zitate und Bilder von Handynutzenden Jugendlichen im Regionalexpress hinüber weg.

Mit ihrem Antrag wollen die Koalitionsfraktionen offensichtlich die bisherige verbraucher-politische Konzeptlosigkeit beenden. Und auch wenn die Erkenntnis ein wenig spät kommt, der Vorstoß freut mich! Der vorliegende Antrag benennt durchaus die wichtigsten Bereiche der Verbraucherschutzpolitik – eigentlich ein schöner Antrag. Aber eben nur eigentlich. Denn es reicht nicht aus durch schöne Anträge Handeln zu suggerieren. Sie werden sich vor allem an der Umsetzung messen lassen müssen!

Ich hoffe daher sehr, die Landesregierung wird auf Basis dieses Antrags nun, vor allem auch unter Einhaltung des selbst aufgelegten Termins eine tatsächliche Strategie mit klaren Ziele und Maßnahmen formulieren, die sie dann auch umsetzt.

Und nicht, wie in der Energiepolitik, es beim verbalen Taktieren belassen. Zeit hat sie sich ja mit dem Termin Ende des Jahres genug gegeben. Handeln ist schließlich dringend geboten. Brandenburg ist immerhin in der vergangenen Legislaturperiode im Verbraucherschutzindex von Platz 1 auf Platz 4 abgerutscht. Diesen Abwärtstrend gilt es zu stoppen.

Besonders positiv hervorzuheben ist die Forderung des Antrags, in die Strategieentwicklung verschiedene, sachkundige Akteure einzubeziehen und eine öffentliche Diskussion anzustoßen.

Positiv auch die Forderung des Kollegen Büchel, das Thema über alle Ministerium zu betrachten. Dies darf nur nicht dazu führen, dass man sich verzettelt oder Verantwortlichkeiten hin und her schiebt.

Was ich in ihrem Antrag jedoch vermisse, ist die Benennung einer oder mehrerer konkreten Schlagrichtungen oder Schwerpunkte. Hier hätte doch zum Beispiel die etwas schmal geratene Begründung ein wenig mehr Platz geboten. Das Parlament hätte so ein klein wenig mehr Ahnung auf was wir uns dann Ende des Jahres freuen können.

Wir erwarten auch, dass sich beim Warten auf die Strategie der Verbraucherschutz in Brandenburg nicht in den Sleep-Modus schaltet. Es gibt schließlich viele Bereiche, in denen die Frau Ministerin dringend handeln sollte und auch könnte, ohne vom Landtag explizit dazu aufgefordert zu werden. Werfen Sie zum Beispiel einen Blick in den letzten Verbraucherschutzindex: Brandenburg verschlechterte sich beispielsweise dramatisch in der Lebensmittelkontrolle: Zwischen 2006 und 2008 stürzte Brandenburg von Platz 2 auf Platz 15 ab! Man darf gespannt sein, wie der diesjährige Index ausfallen wird.

Den vorliegenden Antrag werden wir unterstützen und hoffen, die Landesregierung wird in der Lage sein, dem Antrag fristgerecht Folge zu leisten. Es wäre schade, wenn wir in einem halben Jahr erneut über einen Antrag zur Ausarbeitung einer Strategie für die Verbraucherschutzpolitik abstimmen müssten. Das Negativbeispiel hierzu „Seenprivatisierung“ wird uns ja später noch beschäftigen. Deshalb noch einmal zur Erinnerung an die Landesregierung: Anträgen müssen Taten folgen!

Ich freue mich jedenfalls jetzt schon auf die verbraucherinnenpolitische Debatte in sechs Monaten! Vielen Dank.