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Heide Schinowsky spricht zur Großen Anfrage der CDU-Fraktion „Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquêtekommission 5/1“

Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren! Es wurde schon mehrfach darauf hingewiesen: Die Enquetekommission hat in der letzten Legislaturperiode eine wichtige Arbeit geleistet. Ich danke Herrn Günther für seine Ausführungen dazu. Diese Arbeit mündete - wie Herr Dombrowski bereits hervorhob - in einer fraktionsübergreifenden Zustimmung zu den Handlungsempfehlungen.

Welches Fazit zieht nun die Landesregierung in den Antworten auf die Große Anfrage zum Stand der Umsetzung? Herr Dombrowski hat Auszüge zitiert. Dort wird der Eindruck vermittelt, dass schon so gut wie alles auf dem Weg und fast schon erledigt sei. Das entspricht nicht unserer Einschätzung der Umsetzung der Handlungsempfehlungen. Auch die Runde der Opferverbände, die sich auch in diesem Jahr wieder am 4. Dezember mit Herrn Woidke traf, kam zu einem anderen Ergebnis. Da wurden durchaus einige Punkte hervorgehoben, die inzwischen angegangen wurden, aber noch viel mehr wurde darauf hingewiesen, was es jetzt noch anzugehen gilt.

Viele Punkte davon haben wir bereits in dem Entschließungsantrag angesprochen, der Ihnen allen vorliegt. Um das noch einmal stichwortartig anzureißen: Es geht zum Beispiel um Gedenkstättenbesuche; es geht um den Mehrbedarf dafür. Bodenreform ist ein Thema, zu dem wir uns verständigen sollten. Es gibt aber auch einige Themen, die hier nicht enthalten sind und wo ich ganz froh bin, dass wir daran noch weiterarbeiten. Das gilt zum Beispiel für die Frage der Qualifizierung von Gutachtern, die Stellungnahmen in Rehabilitierungsverfahren abgeben müssen. Es gibt derzeit Diskussionen über die Zertifizierung und darüber, wie man das qualifiziert umsetzt. Das Stichwort „Verbesserung der Lehrverfahren“ ist in unserem Entschließungsantrag enthalten.

Es stellt sich auch die Frage, wie wir zum Beispiel damit umgehen wollen, dass es eine scharfe Rüge vom Bundesverfassungsgericht zu einem Rehabilitierungsverfahren gab. In Anerkennung dessen, dass man Gerichten niemals hineinreden darf und die richterliche Unabhängigkeit bzw. die Unabhängigkeit der Justiz gilt, stellt sich gleichwohl die Frage, wie wir diese Umsetzung der Kritik sinnvoll begleiten können. Diesen und anderen Fragen können wir jetzt noch einmal nachgehen.

Ich bin auch sehr froh darüber, dass wir uns dazu verständigen konnten, das Thema gemeinsam weiter zu bearbeiten. Die Gespräche der letzten Tage mit den zuständigen Beteiligten der unterschiedlichen Fraktionen stimmen mich dabei zumindest ein Stück weit optimistisch, dass wir zu all diesen Punkten ernsthaft ins Gespräch kommen können. Insofern freue ich mich auf die gemeinsame Arbeit an dem Antrag, den wir dann im Januar hoffentlich gemeinsam vorlegen können. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)