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Marie Luise von Halem spricht zur Umsetzung des Standarderprobungsgesetzes

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- Es gilt das gesprochene Wort ! -

Anrede,
Wenn es ein Häufigkeitsranking für die Plenarthemen dieser Legislaturperiode gäbe, dann stünde natürlich der Flughafen an erster Stelle, aber das Standarderprobungsgesetz würde auch einen der vorderen Plätze einnehmen. Und das ist auch gut so.

In einer meiner letzten Reden habe ich das Standarderprobungsgesetz mit einem Einkaufskorb verglichen: die bloße Hülle für sehr unterschiedlichen Inhalt. Manches haben wir schon verbraten, wie z.B. die Stimmberechtigung der Schulträger in den Schulkonferenzen, die natürlich ein Gewinn für das Verfahren ist!

Andere Dinge lassen wir gerne noch weiter reifen bzw. betten die Entscheidungen in die große Diskussion zur Funktional- bzw Gebietsreform. Dazu gehören z.B. die Ausnahmemöglichkeiten bei der Schulbezirksregelung von Grundschulen, und auch die Erprobung der Zuständigkeitsübertragung beim Straßenverkehrsrecht. Hier wurde deutlich, dass nur Vorgänge des ruhenden Verkehrs ohne überörtlichen Bezug sinnvollerweise auf die Kommunen übertragen werden sollten, bei allen Vorgängen zu fließendem Verkehr oder mit überörtlichem Bezug muss Kompetenz von extern bzw. von den Landkreisen mit einfließen – und dass diese Frage zusammen mit der anstehenden Verwaltungsreform neu bewertet werden sollte!

Manches Gemüse aus dem Einkaufskorb hat auch dunkle Flecken, die man vielleicht etwas näher ansehen sollte: So soll jetzt landesweit umgesetzt werden, dass Landkreise die Verwendung von Landesfördermitteln, die von Zuwendungsgebern aus den Geschäftsbereichen des MBJS oder MASF gewährt wurden, statt mit Hilfe eines zahlenmäßigen Verwendungsnachweises, künftig nur noch mit einem Sachbericht oder einer einfachen Verwendungsbestätigung nachzuweisen brauchen. Das mag Stirnrunzeln hervorrufen – zumal der Tenor des Evaluationsberichtes der TH Wildau auch etwas kritischer ausfällt, als sich das im Bericht der Landesregierung widerspiegelt.

Die Anhebung der Wertgrenzen für beschränkte und freihändige Vergabe ist zwar mittlerweile durch die Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung landesweit umgesetzt, aber ich gebe doch zu bedenken, dass wir alle immer wieder erleben können, dass eine freihändige Vergabe in den Kommunen zwar schneller geht und vordergründig Kosten sparen mag – langfristig damit aber mitnichten Qualität optimiert und Kosten gesenkt werden!

Manches war einfach zu kleinteilig: So ist der mögliche Verzicht auf Mindesthöhe für Aufenthaltsräume im Dickicht der Bauordnung gar nicht aufgefallen – der Versuch wurde nicht als erfolgreich bewertet und auch nicht fortgesetzt.

Die Standarderprobung geht weiter. Uns ist dabei wichtig, dass – wie auch im Abschlussbericht der TH Wildau gefordert - die Kommunikation zwischen den antragstellenden Kommunen und den genehmigenden Behörden optimiert wird. Natürlich sollten die Kommunen sollten zügig und schlüssig mitgeteilt bekommen, wie ihre Anträge beschieden, bzw. warum sie abgelehnt werden.

Als Fazit bleibt:

Erstens: Es ist gut, dass das Standarderprobungsgesetz verlängert worden ist und dass die Evaluation von Gesetzen auch künftig zusammen mit der Landesakademie für öffentliche Verwaltung wissenschaftlich begleitet wird.

Und zweitens begrüßen wir natürlich die konkreten Verbesserungen, die durch das Standarderprobungsgesetz erreicht worden sind. Noch wichtiger ist uns aber der ideelle Wert: Kommunen setzen sich stärker mit den Möglichkeiten und Grenzen der aktuellen Rechtslage auseinander, was natürlich einen Kompetenzzuwachs bewirkt. Und allein die Anregung von außen, über tradierte Gesetze, Handlungsmuster und Verfahren nachzudenken, stößt schon Kreativität und Innovationspotential an. Immer wieder darüber nachzudenken, wie Verwaltungsabläufe optimiert werden können, ist die wichtigste Maßnahme gegen das „Das-haben-wir-schon-immer-so-gemacht-Syndrom".

Ich freue mich schon auf den nächsten Bericht!