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Axel Vogel spricht zum Antrag der FDP-Fraktion: “Kleine und mittelständische Unternehmen stärken – Zahlungsmoral der öffentlichen Hand verbessern

- Es gilt das gesprochene Wort ! -

Wir alle wissen – und heute Vormittag in der 1. Lesung des Landeshaushaltes 2011 ist es auch mehrfach angemerkt worden –, dass die finanzielle Lage des Landes und vor allem vieler Kommunen schwierig, um nicht zu sagen, prekär ist. Über die Hälfte der Brandenburger Kommunen unterliegen Maßnahmen der Haushaltssicherung. Diese Sparzwänge minimieren die Gestaltungsspielräume auf allen politischen Ebenen. Das darf aber kein Grund dafür sein, dass sich die öffentliche Hand von Grundprinzipien Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit im Geschäftsverkehr verabschiedet.

Das Land Brandenburg und die Kommunen besitzen eine große Bedeutung als Auftraggeber. Das Land Brandenburg gibt jährlich rund eine Milliarde Euro für Beschaffungen aus, die Kommunen zwei Milliarden.

Die öffentliche Vergabepraxis kann daher in besonders hohem Maße die Entwicklungschancen der Unternehmen im Lande negativ oder positiv beeinflussen. Offene Rechnungen sofort zu begleichen unterstützt die Entwicklung der Unternehmen, ist die billigste Wirtschaftsförderung überhaupt, schafft Planungssicherheit für unsere Unternehmen, sichert damit Arbeitsplätze und hilft speziell kapitalschwachen Unternehmen, Ihre Liquidität zu sichern. Lange Zahlungsverzögerungen sind keine Kavaliersdelikte. Eine solche Zahlungsmoral nimmt Liquiditätsengpässe und Insolvenzen von Unternehmen billigend in Kauf. Deswegen begrüßen wir auch die Initiative der FDP, eine ambitionierte 30- Tage- Frist für die Begleichung von Rechnungen der öffentlichen Hand zu verankern.

Jetzt komme ich zu dem, was Herr Domres und Herr Kosanke hier ausgeführt haben. Eine EU-Richtlinie ist innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Der Antrag der FDP läuft darauf hinaus, diese 30-Tage-Frist sofort, also in Anlehnung und im Vorgriff auf diese Umsetzung, auch im Land Brandenburg zur Anwendung zu bringen. Ich denke, dagegen kann doch überhaupt niemand etwas haben.

Der von Herr Kosanke angesprochene Art. 5 Abs. 2b des Entwurfs gilt sowieso schon. Die Kommission schlägt ja in diesem überhaupt keine Änderung des Status quo vor. Von daher ist Ihr Argument, Herr Kosanke, überhaupt nicht zutreffend gewesen.

Nun zum dritten Punkt des Antrags: Herr Domres, das finde ich nun ziemlich affig. Die FDP schlägt vor, mitgetragen von der CDU, dass dieser Landtag die Landesregierung auffordert ", sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Bundesrepublik Deutschland den Vorschlag der EU-Kommission zur Neufassung der Richtlinie der Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr unterstützt." Anschließend führen Sie aus, dass auf Bundesebene die Bundesregierung eine ganz andere Auffassung hat, dass also die Bundesregierung lauter Vorstellungen hat, wie man diese Richtlinie so einschränken könnte, dass Sie den Unternehmen im Lande zum Nachteil gereicht.

Nun ist dies doch eine recht interessante Konstellation: Schwarz-Gelb im Land Brandenburg fordert uns auf, dass die Landesregierung initiativ wird, dass die Bundesregierung gegen ihre eigenen Positionen handelt und die Vorgaben der EU eins zu eins unterstützt. Was kann uns denn Besseres passieren, als wenn dieser Landtag sich auf Initiative von Schwarz-Gelb gegen eine Position der Bundesregierung stellt, die unseres Erachtens überhaupt nicht haltbar ist? Ich finde, dies ist wirklich einmal ein wegweisender Antrag, der einen ganz neuen Ansatz hat. Deswegen finde ich, dass auch die Regierungskoalition diesem Antrag zustimmen sollte. Recht herzlichen Dank

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