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Axel Vogel spricht zu unserem Antrag „Verkauf der landwirtschaftlichen Flächen des ehemaligen Preußenvermögens und der Bodenreformflächen stoppen“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede

Trivial: Kein Gesetz und kein Antrag verlässt einen Ausschuss so, wie er

eingebracht wurde.

In der Tat werden mitunter Gesetze oder Anträge im Ergebnis der Ausschussberatungen verbessert, manche werden auch verschlimmbessert, aber mit der heute diskutierten Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses wird eine dritte Kategorie eingeführt: Es wird versucht aus einem Grünen Antrag zur Verbesserung der Agrarstruktur durch absolute Entkleidung von seinem ursprünglichen Inhalt ein absolutes Nullum, ein inhaltsleeres Nichts zu machen.

Ob der Landtag nämlich der heute vorliegenden Beschlussempfehlung zustimmt oder nicht ist völlig irrelevant. Aus dem ernsthaften Anliegen mit einem Verkaufsstop für landeseigene Flächen den Ausverkauf unserer Landwirtschaftsflächen an Finanzinvestoren zu bremsen und erste Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur einleiten zu können wird vorerst nichts. Und dies gilt obwohl alle Seiten von SPD bis Linke nicht müde werden zu beteuern, dass dem Landgrabbing auch in Brandenburg endlich ein Riegel vorgeschoben werden muss. Aber dort, wo sie handeln könnten, egal ob bei dem von Grünen und CDU geforderten Landesgesetz zur Verbesserung der Agrarstruktur oder der verfassungskonformen Anwendung des Artikels 40 der Brandenburger Verfassung versagen Sie schmählich.

Die dem Antrag zugrundeliegenden Probleme sind spätestens seit dem Bericht der Enquetekommission 5/1 bekannt:

Wertschöpfung und Beschäftigung bleiben in der Brandenburger Landwirtschaft hinter den Möglichkeiten zurück. Mangels Arbeitsplätzen wandert die Jugend ab und das ländliche Leben verarmt zusehends. Immer mehr Landwirtschaftsbetriebe schaffen die personalintensive Tierhaltung ab und stellen auf Marktfruchtanbau um. Die Ökoanbaufläche ist rückläufig, da die Ökolandwirte mit den von den großen Marktfruchtbetrieben, Biogasanlagen-Betreibern und Investorengruppen wie KTG-Agrar gezahlten Preisen nicht mithalten können.

Eine kleine Möglichkeit zum Gegensteuern wäre es gewesen landeseigene Flächen bei Pachtende gezielt aus solchen beschäftigungsarmen Großbetrieben herauszulösen und gezielt an Biobetriebe, bäuerliche Familienbetriebe mit Milchviehhaltung oder Jungbauern zu verpachten. Diese Möglichkeit sieht Artikel 40 BbgVerf nicht nur ausdrücklich vor, er gebietet es unseres Erachtens sogar.

Wörtlich lautet er: (1) Die Nutzung des Bodens und der Gewässer ist in besonderem Maße den Interessen der Allgemeinheit und künftiger Generationen verpflichtet. Ihre Verkehrsfähigkeit kann durch Gesetz beschränkt werden. Grund und Boden, der dem Lande gehört, darf nur nach Maßgabe eines Gesetzes veräußert werden. Seine Nutzung ist vorzugsweise über Pacht und Erbbaurecht zu regeln.

Aber entgegen dieser Vorgabe einer Verpachtung im Interesse der Allgemeinheit hat das Land seine Preussenflächen an die BVVG zur Verwertung übergeben. Ausgerechnet an die BVVG, die nach dem Experten für Bodenpolitik Gehrke mehr als 80 % der von ihr in Brandenburg verwalteten Flächen an die 15 Prozent Betriebe mit mehr als 500 ha verpachtet oder schon verkauft hat. Ich muss hier auf Gehrke zurückgreifen, weil eine entsprechende Statistik für die landeseigenen Flächen vom Landwirtschaftsministerium nicht vorgelegt werden konnte, obwohl eine entsprechende Handlungsempfehlung der EK 5/1 seit 2 Jahren vorliegt.

Die Verwaltung und Verwertung der vom Land angeeigneten Bodenreformflächen liegt dagegen bei der BBG. Angesichts der Entstehungsgeschichte dieser Flächen ist davon auszugehen, dass auch diese Flächen fast vollständig in Pacht großflächiger LPG-Nachfolgebetriebe sind. Entgegen der Beteuerung der Landesregierung diese Flächen nur in Ausnahmefällen zu veräußern sind im Haushalt des Landes unverändert Millionenbeträge aus dem Verkauf derartiger Flächen eingeplant.

Nun heißt es, dass die bei der BVVG verwalteten Landesflächen unabhängig von Art und Größe des Betriebes oder der erzielten Wertschöpfung beim bisherigen Pächter in Pacht verbleiben und von diesem zum Verkehrswert ohne Ausschreibung erworben werden können.

Völlig ausgeblendet wird hier, dass viele dieser Betriebe überhaupt nicht mehr ortsansässigen Landwirten gehören sondern schon längst in eine Agrarholding eingegliedert wurden. So sind allein in MOL mindestens 17 Agrarbetriebe im Eigentum von 3 Holdings, davon 5 Betriebe in einer Holding mit chinesischen Kapital.

Wenn solche Unternehmen nunmehr bisherige Pachtflächen zum sogenannten Verkehrswert erwerben können, haben die Eigentümer eine weitere Chance auf leistungslose Wertsteigerung ihres Vermögens, da ein durch Ausschreibung ermittelter Preis deutlich höher, bis hin zum doppelten liegen kann. Die Verkehrswertermittlung durch Gutachter hält mit der spekulativ aufgeblähten Preisentwicklung auf dem Bodenmarkt nicht mehr mit. Im Haushaltsausschuss des Landtages haben wir hier einschlägige Erkenntnisse sammeln können.

Solche Geschenke definitiv auszuschließen erfordert klare Entscheidungen und das kann nur heißen: Flächenverkaufsstop! Auswertung der Nutzungsverhältnisse und wo immer sinnvoll und möglich Neuverpachtung an Bäuerliche Betriebe mit hoher Wertschöpfung. Da führt mit dieser Landesregierung allerdings kein Weg hin.

Wenn man ihren zusammengezimmerten Beschlusstext ansieht so sagt er nicht anderes aus, als: Die Landesregierung macht bisher schon alles richtig und wird auch weiter alles richtig machen. Weiter so!

Das sehen wir ganz anders und stimmen deshalb gegen die Beschlussempfehlung des Ausschusses.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!