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Axel Vogel spricht zum Gesetzentwurf der Präsidentin des Landtages „Drittes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“

Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die gerechte Höhe der Bezüge der Landtagsabgeordneten lässt sich trefflich streiten. Aber es ist schon mehrfach deutlich gemacht worden: Wir haben das nicht allein entschieden, sondern hatten in der vorletzten Legislaturperiode eine Kommission dazu. Es gab Vorschläge, die darauf abzielten, unsere Bezüge an den Einkommen von Richterinnen und Richtern zu orientieren. Es wurde dann letztendlich eine fast gleichhohe Ankopplung an die Bezüge von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern gewählt. Dieser Vorschlag fand auch in der Öffentlichkeit breite Zustimmung.

Was bedauerlicherweise häufig vermischt wird – das auch als Wort an die Presse –, ist, dass, indem wir unsere bisherigen steuerfreien Aufwandspauschalen einbezogen und damit in voller Höhe steuerpflichtig gemacht haben, wir gleichzeitig festgeschrieben haben, dass wir aus unseren Diäten eben das zahlen, was in anderen Parlamenten aus einer steuerfreien Pauschale erstattet wird. Das führt nun dazu, dass es, wenn ich die Höhe der Diäten der einzelnen Landtage nebeneinanderlege, immer so aussieht, als ob der Abgeordnete in Brandenburg besonders viel verdiene. Tatsächlich muss man aber sagen: Der Vergleich ist nur mit Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gerechtfertigt, die ein ähnliches System haben. Im Vergleich mit allen anderen Landtagen ist das nicht der Fall. Das bitte ich die geschätzten Kollegen von Presse, Rundfunk und Fernsehen bei der Bewertung zu berücksichtigen und entsprechend darzustellen.

Ich möchte auch auf Folgendes hinweisen: Wenn man sich einmal verständigt hat, was die gerechte Höhe ist, ist es auch gerechtfertigt, die Tariferhöhungen nachzuvollziehen. Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass sich unsere Erhöhungen auch immer auf die Altersversorgung derjenigen auswirken, die ausgeschieden sind. Wir werden im Jahre 2016 voraussichtlich eine Rentenerhöhung von 5,1 % haben. Das bedeutet, dass wir das für die Abgeordneten, die bis Beginn der Legislaturperiode ausgeschieden waren, nicht nachvollziehen werden, sondern sie weiter – wie auch in den letzten Jahren – hinter der allgemeinen Rentenerhöhung zurückbleiben werden, ein Problem, das ich nur ansprechen möchte, das wir aber nicht lösen können, da es systembedingt ist.

Herr Galau, Sie hatten bereits letztes Mal den Vorschlag unterbreitet, das an die Beamtenbesoldung zu koppeln. Wir halten das nicht für sachgerecht, weil wir nämlich mittelbar selbst die Beamtenbesoldung festlegen und damit auch die Höhe der Tarif oder der Besoldungssteigerungen bestimmen. Da kommt dies in einen Zirkelschluss, den wir nicht für richtig halten, sondern wir halten die Zugrundelegung einer vom Statistischen Landesamt berechneten allgemeinen Lohnerhöhung und Tariferhöhung für sachgerecht. Deswegen, denken wir, ist dieser Gesetzentwurf absolut zustimmungsfähig, und wir werden ihm auch zustimmen. – Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, CDU, SPD und DIE LINKE)