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Axel Vogel spricht zu den Anträgen der Gruppe FREIE WÄHLER „Übernahme der Tarifeinigung für die Angestellten auf die Landesbeamten“ und „Übernahme des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst für die angestellten Lehrer“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!“ ist nicht nur eine unerfüllte Forderung von Gewerkschaften, wenn es um die Herstellung einheitlicher Einkommen für Männer und Frauen geht. Das gleiche gilt für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, und dieses Problem würde mit keinem der beiden Anträge gelöst werden.
Die Tarife für die Angestellten im öffentlichen Dienst waren bereits in den vergangenen Jahren zu einem Flickenteppich geworden, nachdem einerseits Bund und Kommunen, andererseits die Länder - und dann noch einzelne Länder ausbüxend - unterschiedliche Tarifverträge mit ver.di und DBB ausgehandelt haben. Auf diesen Verträgen bauen aber wiederum die Beamtenbesoldungen auf. Das führte zu den Problemen mit der Föderalismusreform, was Herr Königer angesprochen hat, sodass in der weiteren Folge auch die Beamtenbesoldungen immer weiter auseinanderklaffen.

Inzwischen zahlt Brandenburg in der A 5 15 % weniger als Bayern, in anderen Besoldungsgruppen - A 9 und A 13 - liegt die Differenz bei 10 %. In vielen Besoldungsgruppen liegen die Bezüge in Brandenburg inzwischen auf dem 15. von 16 Plätzen. Wohlgemerkt: Nur Berlin vergütet schlechter.

Die inhaltsgleiche Übernahme der Tarifeinigung auch für die Beamtinnen und Beamten ist angesichts dieser Situation für uns eine Selbstverständlichkeit. Sie führt aber nicht dazu, dass diese Unterschiede verschwinden, sondern da muss noch etwas mehr getan werden. Ich denke, das ist ein Anliegen, das wir - SPD, Linke, Grüne, CDU - gemeinsam verfolgen sollten, wenn wir erreichen wollen, dass wir in Brandenburg auf Dauer qualifiziertes Personal für den öffentlichen Dienst bekommen. Wir konkurrieren ja mit den anderen Bundesländern, aber auch mit der freien Wirtschaft.

Deswegen hätten wir dem Antrag der Freien Wähler zugestimmt. Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Abschluss jetzt übernommen wird.

Anders sieht es allerdings mit dem zweiten Antrag aus, dessen Anliegen wir erahnen, der aber zumindest missverständlich formuliert ist. Im Kern geht es bei den regelmäßig wiederkehrenden Tarifverhandlungen zwischen den Lehrergewerkschaften und den Ländern seit 2006 um die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte in gleiche und zugleich höhere Entgeltgruppen. Mit dieser Höherstufung in die A 14 - das ist die Forderung - soll die Entlohnung der angestellten mit der der verbeamteten Lehrkräfte gleichziehen.


Aber derzeit gibt es keine bundeseinheitliche Eingruppierungsregeln, sondern nur individuelle Landesregeln. Das heißt, jedes Land entscheidet selber, in welche Stufe - A 12, E 12, A 13, E 13, A 14, E 14 - es seine Lehrkräfte einstuft. So werden beispielsweise bayerische Gymnasiallehrer grundsätzlich als Studienräte in die A 13 bzw. angestellte Lehrer in die E 13 als Eingangsstufe eingestuft, und im Regelfall in
Bayern Beamte nach 14 Jahren zum Oberstudienrat befördert, während die Laufbahn in Brandenburg in der A 12 oder E 12 beginnt und meistens auch endet. Eine Regelbeförderung gibt es hier überhaupt nicht. So ist es übrigens seit der Schaffung des TV-L auch bei den angestellten Lehrkräften, die früher zum Beispiel in der II a eingestuft waren und dann auch nach 14 Jahren in die I b höher gestuft wurden. Seit
der Einführung des TV-L gibt es das nicht.


Während sich in Westdeutschland weitestgehend herumgesprochen hat, dass das Lehramt ein Universitätsstudium erfordert und die angehenden Lehrkräfte in das Eingangsamt des höheren Dienstes eingestuft werden, werden sie in Brandenburg mit Fachhochschulabsolventen gleichgestellt und in den gehobenen Dienst aufgenommen. Erst wenn sie Funktionsstellen einnehmen oder mindestens 50 % in der SEK II unterrichten, haben sie eine Chance, in den höheren Dienst aufzusteigen. Das bedeutet
aber nicht, dass sie es zwangsläufig tun.


Diese Eingruppierungsregeln gelten in Brandenburg für angestellte und verbeamtete Lehrkräfte gleichermaßen. Das Problem ist deshalb auch nicht mit der beantragten Übernahme des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf Angestellte bzw. umgekehrt von Angestellten auf Beamte zu lösen, denn der Tarifabschluss regelt nur die Höhe des Entgeltes und nicht die Eingruppierung. Wichtig ist, dass wir bundesweit zu einer einheitlichen Eingruppierung kommen, dass es nicht sein kann, dass ein Lehrer in Bayern oder Baden-Württemberg Tausende von Euro mehr verdient als in Brandenburg.

Ein Thema allerdings, das der Antrag zu Recht aufgreift, ist, dass wir in Brandenburg zwei Systeme nebeneinander haben: Wir haben angestellte Lehrkräfte und wir haben verbeamtete Lehrkräfte. Die Gewerkschaften fordern ein einheitliches Dienstrecht. Das wäre relativ leicht herzustellen, wenn die Verbeamtung im Schuldienst endlich ein Ende hätte. Es gibt keine Notwendigkeit dafür. Wir sind unsolidarisch, denn wir versuchen, anderen Ländern die Lehrer abzuwerben. Wir denken, dass dieser Dauerkonflikt gelöst werden muss. Wir sind der Auffassung, dass wir die Verbeamtung der Lehrkräfte stoppen sollten. Gerade in Zeiten, in denen immer mehr Quereinsteiger ohne Voraussetzung für eine Verbeamtung in das System Schule kommen, ist das umso mehr überfällig. Von daher: Wir verstehen das Anliegen des Antrages Nr. 2 der FREIEN WÄHLER, aber wir finden ihn nicht überzeugend ausformuliert.

Recht herzlichen Dank.