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Marie Luise von Halem spricht zur Gestaltung eines Registers der Interessenvertretung in Brandenburg

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- Es gilt das gesprochene Wort! -

Anrede!

Interessenvertretung ist nichts Verwerfliches. Im Gegenteil: Demokratie lebt davon, dass Menschen Interessen vertreten, dass der Politik eingeflüstert wird. Kritisch wird es nur, wenn starke wirtschaftliche Interessen auf undurchsichtigen Wegen politische Entscheidungen auf Kosten der weniger potenten Akteure beeinflussen. Große Wirtschafts- oder Interessenvertretungsverbände verfügen oft über personell und finanziell erheblich bessere Ressourcen, um ihre Absichten in politische Entscheidungsprozesse einfließen zu lassen als kleinere. Für diese oder auch abstrakte Beteiligte, die aus sich selbst heraus über keinerlei Lobbyvertretungen verfügen (z.B. die Natur) muss eine Form des 'Minderheitenschutzes' gewährleistet sein.
Dafür wollen wir das Lobbyregister. Es soll umfassend sein, öffentlich einsehbar, verpflichtend und sanktionsbewährt.

'Umfassend' heißt für uns: ausgerichtet auf Legislative und Exekutive (also Landtag, Landesregierung, Ministerien, Landesoberbehörden). Registrieren müssten sich nach unseren Vorstellungen nicht nur Verbände wie im vorliegenden Antrag gefordert, sondern Denkfabriken, Anwaltskanzleien, NGOs, Lobbyagenturen, -unternehmen unter Angabe der im vorliegenden Antrag geforderten Punkte sowie darüberhinaus ihres Budgets bzw. ihrer Lobbyausgaben, z.B. in 5.000E-Schritten. Nur per Gesetz können wir die Erfassung der für die Exekutive tätigen Lobbyisten sichern, nicht per Geschäftsordnung!

Und wir wollen nicht nur eine im Internet veröffentlichte Liste, sondern eine Datenbank, die nach verschiedenen Kriterien durchsuchbar ist.
Politiker und Politikerinnen dürfen Politik nicht von den Wünschen zahlender Auftraggeber abhängig machen, sie sind nur dem Gemeinwohl verpflichtet. Bezahlte Interessenvertretung soll deshalb mit einem Mandat unvereinbar sein.

Verstöße gegen die Eintragungspflicht wollen wir als Ordnungswidrigkeit mit Geldstrafen belegen können, wie das auch Österreich vorsieht. Auch dazu brauchen wir ein Gesetz. Die bloße Aufnahme in die Geschäftsordnung ist nichts weiter als eine völlig zahnlose Good-Will-Erklärung!
Ein Lobbyregistergesetz beseitigt natürlich nicht das Ungleichgewicht bei der Einflussnahme auf politische Entscheidungen. Aber es sorgt für mehr Transparenz und verantwortungsvolleren Umgang. Bürgerinnen und Bürger sollen sich ein Bild machen können. Einflüstern ist in Ordnung. Wir wollen nur wissen, wer das mit welchen Mitteln für welche Anliegen tut.