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Axel Vogel spricht zum Bericht des Landesrechnungshofes gemäß § 88 Absatz 2 LHO über die rechtliche Betreuung in Brandenburg – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle

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- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Die Ausgaben des Landes Brandenburg im Bereich der rechtlichen Betreuung haben sich seit dem Jahr 2000 mehr als verfünffacht und betragen derzeit über 36 Millionen Euro pro Jahr. Das war Anlass sich nicht nur mit dem Bericht des Landesrechnungshofes zu befassen, sondern auch die damit verbundenen rechtlichen und sozialen Aspekte von allen Seiten umfassend zu beleuchten.

Denn neben der Kostenentwicklung bleibt die Anordnung einer rechtlichen Betreuung ein schwerer Eingriff in die persönliche Freiheit des Betreuten ist letztendlich immer auch ein Versagen der sozialen Netzwerke des Betroffenen. Die Nutzung alternativer sozialer Angebote zur Vorbeugung und Problembewältigung müssen demgegenüber daher immer Vorrang haben.

Wenn die Anordnung rechtlicher Betreuung also in dem hier berichteten Umfang wächst, ist das für uns ein sehr ernst zu nehmendes Problem. Die verschiedenen Facetten dieser Thematik sind in den beteiligten Fachausschüssen und während des vom Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie durchgeführten Fachgespräches deutlich geworden.

Maßnahmen der Vorbeugung und Unterstützung, die rechtliche Betreuung möglicherweise verhindern können, werden zum Beispiel meist von den örtlich zuständigen Behörden organisiert und vor Allem auch finanziert. Daher ist mir der Prüfauftrag, den der Haushaltskontrollausschuss auf unsere Anregung hin beschlossen hat, auch besonders wichtig. Er fordert die Landesregierung auf, zu prüfen, ob eine Zusammenführung der Organisations- und Kostenverantwortung sinnvoll wäre. Ein Gesamtkonzept zur Reformierung der rechtlichen Betreuung in Brandenburg soll noch in diesem Sommer von der Landesregierung vorgelegt werden und die in den Fachberatungen angesprochenen Punkte zur Lösung des Problems aufgreifen. Das ist auch gut so.

Neben der Prüfung einer Zusammenführung der Organisations- und Kostenverantwortung erwarten wir von diesem Konzept Aussagen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung und Maßnahmen zur weiteren Verbreitung der Vorsorgevollmacht. Eine ganz wichtige Rolle nehmen in dieser Frage die Betreuungsvereine ein.

Es hat sich gezeigt, dass das Auslaufen der Förderung dieser ehrenamtlichen Strukturen letztendlich kontraproduktiv war. Die in den Betreuungsvereinen zusammengeschlossene Expertise ermöglicht den Betreuerinnen und Betreuern sich bei Bedarf einfach und direkt fachlichen Beistand zu holen. Gerade der enorme Zuwachs an Verantwortung und Professionalität macht vielen ehrenamtlichen Betreuern inzwischen zu schaffen und überfordert auch die allermeisten Angehörigen. Die Stärkung dieser Strukturen, die sich ja neben der fachlichen Beratung auch für die Gewinnung von Ehrenamtlichen und die Fortbildung einsetzen, ist also ein Schlüssel zum Erfolg.

Ein weiterer Schlüssel ist das vom Justizministerium angekündigte, gerichtsübergreifende Betreuerverzeichniss, welches die Gesamtzahl der von einem hauptamtlichen Betreuer übernommenen Fälle erfasst.

Anrede

Es wird also Zeit, das Thema nicht weiter auf die lange Bank zu schieben und noch in dieser Legislaturperiode ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Hier müssen natürlich auch die kommunalen Partner und private Akteure mit einbezogen werden. Das Problem wachsender sozialer Vereinsamung werden wir nämlich am Ende nicht durch Änderungen einzelner Landesgesetze sondern nur mit Hilfe Aller lösen können. Es bedarf dazu neben einer entsprechenden Förderung auf Landesebene auch starker Kommunen und einer lebendigen Zivilgesellschaft.