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Michael Jungclaus spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Brandenburgisches Architektengesetz“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

wenn ich die Beratung des Architektengesetzes im Ausschuss Revue passieren lasse und mir die vorliegende Beschlussempfehlung anschaue, wird eines deutlich:

Die wenigen Wünsche, die die Architektenkammer in der Anhörung an uns herangetragen hat, wurden von SPD und Linke links liegen gelassen.

Dies gilt insbesondere für die Autodidaktenregelung, die in zahlreichen anderen Bundesländern gilt. Diese soll Personen mit Hochschulabschluss – zum Beispiel BauingenieurInnen oder InnenarchitektInnen -, die eine jahrelange Berufserfahrung im Architektenwesen und Fortbildungsmaßnahmen vorweisen können, ermöglichen, sich in die Architektenliste einzutragen.

In mehr als der Hälfte aller Bundesländer gibt es so eine Regelung und auch in Brandenburg hat es sie bis zum Jahr 1997 schon einmal gegeben.

Und die Argumentation, warum SPD und Linke diese ablehnen, ist für niemanden nachzuvollziehen; außer für Sie selbst vielleicht – aber auch das bezweifle ich.

Wenn Sie sagen, Sie sehen keinen Bedarf, obwohl die Experten der Architektenkammer die Notwendigkeit aber mehr als deutlich herausgestellt haben, dann verstehe ich nicht warum wir überhaupt noch Anhörungen veranstalten.

Sie ignorieren sehenden Auges die nachvollziehbaren Empfehlungen der Architektenvertreter. Und da hilft es dann auch nicht, darauf hinzuweisen, dass sich die Bauingenieure in die Ingenieurliste eintragen könnten, wenn sie langjährige Berufserfahrung im Architektenwesen aufweisen. Dann könnten wir ja gleich die Architekten- und Ingenieurliste in einen Topf werfen, einmal kräftig umrühren und gut ist.

Wir schließen uns hier der Auffassung des Berufsstandes an, dass dies nicht ausreichend ist und hatten daher mit der CDU-Fraktion einen gemeinsamen Änderungsantrag eingereicht, der die Wiedereinführung der Autodidaktenregelung vorsieht. Schade, dass dieser Antrag von den verantwortlichen Regierungsfraktionen nicht angenommen wurde.

Unser Änderungsantrag enthielt noch einen weiteren Punkt. Er sollte mehr Flexibilität bei der Anerkennung von Studieninhalten ermöglichen, auch dies war ein Wunsch der Architektenkammer, doch diesem Vorschlag sind Sie ebenfalls nicht gefolgt.

Die Liste beruflicher Fähigkeiten, die Sie in den Leitlinien im Anhang zum Architektengesetz als Pflichtinhalte festlegen, wird der Vielfalt an Bachelor- und Masterstudiengängen nicht gerecht. Die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung durch die Architektenkammer wäre unseren Nachwuchskräften, die dann vielleicht nur 98 Prozent der Pflichtinhalte vorweisen können, entgegen gekommen. Da Sie aber nun ein solch starres Korsett geschaffen haben, erwarte ich, dass wenigstens gewährleistet wird, dass alle StudentInnen und Studenten rechtzeitig über die Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenliste informiert werden - und nicht kurz vor Übergabe des Abschlusszeugnisses was sie zusätzlich benachteiligen würde.

Alles in allem kann man sagen: Der Gesetzestext in der vorliegenden Beschlussempfehlung hat zwar noch einige Verbesserungen im Hinblick auf die Anerkennung von Berufsqualifikationen ausländischer Architektinnen und Architekten erfahren. Die sinnvollen Änderungsvorschläge der Architektenkammer wurden von Ihnen jedoch leider nicht berücksichtigt. Wir lehnen die Beschlussempfehlung daher ab.

Vielen Dank!