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Axel Vogel spricht zum Antrag des Abgeordneten Christoph Schulze „Keine Inbetriebnahme Südbahn BER ohne vollständigen Schallschutz“

>> Zum Änderungsantrag unserer Fraktion (pdf-Datei)

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Nach dem OVG-Urteil vom Sommer 2012, mit dem das Lärmschutzniveau gegen die widerstrebende FBB und die widerstrebende Landesregierung endlich festgeklopft wurde, titelten die Zeitungen: „14 000 Familien in der Einflugschneise des künftigen Hauptstadtflughafens profitieren ab sofort von besserem Lärmschutz:` Brandenburgs Verkehrsminister Jörg Vogelsänger wies damals die Flughafengesellschaft an, sofort tätig zu werden und alle bisherigen Bewilligungsbescheide im sogenannten Tagschutzgebiet entsprechend nach oben zu korrigieren. Man erwarte monatliche Berichte über die Umsetzung und auch Sanktionen von Zwangsgeld bis hin zu Ersatzvornahmen seien möglich, so der Minister vollmundig. Geholfen hat dies jedoch wenig. Zwar hebt am BER noch immer kein Flieger ab , die Lärmbetroffenen der zukünftigen Südbahn dürfen aber ab Mai schon einmal probehören. Gut 10 % der Schallschutzmaßnahmen sind dort bisher umgesetzt; wir haben es gehört - für einen Airport, der eigentlich schon seit 3. Juni 2012 eröffnet sein soll, ein unglaubliches Armutszeugnis.

Dass es hier massive Probleme und Verunsicherungen in der Bevölkerung gibt, ging aus der Anhörung im Sonderausschuss eindeutig hervor. Die Gründe sind bekannt: Da ist zum einen die unnachgiebige Haltung der Flughafengesellschaft bei der Anerkennung von Wohnraum. Sie maßt sich an hier aufzutreten, als sei sie selbst eine Bauordnungsbehörde. Sie möchte darüber bestimmen, ob Wohnraum tatsächlich als Wohnraum zählt und kramt dazu Bauordnungen aus uralten Zeiträumen hervor. Es wurden unsägliche Beispiele geschildert, wo es zu Streit zwischen Besitzern und FBB darüber kam, ob ein Spitzboden noch als Wohnraum gilt oder nicht - ein Spitzboden, der zum Bauzeitpunkt des Hauses, wenn es sich um eine kinderreiche Familie handelte, nach der Bauordnung sehr wohl als Wohnraum zulässig war, aber da müsste der FBB erst einmal nachgewiesen werden, dass die Familie tatsächlich kinderreich war. Ein un-glaubliches Vorgehen. Ähnliches galt bei Innendämmung versus Außendämmung, schallschutztechnischer Verkehrswertermittlung, Gewährleistungspflichten und vielem mehr - das sah auch Ministerin Schneider in der Anhörung so und versprach, Vorschläge zur Lösung der Probleme vorzulegen. Nur würde dies erfordern, dass man erst einmal diese Vorschläge vorlegt, die Probleme gelöst werden, die entsprechenden Baumaßnahmen durchgeführt werden - und erst dann kann die Südbahn in Betrieb genommen werden, aber nicht vorher.

Es ist uns auch klar, dass bei der Vielfalt der vorhandenen Probleme die hundertprozentige Realisierung des Schallschutzes nicht möglich sein wird. Deswegen darf die Südbahn auch erst in Betrieb genommen werden, wenn der Schallschutz für die Bevölkerung so weit wie möglich sichergestellt werden kann, weil wir es nicht auf dem Rücken der Betroffenen auslassen können, dass die FBB dermaßen krass versagt. Die 90 % Realisierungsgrad, die wir hier als Minimum ansetzen, sehen wir als Angebot an die Koalitionsfraktionen, hier auch unserem Antrag bzw. dem Antrag von Christoph Schule zuzustimmen. - Wie wir hören, wird es dazu allerdings nicht kommen.

Für alle, bei denen aus den unterschiedlichsten Gründen ein Schutz nicht erreicht werden kann, muss es zumindest für die Zeit der temporären Nutzung der Startbahn eine Entschädigung in Form einer Lärmrente geben. Die Aussage von Herrn Ludwig, dass dies die vollständige Umsetzung des Lärmschutzes und damit die Gesundheit der Lärmbetroffenen gefährden würde, ist, wie ich sagen muss, völlig absurd, weil Sie damit in der Konsequenz zustimmen, dass der Flugbetrieb aufgenommen wird, ohne dass der Lärmschutz für alle Betroffenen gewährleistet ist.
(Beifall B90/GRÜNE)
Im Übrigen machen es sich die Landesregierung und die FBB zu einfach, wenn Sie meinen, Sie könnten hier auf die verschickten Anspruchsermittlungen verweisen und damit die Probleme einfach vom Tisch fegen. Uns reicht dies nicht aus - wir wollen, dass die Baumaßnahmen auch tatsächlich durchgeführt bzw. die Entschädigungen gezahlt sind, wobei man über deren Höhe noch reden muss. Wir werden deshalb den Anträgen von Christoph Schulze, die aufeinander aufbauen, zustimmen. Wir halten es für selbstverständlich, dass der Landtag feststellt, dass die Nutzung der Südbahn erst beginnt, wenn der baulich zu leistende passive Schallschutz „zu 100 % gemäß Gerichtsbeschluss besteht und nach Planfeststellungsbeschluss bzw. Planergänzungsbeschluss“ umgesetzt ist. Wir machen uns doch absolut lächerlich, wenn wir als Landtag etwas anderes zulassen wollten und uns nicht dazu bekennen, dass Gerichts- und Planfeststellungsbeschlüsse sowie Planergänzungsbeschlüsse einzuhalten sind. In diesem Sinne werbe ich dafür, unserem Änderungsantrag zuzustimmen und beide Anträge zusammenzuführen. Wir werden aber dessen ungeachtet beiden Anträgen zustimmen. - Recht herzlichen Dank!
(Beifall B90/GRÜNE sowie AfD)

Nach weiteren Redebeiträgen anderer Fraktionen:
Nur kurz: Wenn ich in meinem Fremdwörterwortschatz herumkrame, dann fällt mir der Begriff „Rabulistik" ein.
(Zuruf: Ja, mir auch!)
Hier eine Differenzierung zwischen einer Inbetriebnahme des Flughafens und der Nutzung eines Flughafens oder einer Startbahn aufzumachen ist schon eine ganz erstaunliche Geschichte. Ich denke, das wird in der Region entsprechend wahrgenommen werden.
(Beifall B90/GRÜNE und der fraktionslosen Abgeordneten Frau Schülzke, Schulze und Vida)
Im Übrigen wäre es natürlich schön gewesen, Herr Ludwig, wenn Sie Ihre differenzierte Haltung hier auch deutlich gemacht hätten; das ist nicht so ganz deutlich geworden. Aber immerhin, ich akzeptiere das, was Sie sagen: Sie haben hier zitiert. Es war nur in Ihrer Rede ursprünglich so nicht erkennbar. - Danke.

>> Zum Änderungsantrag unserer Fraktion (pdf-Datei)

Unser Änderungsantrag wurde abgelehnt.