Zum Inhalt springen

Marie Luise von Halem spricht zum Gesetzentwurf zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag

>>> Redemanuskript als pdf

- Es gilt das gesprochene Wort ! -

Anrede,
Wenn man eine gute und eine schlechte Nachricht hat, soll man ja immer mit der schlechten anfangen, das empfinden die Zuhörenden in der Regel als angenehmer.

Ich beginne also mit unserer Kritik, die sich gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Änderungsstaatsvertrag richtet:

Wir wenden uns gegen die in § 9 verankerte Auskunftspflicht von Vermieterinnen und Vermietern. Wir hätten uns zudem gewünscht, dass der Datentausch zwischen den Rundfunkanstalten unterbunden wird (§ 11 Abs. 3). Sie können ja bereits auf die Daten der Meldeämter zurückgreifen. Es ist auch schwer einsehbar, warum Daten, die nicht mehr benötigt werden, letztlich erst nach 12 Monaten gelöscht werden müssen (§ 11 Abs. 5). Außerdem hätten wir gewollt, dass den Registrierten bei Eintragung oder Änderung Auskunft über die über sie gespeicherten Daten gegeben wird (in § 11 Abs. 4 bisher nicht vorhanden). Für Änderungen zu Gunsten von mehr Datenschutz gab es offenbar keine Mehrheiten.

Und jetzt das Positive:

Der Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bedeutet einen Paradigmenwechsel. Er greift die langjährige grüne Forderung „Weg vom Gerät" auf und beendet die Schnüffel-Praxis der GEZ. Ein Betrag pro Haushalt, egal wie viele und welche Geräte vorhanden sind. Die bisherige Rundfunkgebühr hat ein Akzeptanzproblem, weil immer neue rundfunkfähige Geräte wie beispielsweise Smartphones auf den Markt kommen, die von der jetzigen Gebühr nicht erfasst werden. Die neue Haushaltsabgabe ist für alle einfach und verlässlich und bietet eine stabile Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Bei der Gestaltung der Detailfragen, die jetzt auf Länderebene ansteht, ist uns wichtig, dass der Gebührenwechsel aufkommensneutral ist. ARD und ZDF müssen in etwa soviel Geld zur Verfügung haben wie bisher und dürfen nicht plötzlich vor einem schwarzen Loch der Gebührenausfälle stehen. Klar muss aber auch sein: Die Privathaushalte dürfen nicht höher belastet werden als bisher und die Wirtschaft muss weiterhin ihren Beitrag leisten.

Unter dem Strich bleibt: Die Vorteile des Systemwechsels überwiegen. Bei der Ausgestaltung allerdings wünschten wir uns behutsameren Umgang mit den Nutzerdaten. Und wenn es von der GEZ auch weiterhin manchmal Kinowerbung gäbe, wäre das kein Nachteil.