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Michael Jungclaus spricht zum Antrag "Zweckgebundene Finanzierung des Hochschulbaus, der Gemeindeverkehrsfinanzierung und der Wohnraumförderung fortführen"

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- Es gilt das gesprochene Wort ! -

Sehr geehrter Herr Präsident, Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Unsere Fraktion unterstützt zu 100 % den Ansatz die Zweckbindung der Bundesmittel in Landesgesetz festzuschreiben. Doch leider gaukeln SPD und Linke uns mit dem vorliegenden Antrag diese Festschreibung nur vor. Sie versuchen die Illusion zu erzeugen, dass alles so bleibt wie bisher.

Die Überschrift des Antrags suggeriert etwas von der Fortsetzung der gegenwärtig existierenden Zweckbindung des Entflechtungsgesetz. Dies entpuppt sich jedoch als Luftschloss, denn der zentrale Satz dieses Antrags weist doch in eine ganz andere Richtung.

„Die im Entflechtungsgesetz festgesetzten Anteile sowie die von den Ministerkonferenzen formulierten Erwartungen an die Mittelbereitstellung durch den Bund sollen [nur] zur Orientierung dienen"

Wir wollen aber keinen Luftblasen zustimmen. Wir wollen einen Gesetzesentwurf, der den derzeitigen Paragraphen 5 Entflechtungsgesetz eins zu eins in Landesgesetz übernimmt. Dies haben wir in unserem Änderungsantrag auch so formuliert.

Ich sehe doch schon die Augen der Haushälter in den Regierungsfraktionen leuchten. 2014 ist es soweit. §6 Absatz2 Satz1Entflechtungsgesetz zeigt Wirkung und die gruppenspezifische Zweckbindung für die Bundeszuweisungen entfallen. Ein Geldregen im dreistelligen Millionenbereich wird über die Ressorts ergehen.

Ich warne Sie davor. Welche Auswüchse unter solchen Bedingungen von den Koalitionsfraktionen beschlossen werden, ist an der Entscheidung zur weiteren Förderung der Tierkörperbeseitigung leicht erkennbar.

Eine lediglich jährliche Festlegung der Mittel ist jedoch gerade für Bau- und Infrastrukturprojekte der Todesstoß. Denn größere Investitionsvorhaben sind ausschließlich realisierbar, wenn Planungen von mehreren Jahren möglich sind. Essentiell hierfür ist die Zweckbindung der Bundeszuweisungen aus dem Entflechtungsgesetz.

Eine solche Festlegung von Anteilen ist auch kein Vorgriff auf kommende Haushalte, insbesondere weil die Höhe der Zuweisungen davon nicht tangiert wird.

Außerdem wird doch die gegenwärtige Forderung der Länder an den Bund, die Bundeszuweisungen über das Jahr 2013 zu verstetigen bzw. aufzustocken, durch Bedarfslisten dieser Einzelzwecke begründet. Wenn das Land seine eigene Berechnung , die Gegenstand der Forderung an den Bund ist, ernst nimmt, sollte auch die Finanzierung der jeweiligen Einzelzwecke gemäß dieser angemeldeten Bedarfe gesichert werden.

Wir wollen mit unserem Änderungsantrag aber auch das Signal ins Land senden, dass der Öffentliche Personennahverkehr in Brandenburg nicht die zweite Geige spielen sollte. Das niedrige Gewicht des Öffentlichen Personennahverkehr im Infrastrukturministerium wird ja immer deutlicher.

Ich kann mich noch an die Haushaltsverhandlungen im November und Dezember letzten Jahres erinnern:

„Wir können uns eine Weitergabe der Dynamisierung der Regionalisierungsmittel an den kommunalen ÖPNV nicht leisten, kolportierte die Regierung. Wir ergänzen die Regionalisierungsmittel ja schon mit Landesmitteln. Mehr ist einfach nicht möglich."

Nun ein halbes Jahr später muss Minister Vogelsänger bestätigen, dass er im Haushaltsvollzug für 2010 mehr als 7 Millionen Euro aus der Finanzierung des Personennahverkehr zur Gegenfinanzierung überplanmäßiger Ausgaben abgezogen hat.

Das Fazit ist, der ÖPNV wird in Brandenburg aus Regionalisierungsmitteln bezahlt. Die Dynamisierung der Mittel vom Bund wird dazu genutzt, Landesmittel zu kürzen.

Festzuhalten ist, die öffentliche Bekenntnisse des Ministerium für den ÖPNV sind nicht das Papier Wert auf dem sie geschrieben stehen.

Aus diesen Ereignissen haben wir für die Zukunft gelernt.

Das Entflechtungsgesetz weist bisher jedes Jahr über 54 Millionen Euro für Investitionen in die Gemeindeverkehrsinfrastruktur Brandenburgs zu. Diese Investitionsmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden kommen zu 60% dem kommunalen Straßenbau zu gute. Nur 40% fließen in Investitionen des kommunalen Öffentlichen Personennahverkehrs. Wir fordern eine Förderung auf Augenhöhe, wie es auch in anderen Ländern längst üblich und bitten Sie daher unseren Änderungsantrag zu unterstützen. Vielen Dank!