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Marie Luise von Halem spricht zum Antrag der Fraktionen der CDU und FDP “Glücksspielwesen ordnen – für einen neuen Glücksspielvertrag”

- Es gilt das gesprochene Wort !

Wir Bündnisgrüne lehnen eine weitere Liberalisierung des Glücksspiels ab. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 08.09.2010 nur festgestellt, dass der bisherige Glücksspielstaatsvertrag nicht mit den Vorgaben des europäischen Wettbewerbsrechts vereinbar ist. Die Luxemburger Richter haben damit keineswegs einem staatlichen Wettmonopol eine Absage erteilt, das vor allem mit Suchtprävention und Bekämpfung der Spielsucht begründet ist. Allerdings müssten alle staatlichen Regeln darauf ausgerichtet sein, die negativen Folgen des Glücksspiels, insbesondere Spielsuchtgefahren, zu begrenzen. Dies habe Deutschland bislang nicht in glaubwürdiger und kohärenter Weise getan.

Das Urteil kritisiert die Praxis der Werbung für das Glücksspiel und moniert die Nichteinbeziehung von Formen des Glücksspiels mit hohem Suchtpotenzial, wie das Spielen an Geldspielautomaten oder Pferdewetten, in das staatliche Monopol.

Das grundsätzliche Verbot, Sportwetten über das Internet anzubieten, erklärte der Gerichtshof hingegen für zulässig, da dieser Vertriebsweg mit einer noch höheren Suchtgefahr einhergehe als andere Vertriebswege.

Wir Bündnisgrüne wollen deshalb einen Glücksspielstaatsvertrag, der das Monopol konsequent und widerspruchsfrei umsetzt. Dazu gehören aus unserer

Sicht folgende Punkte:

1. Eine verbindliche Festschreibung, mindestens 5% der Einnahmen der Glücksspielabgabe für Maßnahmen der Suchtprävention und Aufklärung und zur Bekämpfung und Erforschung der Spielsucht zu verwenden;

2. ein Werbeverbot;

3. die Übertragung der Zuständigkeit für das Automatenspiel (auf Basis einer entsprechenden Bundesratsinitiative) vom Bund auf die Länder und die Einbeziehung in den Glücksspielstaatsvertrag. Ein effektiver Spielerschutz auch bei Spielautomaten darf nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Wir fordern eine Entschärfung der Geräte, wirksame Zugangskontrollen in Spielhallen, die Entfernung der Geräte aus Gaststätten und ein bundeseinheitliches Sperrsystem für süchtige Spieler.

Wir halten das staatliche Glücksspielmonopol grundsätzlich für ein wirksames Instrument zur Prävention und Bekämpfung der Spielsucht, zum Jugendschutz und zum Schutz der Spielerinnen und Spieler vor betrügerischen Machenschaften von Glücksspielanbietern.

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