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Marie Luise von Halem spricht zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

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- Es gilt das gesprochene Wort ! -

Anrede,
Der Witz von dem Arzt, der seinem Patienten erst sagt, dass er an Alzheimer erkrankt ist, und dann, dass er das auch sehr schnell wieder vergessen wird, lehrt uns ja, dass die guten Nachrichten an den Schluss gehören.

Also erst unsere Kritik, die sich gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Änderungsstaatsvertrag richtet:

1. Wir wenden uns gegen die in § 9 verankerte Auskunftspflicht von Vermieterinnen und Vermietern.

2. hätten wir uns gewünscht, dass der Datentausch zwischen den Rundfunkanstalten unterbunden wird (§ 11 Abs. 3). Sie können ja bereits auf die Daten der Meldeämter zurückgreifen.

Es ist 3. schwer einsehbar, warum Daten, die nicht mehr benötigt werden, letztlich erst nach 12 Monaten gelöscht werden müssen (§ 11 Abs. 5).

4. hätten wir gewollt, dass die Registrierten informiert werden, wann und welche Daten über sie gespeichert bzw. weiter gegeben werden (in § 11 Abs. 4 bisher nicht vorhanden).

Aber es hat offensichtlich keine Mehrheiten für einen besseren Datenschutz gegeben. Schade.

Trotzdem: Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bedeutet einen Paradigmenwechsel. Auch wir Bündnisgrüne haben lange ein Ende der unsinnigen Gerätezählerei und der damit verbundenen Schnüffel-Praxis der GEZ gefordert.

Warum ein Betrag pro Haushalt die bessere Lösung ist, brauche ich nicht auch noch zu wiederholen.

Bei der Verhandlung der Details, die jetzt auf Länderebene ansteht, ist uns wichtig, dass der Gebührenwechsel in etwa aufkommensneutral gestaltet wird. Weder dürfen ARD und ZDF plötzlich vor einem schwarzen Loch stehen, noch darf sich der Beitrag von Wirtschaft und Privathaushalten unangemessen verändern.

Fazit: Wir stimmen zu, die Vorteile überwiegen.

Warum wir eigentlich dieses Thema jetzt nochmal debattieren mussten, hat sich mir nicht erschlossen.

Vielleicht, damit wir es nicht so schnell vergessen. Aber dafür werden schon die neuen Gebühren der GEZ sorgen.