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Axel Vogel spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes

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- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

„Spät kommt Ihr, aber Ihr kommt!", möchte man bei Vorlage des Gesetzentwurfes zur Anpassung des Mindestarbeitsentgeltes bei öffentlichen Aufträgen auf 8,50 Euro ausrufen.

Hätte sich das MASF mehr Mühe mit der Berufung der Entgeltkommission gegeben, dann hätte dieser Mindestsatz schon ein Jahr früher in Kraft treten können. Jetzt aber muss man sich beeilen, damit die neue Bundesregierung dem Land nicht zuvor kommt.

Dennoch ist diese Regelung zum jetzigen Zeitpunkt nicht überflüssig und wie der Widerstand des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes (Pressemitteilung vom 22. Oktober 2013) gegen die Anhebung der Lohnuntergrenze zum jetzigen Zeitpunkt zeigt dringend nötig. Denn noch haben nicht alle kommunalen Verantwortungsträger begriffen, dass es kein besonderes Zeichen von Verantwortungsübernahme ist durch die Inkaufnahme von Dumpinglöhnen die öffentlichen Haushalte zu sanieren.

Dies gilt übrigens genauso für die Wissenschaftlichen Mitarbeiter, Studentischen Hilfskräfte und Praktikanten im öffentlichen Dienst, die insbesondere an den Hochschulen des Landes nicht nur in prekären Beschäftigungsverhältnissen sitzen, sondern darüber hinaus mit Minilöhnen weit unter 8,50 Euro pro Stunde ihr Leben fristen. Dieser Missstand ist mindestens genauso der Bekämpfung wert wie der Einsatz für die Menschen in den Niedriglohnsektoren der freien Wirtschaft.

Aber seien wir ehrlich: Mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro bekämpfen wir weder die anrückende Altersarmut noch bricht damit auf dem flachen Land plötzlich der Wohlstand aus. 8,50 Euro Lohnuntergrenze bei Auftragsvergaben der öffentlichen Hand reichen gerade mal hin, dass die Betroffenen mit ihrem Einkommen an die Pfändungsfreigrenze herankommen, dass sich im besten Fall die Zahl der SGB II-Aufstocker verringert.

Aber nicht nur bei der Berufung der Kommission hat sich die Landesregierung Zeit gelassen, auch die Vorgaben für die Kommunen wurden im Schneckentempo erarbeitet. Obwohl das Gesetz bereits zum 1.1.2012 in Kraft trat wurde die Arbeitsanweisung für die Bearbeitung der Erstattungsanträge nach Fallpauschalen erst am 25. September 2013 bekanntgemacht. Kein Wunder, dass bis Mitte September erst 31 Anträge auf Kostenerstattung geltend gemacht wurden und von 20 Millionen Euro für 2012 und 2013 bislang nur 500.000 beansprucht wurden.

Zugleich stöhnen die Kommunen laut Städte- und Gemeindebund unter dem bürokratischen Aufwand. Allerdings ist die Klage, dass ihnen das Personal für die Abarbeitung fehle etwas seltsam, sollen die bereitgestellten Mittel doch gerade dazu dienen zusätzliche Arbeitskräfte zu beschäftigen.

Aber wie auch immer. Mit dem hoffentlich baldigen Inkrafttreten des bundesweiten Mindestlohns von 8,50 Euro sollten sich einige Probleme erledigt haben. Einige Ziele des Gesetzes werden damit aber noch nicht überflüssig. Insbesondere die Überprüfung, ob die beauftragten Unternehmen die Mindestlöhne und zwar egal ob gesetzlicher oder tariflicher Mindestlohn einhalten ist damit nicht obsolet.

Allerdings ist das aktuelle dezentrale Verfahren – wie von uns schon öfter beklagt – sehr aufwändig, verursacht Doppelarbeit, wird aufgrund der geringen Fallzahlen in vielen Gemeinden nur sehr begrenzt Routinebildung zulassen und damit vermutlich auch nur unzureichende Ergebnisse bringen.

Die Landesregierung sollte daher mit Inkrafttreten eines bundesweiten Mindestlohns den Entwurf eines neuen Vergabegesetzes vorlegen, der die Prüfung der Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen mittels validierter Stichprobenverfahren einer zentralen Kontrollinstanz oder für die Kommunalebene zumindest den Kreisen überträgt. Noch besser wäre natürlich, wenn die frei werdenden Kapazitäten dann für die Vorgabe von ökologischen und sozialen Mindeststandards genutzt wird, so wie es in unserem grünen Gesetzentwurf vorgesehen war.

Da uns die baldige Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro am Herzen liegt, stimmen wir dem Gesetzentwurf trotz aller Schwächen zu, und hoffen auf baldiges Inkrafttreten.