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Michael Jungclaus spricht zum Antrag "Das Zusammenleben von Mensch und Biber neu organisieren – Managementplan für den Biber erarbeiten!"

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- Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste!

Die Entwicklung der Biberpopulation ist in Brandenburg eine absolute Erfolgsgeschichte. Zwischen den Jahren 2000 und 2010 hat sich der Elbebiber von 1.700 auf etwa 2.500 Individuen vermehrt. Das heutige Vorkommen entspricht etwa einem Drittel des weltweiten Bestandes. Brandenburg hat hiermit international eine besonders hohe Verantwortung zum Erhalt dieser Unterart und wir sollten stolz darauf sein!

Neben den heute auf der Tagesordnung stehenden Problemen mit Landnutzerinnen und Landnutzern möchten wir auch auf die vielen positiven Effekte hinweisen, die der Biber mit sich bringt. Der Biber verbessert nicht nur den Landschaftswasserhaushalt, er sorgt auch für eine höhere Wasserqualität und Strukturvielfalt und somit letztendlich für eine Steigerung der Artenvielfalt. Es besteht auch nicht die Befürchtung, dass sich der Biber zu einer Plage entwickeln wird. Die Bestandsentwicklung stagniert derzeit und es ist bekannt, dass ein erhöhter Dichte-Stress bei der Bildung von Revieren automatisch zu einer höheren Sterblichkeit und einer verminderten Reproduktion bei den Bibern führt.

Der Biber bekommt die Bestandsentwicklung sehr gut alleine in den Griff.

Für Wolf und Elch hat Brandenburg bereits Managementpläne vorgelegt und grundsätzlich können wir uns dies natürlich auch für den Biber vorstellen. Wir sollten dabei aber auch bedenken, dass es dies nicht kostenlos gibt. Und da würde ich gerne an unsere Haushaltsverhandlungen im Infrastrukturausschuss vor nur wenigen Monaten erinnern: Da war es doch die FDP, lieber Kollege Beyer, die im Haushaltsetat des MUGV massive Kürzungen vornehmen wollte, um damit den Straßenbau zu finanzieren. Auf der einen Seite wollen Sie Gelder zusammenstreichen, auf der anderen Seite aber Mehrleistungen. Das passt irgendwie nicht zusammen.

Was aber die Krönung ist: im fünften Punkt des Beschlusstextes Ihres Antrages fordern Sie jetzt auch noch, Gelder, die für den Naturschutz vorgesehen sind, an die Landnutzerinnen und Landnutzer weiterzureichen.

Wir sprechen uns nicht explizit gegen einen landesweiten Bibermanagementplan aus, aber was Sie hier als Antrag vorgelegt haben, geht eindeutig zu weit! Sie sprechen von einem Paradigmenwechsel im Umgang mit dem streng geschützten Biber wollen diesen nun bejagen.

In der Einführung Ihres Antrages führen Sie unter vier Säulen auf, die Bestandteil eines Bibermanagements werden sollen. Die ersten beiden Säulen, Information und Schadensprävention würden wir dabei durchaus mittragen.

Bei Säule 3: „gezielte Bestandsregulierung durch die Naturschutzbehörden" klingeln bei mir aber die Alarmglocken. Dies verträgt sich nicht mit dem Bundesnaturschutzgesetz und der artenschutzrechtlichen Praxis, da der Abschuss des Bibers nach der aktuellen Gesetzeslage die ultimo ratio ist. Und das ist mit Genehmigung der UNB ja auch bereits jetzt schon den Kreisen möglich. Ich empfehle da als Lektüre die Vollzugshinweise zum Biber des MUGV vom 24. November 2010.

Auch wenn ich mir die ersten Sätze ihres Antrages durchlese, habe ich den Eindruck, dass Sie hier gezielt für Verwirrung sorgen wollen. Sie versuchen durch trickreiche Formulierungen, die Gefährdung des Bibers zu verharmlosen. Fakt ist, dass sowohl die Zerstörung von Feuchtgebieten, der Gewässerneubau oder auch Verkehrswege zu Bestandseinbussen der Biberpopulation führen können. Jeder zweite in Brandenburg tot aufgefundene Biber wurde überfahren, nur mal als kleine Ergänzung.

Und dann zu ihrer 4. Säule: „Entschädigungszahlungen zur Regulierung von durch Biber verursachte Schäden". Im Beschlusstext fordern Sie einen vollumfänglichen Schadensausgleich, natürlich mit Geldern, die für den Naturschutz vorgesehen sind.

Herr Beyer, ich warte nur noch auf den Tag, an dem Sie einen vollumfänglichen Schadensausgleich für Landnutzer im Falle von Starkregenereignissen, Hagel oder Sturm einfordern. § 68 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes sieht ja bereits jetzt vor, dass bei unzumutbaren Belastungen im Einzelfall eine angemessene Entschädigung zu zahlen ist sofern andere Maßnahmen wirkungslos bleiben.

Entscheidend ist doch, an den Ursachen und der Prävention zu arbeiten, damit derartige Schäden erst gar nicht eintreten. Das heißt, dem Biber ausreichend geeignete Lebensräume zur Verfügung zu stellen. Und das bedeutet auch, geeignete Übergänge zu land- oder forstwirtschaftlichen Flächen zu schaffen, die beispielsweise mit von Bibern bevorzugten Pflanzen ausgestattet sind. Und wenn Biber ein geeignetes Deichvorland vorfinden würden, wären die Schäden sicherlich auch hier weitaus geringer. Wir benötigen also in erster Linie Aufklärung und eine bibergerechte Gestaltung bei weiteren Planungen. Was wir nicht brauchen, ist ein Abschussplan. Vielen Dank!