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Marie Luise von Halem spricht zum Entwurf "Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz"

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- Es gilt das gesprochene Wort ! -

Anrede,

Die Autonomie der Hochschulen ist ein Eckpfeiler grüner Hochschulpolitik. Dazu gehört, dass die Hochschulen bestimmen, wie sie ihre Studiengänge ausgestalten und wen sie an die Hochschule berufen. Dazu gehört aber auch, dass die Hochschulen darüber entscheiden, wie sie sich im Binnenverhältnis organisieren und wie sie die demokratische Teilhabe aller Gruppen sichern.

Das ist das zentrale Element unserer grünen Vision für die Lausitz: Die kooperative und kreative Gestaltung der Lausitzer Hochschullandschaft durch die Akteure in den Hochschulen selbst. Dazu brauchen wir die grundsätzliche Bereitschaft zur Kooperation und den Willen, die Zukunft selbst in die Hand zu nehmen. Der Status Quo ist nicht die Lösung! Die Chance, ein eigenes Modell zu kreieren, liegt auf der Hand.

Der vorliegende Gesetzentwurf entwirft eine mögliche Position. Völlig legitim als ein Vorschlag der Exekutive. Der Entwurf reißt aber – Stichwort: Zwangsfusion! - gleichzeitig alle Brücken ein, die bis jetzt noch vorhanden sind.

Das Errichtungsgesetz schafft nur eine leere Hülle. Die Inhalte sollen in Verordnungen und Satzungen geregelt werden, Entscheidungen zur Binnenstruktur der neuen Hochschule werden hier nicht getroffen. Die ersten Weichen werden nach diesem Entwurf von dem oder der Beauftragten der Landesregierung gestellt, die oder der eine vorläufige Grundordnung erlassen soll.

Was spräche denn dagegen, die bestehenden Grundordnungen bestehen zu lassen und den erweiterten Gründungssenat über Unstimmigkeiten entscheiden zu lassen?

Auch nach dem Gesetzentwurf sollte am Ende diese leere Hülle der neuen Hochschule mit Leben gefüllt werden, dafür müssen aber die Hochschulangehörigen wieder mit an den Tisch geholt werden und mit entscheiden. Dazu sollte im zweiten Schritt auch der erweiterte akademische Senat der neuen BTU über die endgültige Grundordnung befinden.

Diese Autonomie auch schon in der Findungsphase den Hochschulangehörigen zu überlassen, würde den Forderungen der Volksinitiative nahe kommen, die ja ebenfalls Hochschulautonomie und mehr Mitbestimmungsrechte fordert.

Wenn man im Gesetz schon so viel Freiheiten und Leerstellen lässt, dann kann man auch die zugrunde liegende Struktur offen lassen: Es ist schließlich im Gesetz die Pflicht festgeschrieben, dass sich die EntscheiderInnen der neuen Hochschule – besagter Senat - in anderthalb Jahren zu einer neuen Grundordnung durchringen müssen: Warum gibt man ihnen dann eine Verfasstheit vor? Auch das Grundgerüst, die Verfasstheit der Hochschulen in der Lausitz könnte von diesem Gremium innerhalb einer gewissen Frist entschieden werden, solange das aus den Hochschulen selbst entstehende Konzept die bestehenden Probleme, wie sie durch die Buttler- und Emmermann-Kommissionen benannt wurden, angeht.

Zumal die Grundordnungen von Hochschulen in Brandenburg ohnehin der Genehmigung durch das Ministerium bedürfen, die Qualitätssicherung der Entscheidungen also in jedem Fall gewährleistet ist: Man würde sich also keiner Kontrollfunktion berauben, wenn man die Entscheidung über die Struktur ebenfalls an die Lausitzer Hochschulen gäbe.

Aber es wäre ein mutiges Signal an die Lausitzer Hochschulen und auch an die vielen sich engagierenden Bürgerinnen und Bürger in der Volksinitiative, dass man ihre Sorgen ernst nimmt und ihnen zutraut, selbst Lösungen zu entwickeln und zu verwirklichen.

Wissenschaft entsteht nicht aus Zwang. Hier handeln Personen, die ein Eigeninteresse an Wissenszuwachs haben und die eigene Umgebung mitbestimmen wollen. Für die Lausitz, aber auch für die Hochschulautonomie in Brandenburg, wäre eine autonome Entscheidung der Betroffenen über ihre Zukunft ein Gewinn.