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Axel Vogel spricht zur dritten Lesung des Doppelhaushalts 2015/2016

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Mittwoch hatte der Kollege Ness zu Beginn der Beratungen über den Doppelhaushalt versucht, den rituellen Ablauf unserer Haushaltsberatungen hervorzuheben. Und ziemlich richtig hat er vorhergesagt, welche Themen CDU oder BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ansprechen werden und inzwischen auch angesprochen haben. Da die Haushaltsberatungen das parlamentarische Großereignis sind, in der Regierung und Opposition die Grundlagen ihrer Politik und ihre Meinungsverschiedenheiten Ressort für Ressort umfassend auf den Tisch des Hauses legen können, sind solche Vorhersagen nicht schwierig. Ganz einfach ist es allerdings, obwohl die AfD erst wenige Monate hier im Hause ist, vorherzusagen, welche Themen die AfD ansprechen wird, denn ganz egal, wo sie anfängt, irgendwann landet sie immer beim Thema Flüchtlinge und überlegt sich, wie schnell man noch mehr Flüchtlinge aus dem Land abschieben könnte.

(Beifall B90/GRÜNE und DIE LINKE - Galau [AfD]: Sie hätten die Gelegenheit gehabt, aber Sie sprechen es ja nicht an! - Weitere Zurufe von der AfD)

Natürlich haben wir auch das Thema Denkmalschutz – das war heute als Instrument der Erhaltung der deutschen Identität allerdings noch nicht angesprochen worden – und Ihre Forderung nach Unterstützung von Bürgerwehren gegen Kriminalität in diesem Lande.

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Kommt vielleicht noch!)

Aber nachdem diese umfassenden Ausführungen zum Thema Flüchtlinge und Asylbewerber im Land Brandenburg erfolgt sind und wir auch Gäste haben, denke ich, ist es notwendig, noch einiges mehr dazu zu sagen.

(van Raemdonck [AfD]: Haushalt!)

Es ist nun schon deutlich geworden – Herr van Raemdonck, Menschenskinder! – dass niemand von uns mit einem solchen Anstieg der Flüchtlingszahlen gerechnet hat, und wir sind vermutlich auch noch lange nicht am Ende angelangt.

Seit der 1. Lesung des Haushalts am 18. März 2015 haben sich die Schätzungen über die hier Zuflucht suchenden Flüchtlinge für 2015 noch einmal von 8 100 auf 12 000, also um ein rundes Drittel, und für 2016 von 12 150 auf 15 600 Schutzsuchende erhöht. Es erfordert in der Tat aller Anstrengungen im Lande, um dieser Herausforderung gerecht zu werden. Das gilt für die Erstaufnahmeeinrichtungen, da Eisenhüttenstadt inzwischen zu klein geworden ist, insbesondere aber für die Kommunen vor Ort. Ein ermutigendes Signal, das dieser Landtag gegeben hat, ist, dass die zusätzliche Mittelbereitstellung von weit über 100 Millionen Euro bis 2016 völlig selbstverständlich einvernehmlich im Ausschuss beschlossen wurde.

Natürlich hätte die Koalition mehr leisten können. Sie hätte die gesamte Bundeshilfe in Höhe von 30 Millionen Euro an die Kommunen weiterleiten können. Sie hätte den Vorwegabzug in Höhe von 10 Millionen Euro bereits 2015 streichen können, um die Kommunen noch weiter zu entlasten. Ich denke, wir alle sollten den Anspruch haben, dass Flüchtlinge die Kommunalhaushalte nicht belasten sollten. Deshalb unterstüt-zen wir auch alle Forderungen nach einer Ausweitung der Bundeshilfen wie auch nach kostendeckenden Pauschalen.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt DIE LINKE und SPD)

Und natürlich wissen wir, dass eine hauptamtliche Betreuungskraft für 120 Flüchtlinge nicht reicht, selbst wenn die von uns Grünen immer wieder geforderte Verbesserung auf eine Stelle pro 80 Schutzsuchende eingerichtet würde, auch das würde am unteren Limit liegen. Wir wissen, ohne die inzwischen 87 Willkommensinitiativen, oh-ne die Bereitschaft der Kommunen, von Vereinen und Verbänden, die oft von Kriegshandlungen traumatisierten Neuankömmlinge mit offenen Armen aufzunehmen, kä-men wir nicht weit. Deswegen finden wir es richtig, dass die Landesregierung, dass wir als Landeshaushaltsgesetzgeber hierfür mehr Geld in die Hand nehmen.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt CDU, DIE LINKE und SPD)

Aus den Reihen der AfD kommt dann immer wieder – sowohl in der gestrigen Debatte als auch heute – der mehr oder weniger erschreckte und uns erschreckende Zwischenruf: „Die wollen ja bleiben!" Anders als die AfD, die möglichst viele Schutzsuchende, deren Fluchtgründe sie nicht akzeptiert, möglichst schnell wieder abschie-ben will, möchte ich hier sagen: Hoffentlich wollen möglichst viele bei uns bleiben, hoffentlich wollen sie sich hier engagieren, arbeiten, Geld verdienen, Steuern zahlen! Ich denke, mit dieser Position stehen wir Grünen auch nicht allein.

(Beifall B90/GRÜNE, DIE LINKE, SPD und des Abgeordneten Bretz [CDU])

Ein düsteres Szenario zeichnet die Unternehmensberatung Boston Consulting Group in einer Ende Mai 2015 veröffentlichten Studie. In Brandenburg werden demnach im Jahr 2030 rund 21 % – ein Fünftel – weniger Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, als für eine positive wirtschaftliche Entwicklung erforderlich sind. Was kann man nach Meinung von Boston Consulting noch tun? – Steigerung der Arbeitsproduktivität, insbesondere durch höhere Investitionen in Bildung, Erhöhung der Erwerbsquote von Älteren und Frauen, aber ganz zentral ist die Forderung nach Förderung von Migration und Integration.

Angesichts des demografischen Wandels haben inzwischen auch viele vor Ort erkannt, welches Potenzial in einer gelebten Willkommenskultur für Neusiedler steckt.

(Beifall B90/GRUNE)

Die Gemeinde Golzow, deren Grundschule mangels Nachwuchs vor der Schließung stand, hat durch die gezielte Anwerbung syrischer Flüchtlingsfamilien mit schulpflichtigen Kindern schon einmal ihre Grundschule für die nächsten zwei Jahre gesichert.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE — Frau Mächtig [DIE LINKE]: So ist es!)

Der Filmtitel „Die Kinder von Golzow“ bekommt damit eine ganz andere Bedeutung. Sollte es jemals zu einer Neuverfilmung kommen, werden die neuen Kinder von Golzow vielleicht anders aussehen, aber sie werden einen nicht minder spannenden Lebenslauf als Neu-Brandenburger haben.

(Beifall B90/GRÜNE, DIE LINKE und SPD)

Natürlich sähen es viele Vertreter von Flüchtlingsinitiativen gerne, wenn das Engagement für die Schutzsuchenden allein humanistisch und altruistisch motiviert wäre. Aber wir finden es völlig legitim, wenn auch der Nutzen einer gelingenden Integration der zu uns Kommenden für unsere Gesellschaft Erwähnung findet.

(Beifall des Abgeordneten Homeyer [CDU])

Wir finden es in Ordnung, wenn ein Fußballverein aktiv nach Talenten sucht, die freiwillige Feuerwehr neue Kameraden findet, der Kirchchor mit den Zuzüglerinnen und Zuzüglern sein Repertoire erweitert oder ein Windenergieunternehmen neue Schweißer ausbildet und dauerhaft an sich binden kann. Erst mit einer solch gelin-genden Integration werden die Flüchtlinge für jedermann erkennbar Subjekte und sind nicht nur Objekte unseres Wohlfahrtshandelns. Erst damit schaffen wir eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Und dann - dann tragen die Mittel, die wir jetzt für Erstaufnahme und Unterbringung zur Verfügung stellen in unserer Zukunft auch vielfach Früchte.

(Beifall B90/GRÜNE)

Da leben wir vielleicht auf zwei verschiedenen Planeten, Herr Galau und Herr Gauland.

Nun hatte ich gesagt, die Bandbreite der inhaltlichen Positionen soll in diesen Debatten deutlich werden. Während die Opposition in den ihnen wichtigen Politikfeldern Mehrausgaben und zusätzliches Personal fordert, verteidigt die Koalition ihre Kürzungspläne; das ist in der Tat Ritual. Aber während den Freien Wählern das Land in dieser Niedrigstzinsphase nicht genug Schulden aufnehmen kann, kann der CDU der Schuldenabbau nicht schnell genug gehen. Während wir Grünen es für aberwitzig halten, für einen Pensionsfonds ethisch zweifelhafte, risikobehaftete, langfristige Finanzanlagen im Ausland zu tätigen, halten alle anderen Fraktionen dies bislang für eine gute Idee.

Der Pensionsfonds des Landes hatte mit Stand vom 31.12.2014 einen Wert von 382,6 Millionen Euro. Bis 2016 sollen weitere 170 Millionen Euro dazukommen.

Nun wurde uns Grünen in den letzten zwei Tagen immer wieder unterstellt, dass eine Reduzierung der Einzahlungen in den Versorgungsfonds die Zahlung der Beamtenpensionen infrage stelle. Nur: Die Einzahlungen erfolgen als Zuschläge von 28 bis 42 % auf die Bezüge für die nach 2009 eingestellten Beamten, dürften also bei rund 35 zu erwartenden Dienstjahren der seitdem eingestellten Anwärter korrekterweise erst nach 2050 zur Auszahlung kommen. Wie wird die Welt im Jahr 2050 aussehen? Wie heißt dann unsere Währung? Haben zwischenzeitlich hohe Inflationsraten oder erneute Finanzkrisen die Geldvermögen aufgefressen? Das wissen wir nicht. Sicher ist nur: Von uns werden im Rahmen des Generationenwechsels einige nicht mehr dabei sein. Die Braunkohleverstromung ist dann auch in Brandenburg ausgelaufen. Vielleicht gibt es keine Smartphones mehr, sondern Telefonieren und Musikhören erfolgt dann über einen Chip in unserem Hirn. Ich bin kein Zukunftsforscher. Jeder mag sich die Zukunft selbst ausmalen. Nur eines ist klar: Für die bis 2043 auf ein Maximum von rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr ansteigenden Pensi-onszahlungen, inklusive Beihilfe, spielt der Pensionsfonds kaum eine Rolle, weil er erst nach 2050 greifen kann. Der Barwert der aufgelaufenen Pensionsverpflichtungen für die vor 2009 eingestellten Beamten beläuft sich auf 20 Milliarden Euro – alles im Haushaltsgesetz nachzulesen.

Wir müssten – auch das ist im Haushaltsgesetz nachzulesen, Herr Galau – einen Zuschlag von 100 % auf die Beamtenbesoldung für die vor 2009 eingestellten Beamten zahlen, um ab 2020 eine Deckungsquelle zu schaffen. Das würde 1,45 Milliarden Euro an zusätzlichen Personalausgaben bedeuten. Halten Sie das für realistisch? Wollen Sie ernsthaft sagen, dass die Pensionen der derzeit beschäftigten Beamten, die vor 2009 eingestellt wurden, infrage stehen, weil für sie keine kapitalgedeckte Altersvorsorge aufgebaut wurde? Das ist doch Unsinn. Was in der allgemeinen Ren-tenversicherung die Umlagefinanzierung ist, ist die Finanzierung der Beamtenpensionen aus dem laufenden Haushalt. Wenn der Staat sparen will, dann soll er erst einmal seine Schulden tilgen, bevor er anfängt, Geld in brasilianischen Erdölfonds anzulegen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Die Wiedereinführung eines Kapitaldeckungsverfahrens in der Altersvorsorge, sprich Riesterrente, war übrigens nie ein originär linkes Projekt, sondern Ausfluss eines wirtschaftsliberalen Zeitgeistes. Wie wir heute wissen, hat es am Ende eher die Versicherungswirtschaft gestärkt als die Renten der Einzahler nennenswert erhöht.

Was am Ende mit unserem Pensionsfonds geschieht, bleibt offen. Wir stellen mit unserer Kritik an der anhaltenden Steigerung der Einzahlungen in diesen Fonds nicht die Pensionszahlungen unserer Beamten infrage. Die Zinseinnahmen des Versorgungs-fonds betrugen im Jahr 2014 9,3 Millionen Euro. Das entspricht im Durchschnitt 3,2 %. Die im nächsten Jahr eingezahlten Steuermittel in Höhe von knapp 100 Millionen Euro würden bei einem Zinssatz von etwas über 3 % rund 3 Millionen Euro Gewinn pro Jahr erbringen. Was die Landesregierung damit erreicht, ist aber relativ bescheiden: Nicht viel mehr, als dass die 100 Millionen Euro für zukünftige Pensionszahlungen mit ihrem Nominalwert mehr oder weniger sicher zurückgelegt werden. Die bescheidenen Gewinne werden durch Inflation, Sollzinsen – denn das Geld dafür ist ja letztendlich auch nur geliehen –, Unterwertverkäufe und Verwaltungskosten in nicht unbeträchtlichem Maß angegriffen. Wäre es nicht viel besser, das Geld im eigenen Land zu investieren und damit gesellschaftliche Rendite zu erwirtschaften? Das ist unser Plan: Investitionen in Bildung, in Nachhaltigkeit und Innovationen! Damit steigern wir auch unsere Steuereinnahmen. Das zahlt sich langfristig aus und ist allemal besser als ein Gewinn von 3 Millionen Euro pro Jahr für eine Anlage von Risikoanleihen in Höhe von 100 Millionen Euro am internationalen Kapitalmarkt.

Solange der Versorgungsfonds aber existiert, wollen wir ihm – das ist mir wichtig – einen Ethikbeirat zuordnen, der über die Auswahl der Geldanlagen mitentscheidet, um Investitionen in moralisch zweifelhafte Geschäfte zu unterbinden.

(Beifall B90/GRÜNE)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Geywitz hatte uns Grünen in den letzten Haushaltsberatungen am 12.12.12 noch bescheinigt, dass wir die nachhaltigsten Anträge stellen würden, denn wir würden unsere Anträge von Haushalt zu Haushalt einfach recyceln. Das hätte ein guter Witz sein können, wenn nicht die Meinung mitschwänge, dass Probleme sich dann erledigen würden, wenn Rot-Rot Anträge der Opposition dazu einmal abgelehnt hat. Wenn es denn so einfach wäre, Frau Geywitz, dann kämen Sie aus den Landtagssitzungen gar nicht mehr heraus, weil wir Grünen mit einer Fülle von Anträgen versuchen müssten, die offenen Probleme dieses Landes mittels der Ablehnung unserer Anträge durch Sie zu lösen. Aber Frau Geywitz, vielleicht wäre ja dieses Mal ein Redenrecycling bei der Koalition eine echte Alternative gewesen. Da hätte Herr Ludwig ersehen können, wie man sich formvollendet dafür entschuldigt, auf den letzten Drücker in den Haushaltsberatungen Anträge zur Flughafenfinanzierung einzubringen oder wie man erklärt, dass dies nun wirklich das allerletzte Mal sei und die Mittel für den BER jetzt wirklich ausreichten, statt hier mit Schmackes zu erklären, wie toll und transparent die Landesregierung die Flughafenfinanzierung handhabt.

Damit komme ich zum Sondervermögen BER, der am Ende dieses Tagesordnungs-punktes per Spezialgesetz geschaffen werden soll und der einige Sprachpirouetten mit sich gebracht hat. In der Koalitionsvereinbarung – das war mehrfach angesprochen worden –, versprach Rot-Rot, keine neuen Schulden zu machen. Doch durch die Hintertür – Sonderfonds – nimmt der Finanzminister einen Kredit in Höhe von über 407 Millionen Euro auf, gerade so, als ob Schulden in einem Nebenhaushalt keine Schulden des Landes wären.

(Minister Görke: Aber die Rücklagen nutzen wollen!)

In der gestrigen Debatte fiel dazu der wunderbare Begriff der „temporären Vermögensbildung durch Darlehensaufnahme“.

(Ironischer Beifall B90/GRÜNE)

Das macht Sinn: Wenn neue Schulden nicht als Schulden gelten, dann können sie als Vermögen betrachtet werden und ist die Aufnahme von Krediten Vermögensbildung. Da man auch als Land Schulden irgendwann zurückzahlen muss, ist das Vermögen leider nicht von Dauer, sondern nur temporär. Das ist Sprachgewandtheit in höchster Vollendung. Da das Land keine Doppelte Buchführung anwendet, sondern das Finanzministerium kameralistisch bucht, sieht der Finanzminister den Landeshaushalt nur mit den rund 600 000 Euro Zinsen für diesen Kredit temporär belastet. Da die Flughafengesellschaft diese Zinsen irgendwann zurückzahlen soll, könnte man hinsichtlich der Auswirkungen auf den Haushalt noch weitergehen und muss weder von schwarzen noch von roten Zahlen sprechen, sondern könnte eigentlich von einer „grünen Null“, wie wir sie beim Roulette kennen, reden. Es wundert mich, dass der Finanzminister noch nicht auf diese Idee gekommen ist. Mit Roulettespielen haben nicht nur die Eröffnungstermine, sondern auch die Darlehen für den Flughafen inzwischen ganz schön Ähnlichkeit gewonnen.

(Beifall B90/GRÜNE und CDU)

So sei daran erinnert, dass in den Jahren 1994 bis 2008 bereits 179,4 Millionen Euro Darlehen an die Flughafengesellschaft in Eigenkapital umgewandelt wurden. Und so ist es denn auch kein Wunder, dass der Gesetzentwurf ausdrücklich die nachträgliche Umwandlung des der FBB zu gewährenden Kredits in Eigenkapital vorsieht. Immerhin – das haben wir in den Haushaltsberatungen erreicht – wird eine solche Umwandlung dem Landtagsplenum vorbehalten sein. Auch wenn wir die nachträgliche Umwandlung des Darlehens an die FBB heute nicht ausschließen können, ja sogar für wahrscheinlich halten, stehen wir der Bildung eines aus der Rücklage finanzierten Flughafenfonds nicht generell ablehnend gegenüber. Warum, will ich gern erläutern.

Wohl aufgrund der Kameralistik hatte der Finanzminister gestern den Überblick über das in der FBB steckende Landesvermögen verloren, als ihm nur die in der letzten Tranche für 2013 bis 2015 bewilligten 444 Millionen Euro Eigenkapitalzuschuss ein fielen. Nach den Darlegungen seines Ministeriums in der Antwort auf die Kleine Anfrage 437 des Abgeordneten Christoph Schulze vom 24.03.2015 waren neben den bereits erwähnten 179,4 Millionen Euro umgewandelten Darlehens in den Jahren 2005 bis 2009 weitere 159 Millionen Euro Eigenkapitalzuführungen erfolgt und wurden darüber hinaus zwischen 2000 und 2004 weitere 122,4 Millionen Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss erstattet. Inzwischen hat das Land Brandenburg der Flughafengesellschaft seit dem 01.01.1991 insgesamt 712,92 Millionen Euro ausgereicht. Im Haushaltsplan, der gleich beschlossen wird, werden der FBB weitere 243 Millio-nen Euro aus den 2012 bewilligten 444 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Es wäre daher nur folgerichtig, wenn der jetzt geplante Sondervermögensfonds Flugha-fen BER nicht nur die neu benötigten Mittel in Höhe von 409 Millionen Euro, sondern auch die übrigen 945,92 Millionen Euro ausweisen würde.

(Beifall B90/GRÜNE und CDU)

Das ist das Kapital, welches die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dieses Landes für den Bau und den Betrieb des Flughafens für die Region investiert haben werden – mindestens. Dazu kommen noch die Bürgschaften. Wenn dem Fonds dann auch noch die Einnahmen aus den bereits gewährten Bürgschaften zugewiesen würden und er nach den Regeln der Doppelten Buchführung ordentlich mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung arbeiten würde, könnte er gegenüber dem Status quo sogar eine höhere Transparenz in der FBB-Beteiligung des Landes bewirken. Dies würde der Haushaltsklarheit dienen.

Der Antrag unserer Fraktion, all diese Mittel im Fonds zusammenzuführen und die 409 Millionen Euro aus der Rücklage zu finanzieren, wurde genauso wie der Antrag, die zusätzlichen Mittel bis zur Vorlage aussagekräftiger Unterlagen zu sperren, leider abgelehnt. Das Geld für den Flughafen wird trotz der sehr schlechten Erfahrungen des Landes mit dem FBB-Management bereitgestellt, ohne den Businessplan oder den Pränotifizierungsantrag zu kennen und damit ohne zu wissen, auf welchen Grundlagen diese Summen basieren. Das geht für uns überhaupt nicht. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ausgesprochen unnormal, dass der Haushalt erst zur Jahresmitte verabschiedet wird. Die Ministerien werden schon bald mit den Planungen für 2017/2018 beginnen und wir mit einem Nachtragshaushalt nachsteuern müssen. Sofern es sich dann nicht um weitere neue Mittel für den BER handelt, ist das auch nicht zu beanstanden.

Der vorliegende Finanzplan weist Deckungslücken in den Jahren 2017 und 2018 von insgesamt fast 600 Millionen Euro aus. Die Landesregierung führt dazu aus, dass eine Nettoneuverschuldung dauerhaft nur vermieden werden kann, wenn auch die Ausgaben gesenkt werden. Allein auf Steuermehreinnahmen zu vertrauen reiche nicht aus – ein Zitat der Landesregierung. Somit ist also auch ihr klar, dass sie so wie mit diesem Doppelhaushalt nicht weitermachen kann. Die heißen Eisen wurden mit diesem Haushalt noch einmal verschoben: Die Polizeistrukturreform, die Verwaltungsstrukturreform sind nicht abgebildet, eine weitere Forstreform bahnt sich an. Das sind die Baustellen, die Sie in dieser Legislaturperiode zu bearbeiten haben, Herr Ministerpräsident. Den Aufbruch des Jahres 1989 werden Sie, auch wenn Sie diese Baustellen bearbeiten, nicht vollenden, aber hoffentlich bis zum Ende der Legislaturperiode solide Grundlagen für einen weiteren Aufbau des Landes schaffen. Dazu wünschen wir Ihnen viel Glück und Erfolg. – Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, CDU und des fraktionslosen Abgeordneten Hein)