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Marie Luise von Halem spricht zum Gesetzentwurf zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen

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- Es gilt das gesprochene Wort ! -

Sehr geehrter Herr Präsident, Liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Der CDU wird es nicht helfen, die Grünen links zu überholen." - Mit diesem Satz zitieren die Potsdamer Neuesten Nachrichten den Cottbuser IHK-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Krüger. Nur um das klar zu stellen: Es hat noch niemandem geholfen, die Grünen links zu überholen! Wir würden auch gerne noch ein bisschen an Tempo zulegen. Hier und jetzt geht es nicht um das Nachtflugverbot auf dem künftigen Wirtschaftsmotor der Region, sondern um Transparenz in kommunalen Unternehmen. Die einzufordern, gewinnt nicht zuletzt angesichts der Skandale der letzten Zeit immer mehr Anhänger – wie schön, jetzt auch die CDU! Wenn auch etwas zahnlos. Ist die Debatte über Offenlegung des Spendengebarens kommunaler Unternehmen wirklich an Ihnen vorüber gezogen, liebe KollegInnen von der CDU? - Da sehen Sie keinen Handlungsbedarf?

Wir wollen im Ausschuss diskutieren über:

1. Die Begrenzung von Quersubventionierung:

Sind Aufgaben der Daseinsvorsorge, die nicht im Wettbewerb erbracht werden können (z.B. Wasserversorgung), mit wettbewerblichen Tätigkeiten (z.B. Stromversorgung) zusammen in einer privatrechtlichen Gesellschaft organisiert, entstehen Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Frage, ob die Gewinne aus der nichtwettbewerblichen Tätigkeit angemessen sind. Wir wollen prüfen, inwiefern diese Organisationsform in privatrechtlichen Gesellschaften auf Landesebene gesetzlich verhindert werden kann, bzw. die teilweise nicht nachvollziehbare Quersubventionierung innerhalb eines kommunalen Unternehmens begrenzt werden kann.

2. Deckelung von Sponsoringausgaben und Entscheidung über die Gewinnverwendung in den Gemeindevertretungen

Wir wollen klären, inwieweit es kommunalen Unternehmen in privatrechtlicher Organisationsform verboten werden kann, Sponsoring zu betreiben bzw. ob Sponsoringausgaben in der Höhe zu deckeln sind. Die radikalste Lösung wäre es, Sponsoring ganz zu verbieten oder nur in geringer Höhe zu erlauben und die Gewinne in die kommunalen Haushalte zu überführen. Dort könnte dann über die Gewinnverwendung entschieden werden. Aber wir wissen auch: Das gibt Konflikte, weil ein nicht unbedeutender Teil der Sport- und Kulturförderung im Land so finanziert wird.

3. Transparenz und Kontrolle

Um Transparenz kommunaler Unternehmen und Kontrollmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit und die gewählten VertreterInnen zu verbessern sind eine Reihe von Maßnahmen realisierbar. Die Öffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen ist auf Bundesebene zu regeln, aber auch die Kommunalverfassung könnte zu besserer Berichtserstattung verpflichten. Zur Öffentlichkeit von Aufsichtsratssitzungen liegt auf Bundesebene ein Referentenentwurf vor, der Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung einer Gebietskörperschaft in einen Aufsichtsrat gewählt oder entsandt worden sind, von ihrer Verschwiegenheitspflicht weitgehend entbunden werden. Da könnte sich die CDU stark machen!

Grundsätze für die Gesellschaftsorgane der Beteiligungen und das Berichtswesen könnten in einem „Public Corporate Governance Kodex" festgeschrieben werden. Das steht Kommunen jetzt schon frei, denkbar wäre aber auch, die Erstellung desselben per Kommunalverfassung einzufordern. Gleiches gilt für die Frage, wie Sponsoringleistungen gegenüber der Gesellschafterin dargestellt werden sollen.

All das sind Punkte, die über die wünschenswerte Offenlegung der Bezüge, wie sie die CDU in ihrem Antrag fordert, hinausgehen. Wenn wir allerdings Transparenz in öffentlichen Unternehmen wollen, dann sollten wir uns nicht mit Transparenzchen begnügen! Schließlich geht es um öffentliche Gelder. Und es geht auch um die Rechte der GemeindevertreterInnen und Stadtverordneten und damit die Stärkung der lokalen Demokratie und Verbesserung der kommunalen Daseinsvorsorge.