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Axel Vogel spricht zum Antrag der Fraktionen FDP und CDU "Transparenz bei Sozialem Engagement"

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- Es gilt das gesprochene Wort !

Anrede

In Bruttojahresgehälter von mehreren Hunderttausend Euro für GeschäftsführerInnen, Dienstwagen der Luxusklasse, Beratungshonorare an Familienangehörige, Gewährung von „Jubiläumssonderzahlungen", teure Immobilien in bevorzugter Lage, Aufstockung von Stammkapital gemeinnütziger Gesellschaften aus Überschüssen der Jahresabschlüsse sowie ein verzweigtes Geflecht aus Vereinen und Gesellschaften unter einem Dach mit oft wechselseitig tätigen Vorständen oder GeschäftsführerInnen: so lauten einige der Vorwürfe, die besonders seit dem Frühjahr 2010 gegen mehrere freie Sozialträger erhoben worden sind. Die sogenannte „Maserati-Affäre" ist zum Synonym für diese Machenschaften geworden, schwere Vorwürfe sind aber gegen mindestens ein halbes Dutzend sozialer Träger im Raum Berlin-Brandenburg erhoben worden. In einigen Fälle laufen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, häufig stellen sich aber fragwürdige Aktivitäten als legal oder zumindest nicht explizit illegal heraus.

Als zentrale Forderungen zur Herstellung von mehr Transparenz werden übereinstimmend gesehen:

  • Trennung von operativem Geschäft und Kontrollinstanzen
  • Externe Wirtschaftsprüfung, auch von Beratungsverträgen
  • Offenlegung von Geschäftsführungstätigkeiten und –gehältern
  • Einsetzen eines qualifizierten Aufsichtsrates
  • Wirtschaftlichkeits- und Qualitätskontrollen
  • Überprüfung der Personalausstattung und leistungsgerechte Bezahlung der Unternehmungen der Sozialwirtschaft.

Im Zuge der Diskussion sind schon letztes Jahr Probleme im Bereich des sozialhilferechtlichen Vertragsrechts deutlich geworden, die es den Trägern der öffentlichen Sozialhilfe erschweren, Kontrolle über öffentliche Gelder auszuüben und Vertragsverletzungen zu sanktionieren. Das Land Berlin hat daraufhin im Juni 2010 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetz in den Bundesrat eingebracht, der am 26.11. etwas modifiziert angenommen wurde. Die anderen Länder sehen auch Regelungsbedarf, eine Zustimmung durch den Bundestag gilt als wahrscheinlich.

Neben dieser Gesetzesinitiative durch den Bundesrat laufen Bemühungen, einen Ehrenkodex oder Sozialkodex für die freien Träger der Sozialwirtschaft auszuhandeln. Am 21. Februar hat sich nun die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege auf eine „Transparenzerklärung" und den Beitritt zur „Initiative Transparente Zivilgesellschaft" verständigt. So sehr wir diese freiwillige Selbstverpflichtung als Orientierungshilfe auch begrüßen, sie können gesetzlich Regelungen und verbindliche Vorgaben nicht ersetzen. Verstöße gegen die Selbstverpflichtung müssen sanktionsbewehrt sein, sonst bringen sie zu wenig.

Es geht um sehr viele Steuermittel, um den Anspruch der Bedürftigen auf gute Erfüllung der Aufgaben und um Vertrauensschutz in die meist gute Arbeit karitativer Einrichtungen. Selbstverpflichtung, Änderung der Sozialgesetzgebung durch den Bund und Vorgaben der Länder wirken dabei komplementär und verstärkend.

Wenn im öffentlich rechtlichen Fernsehen einem Herrn Ehlert unter dem Motto „Geld ist geil. Ist Reichtum eine Schande?" eine Bühne zur schamlosen Selbstdarstellung geboten wird, wenn sich der Sozialstaat zur leichten Beute macht, dann sollten wir auf jeder Ebene versuchen, dem einen Riegel vorzuschieben.

Den Antrag der CDU Fraktion stimmen wir zu.