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Axel Vogel spricht zum Grundstücksverwertungsgesetz

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- Es gilt das gesprochene Wort ! -

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Wir werden dem Entwurf zustimmen, weil wir die Synchronisation von Gesetz und Verwaltungsvorschrift für einen Schritt in die richtige Richtung halten, und man sollte sich nicht querstellen, wenn die Regierung in die richtige Richtung marschiert.

Allerdings ist auch heute einmal mehr deutlich geworden, dass unserem Informationsbegehren eben nicht in dem Maße Rechnung getragen wird, wie es erforderlich wäre. Worüber diskutieren wir? Wir diskutieren darüber, dass der Finanzminister das Parlament und den Haushaltsausschuss stärker einbinden möchte – durch Absenkung der Wertgrenzen – wenn er Grundstücksgeschäfte tätigt. Wer Verantwortung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen delegiert und die Abgeordneten insoweit für die Entscheidungen politisch haftbar macht, der muss dann auch die für die Arbeit des Ausschusses erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Es ist die Aufgabe und Pflicht aller Mitglieder des Ausschusses, sich aktiv und eigenverantwortlich mit einem Grundstücksverkaufsvertrag auseinander zu setzen und diesen zu prüfen. Die Prüfung ist jedoch nicht nur Aufgabe der Abgeordneten der Opposition sondern auch der Abgeordneten der Regierungsfraktionen. Der Haushaltsausschuss darf kein Durchwinkverein sein.

Es ist nicht die Aufgabe der Abgeordneten der Regierungsfraktionen, hier den Vorstopper zu spielen und jegliche Kritik oder tiefergehende Fragen an die Regierung zu verhindern und dann wortreich zu verteidigen, warum wir uns zunächst auf den langen Weg begeben müssen, um Einsicht in die Unterlagen nehmen zu können, sondern es ist ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass eine umfassende Prüfung erfolgt. Der Gesetzentwurf trägt dazu nichts bei, und deswegen haben wir, die Oppositionsfrakionen, gemeinsam Änderungsanträge gestellt.

Bei den Grundstücksgeschäften sind die Mitglieder des Ausschusses, das heißt wir Abgeordnete, nicht fremde Dritte, nicht irgendjemand sondern Verfahrensbeteiligte. Erst durch unsere Zustimmung wird ein Kaufvertrag wirksam. Dann zu sagen, den Kaufvertrag bekommt ihr nicht, es sei denn, ihr beantragt erst einmal, dass nach Art. 56 Abs. 3 der Landesverfassung Einsicht genommen werden darf. Dann wird erst nach Anlage 7 zur gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg eine Abschrift dieses Antrages bei der Staatskanzlei an das Justizministerium und das Innenministerium geschickt , damit diese dann darüber entscheiden, ob die Abgeordneten den Kaufvertrag sehen dürfen oder nicht. Anschließend gibt es Stellungnahmen und Mitzeichnungen und dann erst werden die Abgeordneten darüber informiert, dass sie den Kaufvertrag vielleicht doch einsehen dürfen. Das ist ein Unding! Verantwortungsbewusste und sachgerechte Prüfarbeit durch die Mitglieder des Landtages wird hier bürokratisch ad absurdum geführt.

Um das mal auf den Punkt zu bringen: es ist auch nicht mit Kundenfreundlichkeit gegenüber den KäuferInnen zu vereinbaren, dass auf diese Weise Entscheidungen auf die lange Bank geschoben werden und dann eine effektive und effiziente Grundstücksvertragsabwicklung verloren geht. Ich denke, hier ist ein Umdenkungsprozess notwendig, und ich begrüße ausdrücklich, Herr Minister, dass dieser Prozess innerhalb des Ministeriums eingesetzt hat. Jedenfalls konnten wir vor Kurzem relativ unbürokratisch in solche Vorgänge Einsicht nehmen. Dennoch finde ich es trotzdem besser, dass dieses Recht eindeutig im Gesetz verankert wir, so dass wir nicht allein auf Ihr Wohlwollen angewiesen sind.

Darüber hinaus hat sich anhand konkreter Beratungen herausgestellt, dass wir sehr wohl weiteren Ergänzungsbedarf sehen, insbesondere bei den Veräußerungen in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten nach Baugesetzbuch. Das gehört zwar nicht in diesen Gesetzentwurf, aber ich denke, wir sollten sehr intensiv darüber nachdenken, im Haushaltsgesetz eine Regelung zu treffen, dass in Sanierungsgebieten auch Unter-Wert-Verkäufe möglich sind, um uns Diskussionen wie diese zu ersparen.

Im Übrigen müssen wir uns ernsthaft überlegen, ob wir diese Grundstücksgeschäfte weiter von der BBG mit einem Aufwand von über vier Millionen Euro pro Jahr betreuen lassen wollen oder es nicht an der Zeit wäre, einen Schlussstrich zu ziehen und zu sagen: die Wälder, die noch da sind, gehören in den Forstgrundstock und werden von der Forstverwaltung übernommen; die Naturschutzflächen, die noch da sind, werden vom Naturschutzfonds übernommen; und die Flächen der Kommunen, die für die Kommunen verwertbar sind, geben wir an die Kommunen ab, um den großen bürokratischen Aufwand, den wir bislang haben, nicht länger zu betreiben.

In diesem Sinne: wir werden dem Gesetzentwurf, weil wir ihn als einen Schritt in die richtige Richtung ansehen, zustimmen. Wir sind aber der Auffassung, dass er eigentlich unzureichend ist und wir noch mehr ändern müssen.