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Marie Luise von Halem spricht zum bündnisgrünen Gesetzentwurf zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften

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- Es gilt das gesprochene Wort ! -

Anrede,
Hier geht es um einen simplen Sachverhalt und ich sehe schon, wir müssen wohl gleich die Kapitulation über uns ergehen lassen.
Menschen, die irgendwann einmal in Brandenburg für Kommunal- oder Landtagswahlen antreten, und sei es auf einem von vornherein völlig aussichtslosen Listenplatz, müssen sich damit abfinden, dass ihre Privatadressen nicht nur jeweils zur aktuellen Wahl auf den Wahlzetteln stehen – das halten auch wir für vertretbar, sondern darüber hinaus noch über Jahre im Internet zu finden sind. Vor allem Letzteres widerspricht aus unserer Sicht dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Gleichzeitig erkennen wir das Recht der Wählerinnen und Wähler an, sich über die zur Wahl stehenden Personen ein umfassendes Bild machen zu können.
Es geht hier um eine Abwägung zwischen diesen Ansprüchen und wir hätten uns gewünscht, dass es in diesem Parlament ein Entgegenkommen irgendwo auf der Strecke gegeben hätte. Zum Beispiel hätte man die Veröffentlichung der Privatadressen im Internet unterbinden können. Oder eine verkürzte Wiedergabe anregen, nur mit Postleitzahl und Ort.
Aber da war leider nichts zu machen. Schade.