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Axel Vogel spricht zum Gesetzenwurf der Landesregierung „Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2015 im Land Brandenburg“

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht überraschen, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden, sowohl der Oberweisung als auch dem Gesetz selbst. Wir halten die zeitliche Verschiebung der Besoldungserhöhung auf den 1. Juni für vertretbar. Wären wir anderer Auffassung gewesen, hätten wir schon in den Haushaltsberatungen einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, weil da auch die Personalverstärkungsmittel definiert waren.

Was wir allerdings kritisch würdigen wollen – das hat bisher keiner angesprochen –, ist, warum denn dieser Gesetzentwurf nicht bereits in der Haushaltswoche eingebracht wurde, sondern man sich bis heute Zeit gelassen hat. Bei der Einmütigkeit, die hier gezeigt wurde, wäre es durchaus möglich gewesen, für die Durchsetzung und Umsetzung dieser Besoldungserhöhung, mit der Ausnahmebestimmung aus § 100 unserer Geschäftsordnung das Gesetz auf die Tagesordnung zu nehmen. Dann würden wir heute nämlich nicht über die Einbringung dieses Gesetzentwurfs reden, sondern dann würden wir dieses Gesetz heute verabschieden, und dann müssten auch die Besoldungsempfänger nicht noch bis September 2015 warten, dass sie diese Besoldung rückwirkend ab 1. Juni 2015 erhalten. Ich finde, das ist nicht in Ordnung, das ist ein nichtadäquater Umgang.

Zum Zweiten: Dieses Gesetz enthält jenseits der allgemeinen Besoldungserhöhung auch den Artikel 2, auf den ich noch einmal ausdrücklich hinweise. Das ist der aus der allgemeinen Vergütung ausgekoppelte Mindestleistungsbezug oder, anders ausgedrückt, die leistungsneutrale Leistungszulage für W-Professoren. Das betraf übrigens auch einmal ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das zu dieser skurrilen Umsetzung in Brandenburg geführt hat. Nachdem jetzt wieder einmal deutlich wird, dass hier exakt dieselbe prozentuale Besoldungserhöhung durchgeführt werden muss wie bei der allgemeinen Besoldung, sollte man sich jetzt davon verabschieden, dass man diese künstliche Aufteilung vornimmt, und sollte diese leistungsneutrale Leistungszulage, die übrigens das Gegenteil einer Leistungsbesoldung darstellt, in die allgemeine Vergütung der W-Professoren einbeziehen und damit für Ruhe auf dieser Seite sorgen.

Zum Verfassungsgerichtsurteil, zur Richterbesoldung usw.: Darüber werden wir mit Sicherheit reden müssen. Ich finde es auch vernünftig und praktikabel, dass es jetzt nicht abgehandelt wird, aber da werden, Herr Finanzminister, in Zukunft noch Kosten auf uns zukommen. Dann werden wir uns alle einmal darüber beugen und uns fra-gen müssen, wie wir das aus dem Haushalt finanzieren können. Der Überweisung stimmen wir entsprechend zu. – Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)